3 Urteile ( Unterhaltsklage, Umgangsrecht, Unterhaltsverzicht

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Anny
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3 Urteile ( Unterhaltsklage, Umgangsrecht, Unterhaltsverzicht

Hallo zusammen,
vielleicht für den einen oder anderen Interessant.


Unterhaltsklage gegen finanzschwachen Verwandten missbräuchlich

Koblenz (dpa/lrs) - Wer einen finanzschwachen Verwandten auf Unterhalt verklagen will, kann nicht auf die Hilfe der Gerichte hoffen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz hervor (Az.: 13 WF 978/03 ). Nach Meinung der Richter ist die Klage in diesem Fall eine so genannte mutwillige Rechtsverfolgung und hat keine Aussicht auf Erfolg. Daher müsse sich der Staat nicht über Prozesskostenhilfe an der Finanzierung des missbräuchlichen Rechtsstreits beteiligen. Das Gericht lehnte ab, einer Mutter für eine Unterhaltsklage gegen ihren Sohn Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Die Klägerin erhält Sozialhilfe. Die Sozialhilfebehörde hatte daher geprüft, ob der Sohn der Klägerin in Regress genommen werden könne und festgestellt, dass dieser selbst vermögenslos sei. Die Mutter wollte sich damit nicht zufrieden geben, sondern erhob Unterhaltsklage und beantragte zugleich Prozesskostenhilfe.Das OLG sah für die Klage jedoch keine Erfolgsaussichten. Unterhaltspflicht bestehe nach geltendem Recht nur, wenn der Unterhaltspflichtige auch tatsächlich leistungsfähig sei.
OLG Koblenz (Az.: 13 WF 978/03 )(Meldung vom 14.07.2004)


OLG: Streit um Umgangsrecht darf nicht zu Lasten der Kinder gehen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Familiengerichte dürfen den Jugendämtern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Kinder übertragen, wenn sich die getrennt lebenden Eltern nicht einigen können. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Nach Auffassung der Richter darf die Unfähigkeit von Eltern, die Frage des Umgangsrechts konfliktfrei zu lösen, nicht zu Lasten der Kinder gehen (Az.: 1 UF 284/00 ). Das Gericht sprach mit seinem in der Zeitschrift «OLG - Report» veröffentlichten Beschluss einem Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für zwei minderjährige Kinder zu. Die getrennt lebenden Eltern der beiden Kinder lagen in ständigem Streit über Fragen des Umgangsrechts. So verweigerte die Mutter dem Vater nicht nur den Umgang mit den Kindern, sondern jegliche Auskunft über deren Befinden.Vor diesem Hintergrund sah es das OLG als gerechtfertigt an, das Jugendamt als neutrale Stelle einzuschalten. Die Mutter darf zwar das Sorgerecht behalten. Wo und wann sich die Kinder beim Vater aufhalten dürfen, entscheidet in Zukunft jedoch die Behörde.
OLG Frankfurt (Az.: 1 UF 284/00 )(Meldung vom 28.06.2004)


Beim Notar erklärter Unterhaltsverzicht nicht grundsätzlich wirksam

Koblenz (dpa/lrs) - Bei einem Unterhaltsstreit zwischen Geschiedenen kann einer der ehemaligen Partner trotz eines beim Notar erklärten Unterhaltsverzichtes zur Zahlung herangezogen werden. Diese Möglichkeit bestehe, wenn der auf Unterhalt verzichtende Partner sein Leben nicht allein finanzieren könne und der Steuerzahler einspringen müsse, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in Beschluss (Az.: 13 WF 836/03 ). Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz auf, das einer Ehefrau in einem Unterhaltsstreit Prozesskostenhilfe verweigert hatte. Die Frau hatte zuvor in einem notariellen Vertrag auf den Unterhalt verzichtet, später aber wieder auf Zahlung des Unterhalts geklagt.Das OLG befand, das Amtsgericht Koblenz habe voreilig entschieden. Zwar sei ein Unterhaltsverzicht grundsätzlich zulässig und eine Unterhaltsklage dann auch ausgeschlossen. Dies gelte aber nicht, wenn der Verzicht sittenwidrig sei. Dies könne der Fall sein, wenn für die Folgen des Verzichts der Steuerzahler aufkommen müsse. Das Amtsgericht Koblenz hat daher erneut über den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu entscheiden.
OLG Koblenz (Az.: 13 WF 836/03 )(Meldung vom 02.06.2004)



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"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"




16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

Naja, ist ja alles nichts neues und seit langem bekannt. Aber dennoch, zur Wiederholung und erneutem Aufwärmen in den Köpfen geeignet. ;)

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#2
 Von 
guest123-173
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Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

Nun sag bloß, das wußtest Du noch nicht? Als "Unsterblicher" im Familienrecht? Oder wie setzen sich Deine vielen Postings zusammen. :)

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

?

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

Du hast eine Frage gestellt, eine Antwort auf meine Frage hast Du mir eben nicht gegeben, deshalb ja mein ?. Nichts für ungut, muß bei Dir wohl so sein, nachdem ich nun mehrere Deiner Beiträge gelesen habe.

Schönen Tag noch für Dich :)

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#8
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hihi lalu

ich erklär dir das mal eben


der KM schrieb interessant

was nicht bedeutet nie gehört


verstehste ?


*winks

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 93x hilfreich)

Ja, ich verstehe das. Nur für mich sind Dinge, die ich schon lange kenne, nicht (mehr) interessant.

Neue Sachen, ok, aber alte Hüte? Deshalb habe ich ja gefragt.

Nun denn, jeder denkt anders, ich auch.

Bis dahin :)

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#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

klaaar

aber Anny schrieb ja nicht für lalu sondern für die dies interessiert...

und wenns Km nun interessiert, dann isses doch schön

;)

wünsche was

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

jetzt hat Lalu auf diese Weise aber auch eine Antwort auf seine Frage bekommen, woher die hohe Zahl der Postings von Kanalmeister kommt. Und hat selbst auch gleich ein paar Punkte auf dem Wege zum "unsterblich" bekommen.

:-))
Grüße,
nachgefragt

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#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

und wenn schon nachgefragt ;)

ist es nicht das was wir alle wollen, am liebsten unsterblich sein ...


schönen abend

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Aber schon denkwürdig, dass selbst neue Forumsteilnehmer dich immer wieder darauf ansprechen, gell KM?

@Anny,
danke dir für die Urteile. Hier lesen ja nicht nur "alte Hasen", denen dies in der Tat eigentlivch bekannt sein dürfte, sondern auch "Frischlinge".
Allerdings sind OLG-Urteile nicht unbedingt auf die Allgemeinheit zu übertragen. Die einzelnen Fälle sind verschieden und jeder Richter denkt anders.

Noch einmal zu dem "2.Fall": Selbst wenn die Behörde künftig entscheiden soll.... willst du manipulierte Kinder zwingen, zu ihrem Vater zu gehen? Das wird letztendlich auch keine Behörde tun. Und selbst wenn, lässt die 2. Klage der Kindesmutter nicht lang auf sich warten. Und dann werden wahrscheinlich die Richter zum "Kindeswohl" entscheiden, dass die Kinder nicht mehr zum Vater müssen. Wenn Muddern sich sperrt und die Kinder beeinflusst, ist letztendlich nicht viel zu machen, was den Umgang angeht. Leider! Zwangsmaßnahmen, wie die Abholung durch Polizei und Gerichtsvollzieher möchte doch kaum jemand seinen Kindern antun. Und auch Zwangsgelder werden eine manipulierende Mutter i.d.R. nicht von ihren Aktionen abhalten. Wenn ihnen denn überhaupt Manipulation nachgewiesen werden kann!

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#16
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Guten Morgen teufelin,
es ist ganz normal, dass man nicht alles weiß u. alle nicht jeden kennen in seiner Denkweise und ich hoffe das bleibt auch so, sonst wäre mir das Leben zu langweilig u. uninteressant.
Hier tauchen manchmal fragen auf, da bin ich platt, was es so überhaupt alles gibt hielt ich doch unsere damalige Situation schon für nicht lebenswert.

Vielleicht gelingt es dem einen oder anderen die richtige Frage zu stellen, wenn er einer Situation gegenübersteht.
Viele wollen nämlich auf Biegen u. Brechen klagen u. viele machen sich nicht mal Gedanken, wer denn wohl Finanzschwach ist.

Im 2 Urteil fand die Überschrift schon unverschämt, natürlich darf das nicht zu Lasten der Kinder gehen, wenn Eltern sich uneinig sind.
Finde es ganz gut, wenn man nach lesen kann, wie Gerichte so einscheiden nach welchen Fakten sich da gerichtet wird u. es gibt noch weitere Urteile die in diesem Jahr gefällt werden, Wahnsinn, was hier so los ist in deutschen Gerichten.

Viele meinen ja Schwarz oder Weis, aber gerade in diesem Rechtsgebiet tobt der Bär u. alles ist MÖGLICH.
Manche dürfen ruhig mal lesen was passieren kann, wenn Eltern sich über einen längeren Zeitpunkt streiten u. Kinder benutzen.
Vielleicht haben einige nur diese Urteile abgespeichert um ihre Datenbank zu erweitern oder für sich ein Gedanke gefasst, der ihnen später hilfreich sein wird.

Ich selber brauche solche Urteile nicht, ich versuche es immer für mich das beste raus zuholen u. wie man ja auch liest klappt das bei dem einen oder anderen eben auch.

Manche fragen sich immer noch, kann man auf Unterhalt verzichten u. keiner kennt die Antwort genau, denn Gerichte entscheiden auch da unterschiedlich.
Vielleicht verstehen einige ja auch sich etwas mehr mit ihrer Lage zu beschäftigen u. finden vielleicht den Mut den man braucht um einen Menschen verlassen zu müssen, der verlassen werden will. Verstehst wie ich das meine?

Manchmal sucht jemand nach einem Urteil u. genau dann habe ich keines zur Hand, jetzt habe ich 3 hier rein gesetzt u. wer welche sucht kann sich die ja mal ansehen.

Machs gut bis die Tage mal und allen einen wunderschönen Donnerstag.
Lasst den Kopf niemals hängen, es gibt immer EINEN Weg.
Eine weitere Gesprächsrunde hier im Beitrag ist von mir nicht erwarten;)



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"Gruss Anny
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