2tes Kind mit neuer Partnerin

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
crazydaddy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2tes Kind mit neuer Partnerin

Hallo erst mal an alle,

Ich habe mal eine Frage zwecks Kindesunterhalt.

Wie im Betreff schon zu lesen werde ich demnächst nochmals Vater und habe dann 2 Kinder. Für das erste Kind, welches ich mit meiner Exfrau habe, zahle ich schon 272 € Kindesunterhalt wobei ich für meine Exfrau nichts mehr Zahlen muss.

Meine Frage ist nun:

kann es Wirklich sein das ich weniger für mein erstes Kind zahlen muss oder kann es mir auch passieren das ich dann auch ggf. mehr Zahlen muss al zur Zeit ?

Ich werde aus der Familie meiner neuen Partnerin derbe dazu gedrängt zum Anwalt zu gehen um es neu Rechnen zu lassen wobei ich aber auch etwas Angst habe das ich dann mehr Zahlen muss als es jetzt der Fall ist. Dies soll nicht heißen das ich für mein Kind nicht gerne Zahle aber ich mache mir derzeit viele sorgen um das Finanzielle.

noch ein Paar Infos:

erstes Kind wird dieses Jahr 8 Jahre alt.
Verdienst: kommt auf Schicht an und auf Samstagsarbeit und liegt dann immer zwischen 1900€ und 2300€ Netto.

Ich habe auch schon einiges Gelesen aber ich bin ehrlich das ich da nicht mehr so wirklich durchblicke und ich habe auch nicht wirklich Lust auf Streit mit meiner Exfrau. Hört sich blöd an aber ich bin froh das wir uns derzeit wieder so gut Verstehen und Anwälte versuchen immer das Beste für einen rauszuholen (was auch gut ist) aber dies ist manchmal nicht mit so feinen Mitteln.

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Ich sehe das ganz ähnlich wie Sie. Mit den derzeit 272€ bezahlen Sie genau den Mindest unterhalt für Kinder zwischen 6 und 12. Wenn da noch etwas geändert werden soll, dann kann das eigentlich nur nach oben gehen. Ganz theoretisch gibt es auch die Möglichkeit, weniger als den Mindesunterhalt zu zahlen. Dafür sehe ich in diesem Fall aber keinen Raum.
Vom Mindestunterhalt können Sie dann abweichen, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Ihnen nach Abzug von Steuern, Versicherungen und Berufskosten weniger als der Selbstbehalt (1080€) bleiben würden, wenn Sie Mindesunterhalt für Kind 1 (272€) und Kind 2 (225€) zahlen müssten. Bei Ihrem Bruttoeinkommen könnte das so grob über den Daumen gepeilt zwar passieren, wobei Unterhalt an die neue Partnerin nicht berücksichtigt werden kann. Dann wird man aber im nächsten Zug aber von Ihnen verlangen, dass Sie sich einen besser bezahlten Job oder stattdessen einen Nebenjob suchen, um langfrisitg wieder den Mindestunterhalt zahlen zu können, wofür Sie regelmäßig Nachweise vorlegen müssten. Dabei sollte bedacht werden, dass Sie wenn überhaupt ja nur knapp unter den Selbstbehalt rutschen würden und der Unterhalt an das Kind entsprechend auch nur minimal zu reduzieren wäre.
Im Gegensatz zu Ihnen würde ich aber nicht befürchten, dass Sie eigentlich mehr zu zahlen haben. Dafür müssten Sie schon ein Netto von über 1600€ haben, was wohl nicht der Fall ist. Und bei Zahlungen von mehr als dem Mindestunterhalt müsste man dann zu Ihren Gunsten über die Berücksichtigung der neuen Partnerin nachdenken, wenn diese das Kind betreut und nicht arbeitet.
Ich würde also stark vermuten, dass SIe ziemlich genau den korrekten Betrag bezahlen und Abweichungen in beide Richtungen nur minimal denkbar wären.

Gegen eine Beratung beim Anwalt spricht ja erstmal nichts. Wenn der tatsächlich zu dem Ergebnis kommt, dass Sie eigentlich mehr zahlen müssten, müssen Sie der Mutter des großen Kindes davon ja nichts erzählen und können auch weiterhin die 272€ zahlen. Allerdings sollte natürlich bedacht werden, dass schon die Erstberatung beim Anwalt gute 200€ kosten kann, die von Ihnen zu zahlen wären. Selbst wenn es Ihnen also mit Hilfe des Anwaltes gelingt, den Unterhalt um sagen wir mal 20€ im Monat zu reduzieren, haben Sie am Ende des Jahres keinen Euro mehr in der Hand. Das Geld, das momentan Ihrem Sohn zu Gute kommt, landet dann unsinnig beim Anwalt.

Sie sprechend davon, dass Sie sich momentan mit der Mutter gut verstehen? Dann würde ich schon allein deshalb kein Fass wegen denkbarer minimaler Ersparnisse aufmachen wollen. Vor diesem Hintergrund kann ich das Drängen der Familie nicht nachvollziehen.

Die Familie geht anscheinend irgendwie davon aus, dass Sie von der Exfrau abgezockt werden und das Geld besser zur üppigen Versorgung der neuen Familie nutzen sollen/dürfen. Verständlich, dass die lieber das eigene Töchterchen gut versorgt sehen. Meiner Meinung nach kann davon aber keine Rede sein.

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Moin!

quote:
Dafür müssten Sie schon ein Netto von über 1600€ haben,


Hat er!

quote:
Verdienst: kommt auf Schicht an und auf Samstagsarbeit und liegt dann immer zwischen 1900€ und 2300€ Netto .


Ich würde hier für das 8 jährige Kind einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 291€ sehen.

Entweder das zahlen, oder nichts machen.

LG nero

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#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ nero070

lies dir doch mal genau durch, was Hafenlärm geschrieben hat. Das ist nämlich korrekt!
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie bezogen auf 2 Unterhaltsberechtigte.
Es gibt hier aber 3 Unterhaltsberechtigte, da in den ersten 3 Jahren die (neue) Mutter mitgezählt werden muss.
Bei Einordnung in die 2. Gehaltsstufe laut Netto-Gehalt darf deshalb in eine Gehaltsstufe niedriger gestuft werden. Und dort sind wir bei dem aktuellen Zahlbetrag!

Gruß,
capitano


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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16518 Beiträge, 9303x hilfreich)


Sehe ich auch so.

In der Vergangenheit (noch kein zweites Kind da, neue Partnerin deshalb auch noch nicht unterhaltsberechtigt) war 272€ eigentlich zu wenig. Da hätte mehr gezahlt werden müssen - und das würde jetzt auffliegen.

Jetzt wo es drei Unterhaltsberechtigte (altes Kind, neues Kind, neue Partnerin kann nicht arbeiten wegen Kinderbetreuung) gibt, dürften 272€ korrekt sein.

Weniger als 272€ werden es ohnehin nicht, da es sich bei 272€ schon um den Mindestunterhalt handelt.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
lies dir doch mal genau durch, was Hafenlärm geschrieben hat. Das ist nämlich korrekt!

Hafenlärm hat allerdings tatsächlich unsorgfältig gelesen, die Angaben für Brutto gehalten und darauf basierend diesen Rat gegeben, der ja dann zumindest für die Vergangenheit nicht mehr ganz zutreffend sein dürfte.

Im Ergebnis kann man aber wohl festhalten, dass der Vater mit den 272€ sehr gut bedient ist. Prinzipiell hat die Familie recht und mit neuem Kind kann sich der Unterhalt geringfügig reduzieren. Das allerdings nur, wenn man nicht so wie Sie schon einige Zeit eher zu wenig als zu viel zahlt. Ich würde da also gar nichts machen und mit den 272€ zufrieden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
crazydaddy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Euch allen,

ich muss mich erstmal Entschuldigen das ich erst jetzt Antworte, ich hatte jetzt erst Zeit alles zu Lesen.
Dennoch bedanke ich mich bei allen für Ihre Erfahrungen etc.

quote:
m Gegensatz zu Ihnen würde ich aber nicht befürchten, dass Sie eigentlich mehr zu zahlen haben. Dafür müssten Sie schon ein Netto von über 1600€ haben, was wohl nicht der Fall ist


Die 1600 Netto habe ich ja locker, ich Liege derzeit, wie ich es schon Geschrieben habe, je nach Schicht und Sonderarbeiten (Samstag und an Feiertagen) zwischen 1900€ und 2200 €.

So wie ich mich entsinne, damals bei der Berechnung (wobei ich mich jetzt aber auch vertun kann) wurde das Durchschnittsgehalt gerechnet. D.h. alles was ich Verdiene wird zusammen gezaählt und dann duch 12 geteilt. Sollte das so der Fall sein, dann liege ich denke ich noch höher da ich insgesamt 14 volle Gehälter bekomme und dann würde ich denke ich eine Stufe höher Rutschen und müsste demnach mehr Zahlen.
Demnach ergibt sich dann für mich eine Frage, wenn ich das jetzt so laufen lasse und so gesehen kein Fass aufmache und alles so laufen lasse, müsste ich dann, wenn es das nächste mal Geprüft wird, nicht eine saftige Nachzahlung leisten weil ich dann nicht Angegeben habe das ich so viel Verdiene bzw. mehr Verdiene ?

LG

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