Hallo ich bin schwerbehindert wohne in einem vollstationären Heim und meine Mutter bekommt mein Leben lang Kindergeld für mich.
Mein Kumpel auch schwerbehindert wohnt auch in diesem Heim und seine Mutter hat einen Antrag auf das Kindergeld gestellt, aber das Landratsamt zweigt das Kindergeld ab, für die Unterbringung im Heim. Psychiater hat Gutachten ausgestellt, und dann wurde der Antrag gestellt.
Was soll mein Kumpel machen, das kann doch nicht rechtens sein das das Landratsamt das Kindergeld bekommt ?
-- Editiert von User am 14. Mai 2023 11:13
37 jähriger Schwerbehinderter bekommt Kindergeld nicht trotz Antrag
14. Mai 2023
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Frage vom 14. Mai 2023 | 11:11
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
37 jähriger Schwerbehinderter bekommt Kindergeld nicht trotz Antrag
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#1
Antwort vom 14. Mai 2023 | 11:29
Von
Status: Unbeschreiblich (36618 Beiträge, 13620x hilfreich)
Hatten wir doch schon mal vor 4 Jahren, die Anfrage dort vielleicht mal nachlesen?
wirdwerden
#2
Antwort vom 14. Mai 2023 | 12:22
Von
Status: Unbeschreiblich (111109 Beiträge, 38552x hilfreich)
Zitatdas kann doch nicht rechtens sein das das Landratsamt das Kindergeld bekommt ? :
Mitunter doch.
Vereinfacht: Es ist Einkommen und somit kann das Amt das ihn "durchfüttert" auch einen Teil der Kosten damit decken.
Zitatseine Mutter hat einen Antrag auf das Kindergeld gestellt :
Und mit welcher Begründung konkret?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Mai 2023 | 12:30
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 0x hilfreich)
Seine Mutter hat ohne Begründung den Antrag auf sich gestellt. Sie hätte das begründen sollen, mit solchen Sachen wie z.b. Ich habe Fahrtkosten zu meinem Kind, ich kaufe ihm Bekleidung usw,... Stimmt's.? Aber der berechtigte hätte gern das die 250€ monatlich auf das Konto seiner Mutter ausgezahlt werden
#4
Antwort vom 14. Mai 2023 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (111109 Beiträge, 38552x hilfreich)
ZitatSie hätte das begründen sollen :
Sie muss das nicht nur substantiiert begründen was sie für Kosten durch das Kind hat, sondern dies auch beweisen - rein auf "Zuruf" wird man da keinen Erfolg haben.
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