3-Schichtsystem und Vorlage Schichtplan

30. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
meddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
3-Schichtsystem und Vorlage Schichtplan

Guten Tag,
meine Ex-Frau betreut unser Kind vorrangig. Ich habe leider nur das Residenzmodell (Fr-So), würde aber gerne sehr viel mehr betreuen.
Nun ist es so, dass unser Kind mir oft erzählt, dass die Mama nachts nicht da ist und auch morgens nicht und sie wird wohl öfter Mal von Nachbarn oder "Tanten" (die ich namentlich gar nicht kenne) zum Kindergarten gebracht oder die schlafen bei ihr wohl auch nachts mit ihm Bett ("Morgens war die xx neben mir gelegen...").
Spreche ich die Mutter darauf an, dass ich gerne mehr Betreuung übernehmen würde und mich mal interessieren würde, wie oft sie tatsächlich nachts nicht da ist (sie arbeitet Schicht als Krankenschwester), werde ich abgespeist mit der Aussage, das sei eine Lüge und sie wird mir niemals ihre Schichtpläne zeigen.

Eine Abänderung des bestehenden Umgangs wäre für mich nötig, weil ich schon sehe, dass da triftige Gründe vorliegen. Nur weiß ich nicht ,wie wahrscheinlich es ist, dass ich das belegen kann, weil sie im letzten Umgangsverfahren ihre Schichtpläne einfach nicht mitgebracht hat und die Richterin das akzeptiert hat. Kann das Gericht das auf meinen Antrag hin verlangen und muss sie die Schichtpläne vorlegen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von meddi):
Kann das Gericht das auf meinen Antrag hin verlangen und muss sie die Schichtpläne vorlegen?

Wenn man dem Gericht schlüssig darlegen kann, wie die Ex etwas vorlegen soll, das noch gar nicht existiert, konnte das durchsetzbar sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39352 Beiträge, 14146x hilfreich)

Die Anfrage ist mir zu schwammig. Grundsätzlich kann jedes Elternteil seine Zeit mit dem Kind ausgestalten wie es will, was sinnvoll erscheint. Das kann auch der Vater in seiner "Kind-Zeit." Klar, die Mutter hat einen unregelmäßigen Dienst. Aber, sie scheint das ja im Griff zu haben, das Kind ist betreut.

Ich freue mich immer, wenn das Interesse der "Wochenendelternteile" nicht erlahmt, sie weiterhin dauerhaft (!) Interesse an den Kindern haben. Aber, wie sollte es in Eurem Fall aussehen? Mal mehr, mal weniger bei Dir. Diese Unruhe tut den Kindern nicht gut. Feste Regelungen sind der Einstieg. Ich würde es dabei lassen, schon damit irgendwann mal Entspannung in die ganze Sache kommt.

Kinder haben die Eigenschaft, älter zu werden. Die Bedürfnisse ändern sich, ich denke, man sollte so etwa alle zwei - X Jahre überprüfen, ob die Regelung noch angemessen ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
meddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Um eben diese Stabilität geht es. Aktuell scheint sie zwei Mal wöchentlich jeweils mit Dritten im Bett morgens aufzuwachen, wird von denen zum Kindergarten gebracht.
Mein Angebot wäre, dass ich mehr Betreuung übernehme (ich arbeite nur 35 h/Wo im Home-Office), damit meine Ex-Frau ihre Schichten flexbler legen und gar nicht erst auf Dritte zurückgreifen muss. Eben um Beständigkeit und Routine geht es ja, und darum, diese Unruhe beiseite zu schaffen. Mein Umgang könnte von Fr-Mittwoch ausgeweitet werden oder gerne mehr. Sie kann ihre Nachtdienste auf meine Umgangstage legen.

Persönlich interessiert mich aktuell vor allem, ob sie überhaupt verpflichtet werden kann, diese Informationen offen zu legen. Natürlich könnte man behaupten, sie habe es im Griff - Allerdings ist das Auslegungssache. Das Kind wird von Nachbarn betreut, die mit ihr wechselweise im Bett schlafen.

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#4
 Von 
meddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man dem Gericht schlüssig darlegen kann, wie die Ex etwas vorlegen soll, das noch gar nicht existiert, konnte das durchsetzbar sein ...

Darf ich fragen, wie das gemeint ist? Der Schichtplan der letzten zwei Monate würde ja Auskunft darüber geben, wie oft sie im Schnitt nachts nicht zu Hause ist.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33978 Beiträge, 5868x hilfreich)

Zitat (von meddi):
Der Schichtplan der letzten zwei Monate
Was wäre, wenn der Schichtplan sich künftig ändert?
Zitat (von meddi):
wie oft sie im Schnitt nachts nicht zu Hause ist.
Wer legt fest, dass eine Mutter zu Hause sein muss, wenn ihr Schichtplan keine Nachtschicht vorsieht?

Zitat (von meddi):
Aktuell scheint sie zwei Mal wöchentlich jeweils mit Dritten im Bett morgens aufzuwachen, wird von denen zum Kindergarten gebracht.
Die Kinderbetreuung scheint sichergestellt zu sein. Es gibt Nachbarn und Tanten, die sich kümmern. Ob das Unruhe bringt, ist noch gar nicht raus.

Zitat (von meddi):
Mein Umgang könnte von Fr-Mittwoch ausgeweitet werden oder gerne mehr. Sie kann ihre Nachtdienste auf meine Umgangstage legen.
Weil du es möchtest, muss die KM das nicht auch wollen.
Ich meine, du reitest das falsche Pferd...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
meddi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind keine Tanten, weil sie keinen Tanten hat. Sie nennt sie so. "Tante Maike", "Tante Bella, "Tante Betty"...Das sind aber Nachbarinnen, die wechseln.
Mir geht es um feste Bezugspersonen und Stabilität. Unser Kind erzählt das ja nicht, weil es darüber froh ist, sondern weil es sich beschäftigt und weil sie davon betroffen ist.

Natürlich WILL die KM das nicht. Sie wollte auch nie, dass ich unser Kind überhaupt übers Wochenende habe. Das hat das Gericht aber anders gesehen. Hätte ich vor drei Jahren schon nur das gemacht, weil die KM gewollt hätte, würde ich sie überhaupt nicht sehen. Der Invest lohnt sich doch auch oft. Mir ist nicht ganz klar, weshalb ich nur das tun sollte, was die KM will. Es geht doch hier um unser Kind, das Unruhe erfährt.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Richterin dazu sagen würde, dass es vollkommen egal ist, ob die KM nachts zu Hause ist oder nicht. Mir geht es eher um den Beleg. Ich weiß es ja durch unsere Tochter und den Kindergarten, dass sie nur selten mal morgens bringt und an den Tagen sagt das Kind dann auch, dass es morgens ganz erschrocken war, dass die Mama nicht mehr da war und "Tante XYZ" bei ihr im Bett lag. Stattdessen könnte ich ihr ein stabiles Umfeld bieten, feste Routinen und rhythmische Abläufe und ich beauftrage keine Nachbarn, nachts im Bett mit meiner Tochter zu nächtigen, während ich arbeiten (oder sonst wo) bin.

-- Editiert von User am 30. Januar 2024 14:29

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33978 Beiträge, 5868x hilfreich)

Zitat (von meddi):
Es sind keine Tanten, weil sie keinen Tanten hat
Ach so, aber das Kind darf diese Personen *Tante* nennen. Es gibt mW auch kein Gesetz, dass nur Verwandte das Kind betreuen und zum Kindergarten bringen dürfen.
Das Umgangsrecht ist wie oben vereinbart und ohne Einschränkung der jeweiligen Betreuungsperson. Die KM wird es nicht ändern wollen, du müsstest also mit wichtigem Grund eine Änderung beantragen, evtl. sogar klagen.
Zitat (von meddi):
Mir ist nicht ganz klar, weshalb ich nur das tun sollte, was die KM will.
Das hast du falsch verstanden. Denn: Weil du es möchtest, muss die KM das nicht auch wollen.
Zitat (von meddi):
Es geht doch hier um unser Kind, das Unruhe erfährt.
Ja, aber was ist (an dieser Unruhe) so verwerflich?
Immerhin wird das Kind nicht zu jeder *Tante* herumgereicht, sondern je 1 *Tante*, die hier Nachbarin und gut bekannt ist, betreut sie zeitweise nachts in ihrer gewohnten Umgebung.
Zitat (von meddi):
Ich kann mir kaum vorstellen,
Das wirst du wohl abwarten müssen. Schließlich wird die KM deutlich machen, wie sie sicherstellt, dass das Kind gut betreut wird. Meistens schlafen Kindergartenkinder nachts. Schön, wenn dann jemand trotzdem da ist, und es sogar noch zum Kindergarten bringt.
Zitat (von meddi):
Mir geht es eher um den Beleg.
Sie wird diesen nicht vorlegen wollen. Vielleicht will sie auch mal *beleglos* nachts woanders sein, ohne Beweise wie Schichtplan vorzulegen??
Zitat (von meddi):
Stattdessen könnte ich ihr ein stabiles Umfeld bieten,
Dann versuchs doch. Aber ein Schichtplan als Beleg dürfte hier nicht helfen.

-- Editiert von User am 30. Januar 2024 17:28

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von meddi):
Der Schichtplan der letzten zwei Monate würde ja Auskunft darüber geben, wie oft sie im Schnitt nachts nicht zu Hause ist.

Man will also mit den Plänen aus der Vergangenheit die noch nicht existenten Pläne aus der Zukunft beweisen?
Das Vorhaben halte ich für ... anspruchsvoll ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7873 Beiträge, 1618x hilfreich)

Zitat (von meddi):
Es sind keine Tanten, weil sie keinen Tanten hat. Sie nennt sie so. "Tante Maike", "Tante Bella, "Tante Betty"...Das sind aber Nachbarinnen, die wechseln.


Und wenn die dann morgens im Bett mit dem Kind liegen, finde ich das schon echt übergriffig

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33978 Beiträge, 5868x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und wenn die dann morgens im Bett mit dem Kind liegen, finde ich das schon echt übergriffig
Man könnte vermuten, dass die Tochter und jeweils 1 Tante im Schlafzimmer *im gleichen Bett* schlafen... weil die KM ja Nachtschicht hat und ihr (großes) Bett frei ist ??

Ich lese eher heraus, dass der KV per Schichtplan belegen möchte, dass die KM am xx Datum doch gar keine Nachtschicht hatte... bzw. dass sie zukünftig nur lt. Schichtplan *nachts aushäusig* sein dürfe... und wer überhaupt die Kinderbetreuung übernehmen müsse wegen Unruhe.

btw. Wer betreut das Kind/holt es vom KiGa, wenn die KM Spätschicht hat und erst gegen 22Uhr nach Hause kommt? Oder zur Frühschicht ab 6 Uhr in der Klinik sein muss?
Vermutlich stellen Nachbarinnen das sicher und der Kindergarten hat keinen Anlass, die Tochter nicht herauszugeben/anzunehmen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17223 Beiträge, 9500x hilfreich)

Zitat (von meddi):
Kann das Gericht das auf meinen Antrag hin verlangen und muss sie die Schichtpläne vorlegen?

Kann schon - die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht tatsächlich die Schichtpläne verlangt, halte ich aber für praktisch Null. Was soll das bringen?
Die Tatsache, dass die Mutter als Krankenschwester im Schichtdienst arbeitet, ist doch unstreitig. Welchen zusätzlichen Beweiswert soll da ein Schichtplan haben?

Im übrigen sehe ich hier den falschen Ansatz:
Es geht nicht(!) darum, vor Gericht zu zeigen, dass die Mutter oft nachts arbeitet - das tun viele Eltern.
Sondern es geht darum, zu zeigen, dass es für das Kind besser ist, wenn es häufiger beim Vater ist.

Die Taktik, die Mutter möglichst schlecht dastehen zu lassen, dürfte nach hinten losgehen.
Im Gegensatz ist es so, dass es die Mutter schafft, trotz eines anspruchsvollen Jobs mit schwierigen Arbeitszeiten eine durchgehende Betreuung, geregelte Tagesabläufe für das Kind und regelmäßigen Kindergartenbesuch zu organisieren. Das ist eine Leistung, die das Gericht würdigen wird.
Jetzt müssen Sie zeigen, dass Sie es besser können, anstatt darüber zu mäkeln, was die Mutter nicht gut macht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39352 Beiträge, 14146x hilfreich)

Es ist ein berufstypisches Merkmal bei Pflegekräften, dass diese im Schichtsystem arbeiten. Das ist auch Familiengerichten bekannt. Gleichwohl wurde seitens des Gerichts die bisherige Betreuungs/Umgangsregelung getroffen. Häufig wird ja gerade die Nachtschicht von betreuenden Eltern gerne wahrgenommen. Dadurch ist ja dann mehr Zeit tagsüber da, die man mit dem Kind verbringen kann. Und der Schichtdienst dürfte ja auch unstreitig sein. Also, warum sollte sich das Gericht die Schichtpläne antun? Verstehe ich nicht. Dass bei berufstätigen Eltern die Fremdbetreuung unerlässlich ist; dass die auch durch verschiedene Betreuungspersonen erfolgen kann, das ist doch klar. Und, wenn es nur um die Betreuung des schlafenden Kindes geht, warum sollte das nicht funktionieren?

Ich sehe einfach keinen durchsetzbaren Ansatzpunkt für eine Änderung der Regelung.

wirdwerden



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