2mal umgang einklagen möglich?

12. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
bluemann
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)
2mal umgang einklagen möglich?

Hi leute
ich das gefühl das mein Ra nicht wirklich gut beraten hat,und hoffe das es nicht so spät ist!!!

Allso ich hab mein umgang eingeklagt,nur ich hab das gefühl das einiges vergessen wurden ist von Ra oder richter? wer holt/wer bring/ferienu feiertagsreglung häufigkeit etc nartülich hätte ich selbst nach fragen können,aber ist das nicht der aufgabe von RA mich dort beraten tut oder der Richter mal nach fragt.
würde ich gern wissen ob man dies in 2 durchlauf umgangsreglung ändern kann?

-- Editiert am 12.10.2010 15:10




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42231 Beiträge, 14704x hilfreich)

Von wann ist denn das Urteil? Kannst Du in die Berufung gehen?

wirdwerden

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#2
 Von 
bluemann
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

26.08.10 urteil.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42231 Beiträge, 14704x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob die Berufungsfrist schon abgelaufen ist, das müsste Dein Anwalt überprüfen, und zwar schleunigst. Hängt davon ab, wann ihm das Urteil zugestellt worden ist. Nein, wenn das Urteil rechtskräftig ist, was von der Berufungsfrist abhängt, kannst Du so schnell nichts dagegen tun. Vielleicht sind die Ferientage bewusst weggelassen worden (keine Ahnung) und vielleicht ist das Urteil wirklich ganz bewusst so ergangen.

Also, klär erst einmal das mit der Berufung ab. Und zwar ganz schnell!

wirdwerden

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