37 jähriger Schwerbehinderter bekommt Kindergeld nicht trotz Antrag

14. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
37 jähriger Schwerbehinderter bekommt Kindergeld nicht trotz Antrag

Hallo ich bin schwerbehindert wohne in einem vollstationären Heim und meine Mutter bekommt mein Leben lang Kindergeld für mich.

Mein Kumpel auch schwerbehindert wohnt auch in diesem Heim und seine Mutter hat einen Antrag auf das Kindergeld gestellt, aber das Landratsamt zweigt das Kindergeld ab, für die Unterbringung im Heim. Psychiater hat Gutachten ausgestellt, und dann wurde der Antrag gestellt.

Was soll mein Kumpel machen, das kann doch nicht rechtens sein das das Landratsamt das Kindergeld bekommt ?

-- Editiert von User am 14. Mai 2023 11:13

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hatten wir doch schon mal vor 4 Jahren, die Anfrage dort vielleicht mal nachlesen?

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von goped):
das kann doch nicht rechtens sein das das Landratsamt das Kindergeld bekommt ?

Mitunter doch.
Vereinfacht: Es ist Einkommen und somit kann das Amt das ihn "durchfüttert" auch einen Teil der Kosten damit decken.



Zitat (von goped):
seine Mutter hat einen Antrag auf das Kindergeld gestellt

Und mit welcher Begründung konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goped
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Seine Mutter hat ohne Begründung den Antrag auf sich gestellt. Sie hätte das begründen sollen, mit solchen Sachen wie z.b. Ich habe Fahrtkosten zu meinem Kind, ich kaufe ihm Bekleidung usw,... Stimmt's.? Aber der berechtigte hätte gern das die 250€ monatlich auf das Konto seiner Mutter ausgezahlt werden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von goped):
Sie hätte das begründen sollen

Sie muss das nicht nur substantiiert begründen was sie für Kosten durch das Kind hat, sondern dies auch beweisen - rein auf "Zuruf" wird man da keinen Erfolg haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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