4 Kinder (3 eheliche/ 1 uneheliches)

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Karenweber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
4 Kinder (3 eheliche/ 1 uneheliches)

Hallo, eine Frage.

Mein Partner hat 3 eheliche Kinder mit der Ex-Frau.( noch nicht geschieden) mit seiner jetzigen Partnerin hat er ein uneheliche Tochter von 1 Monat.
Er ist in der Düsseldorfertabelle in der niedrigsten Kategorie eingestuft.

Bezahlt vollen Unterhalt an die Ex-Frau für die drei Kinder. Für das Baby bezahlt er den Unterhalt aus dem selbstbehalt. Was natürlich unzumutbar ist da er Mitte des Monats kein Geld mehr zur Verfügung hat!

Muss er das neu berechnen lassen? Wer bekommt dann weniger Unterhalt? Die Ex Frau für die drei Kinder oder die neue Partnerin mit dem neuen Kind?

Da mein Ex-Mann meint das er für die 3 Kinder weniger bezahlen muss!
Und wenn er jetzt nehmen wir mal an seine neue Partnerin heiratet (sie sind verlobt!) dann rutscht er ja steuerlich in eine andere klasse, bekomme ich dann das volle Unterhalt oder weniger?

Würde mich freuen

-- Editiert von Moderator am 11.05.2016 20:41

-- Thema wurde verschoben am 11.05.2016 20:41

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn er Unterhalt bis zum Selbstbehalt ( 1080€ ) zahlt, dann wird der jetzige Unterhalt

auf 4 Kinder aufgeteilt( Mangelfall). Er sollte den Unterhalt neu berechnen lassen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.483 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen