50/50 Prinzip Kindesunterhalt

11. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
50/50 Prinzip Kindesunterhalt

Diese frage stelle ich mir die ganze Zeit die mutter ist arbeitslos und bezieht Hartz 4 (das sie schwarz arbeitet will ich jetzt hier mal ganz aussen vor lassen)das kind ist 1,5Jahre alt. Der Kurze ist immer di mi fr und mal sa oder so bei mir. Klamotten wie zb. das Kinderbett, Anziehsachen haben wir gemeinsam gekauft. Da gibt es doch das 50/50 Prinzip ?wir haben das geteilte Sorgerecht. Das Jugendamt will das ich bis zum ende des Monats einen Titel unterschreibe. Wie sieht das den jetzt aus muss ich vor Gericht um das 50/50 Wechselprinzip durchzusetzen?Oder kann man das auch so mit dem Jugendamt abklären.Ist das Wechselprinzip für mich überhaupt möglich.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Clubdepot hi,
verheiratet? Gibt es noch mehr Kinder? Wurde diese Umgangszeiten beim Jugendamt vereinbart oder habt ihr das unter euch klar gemacht? Klappt das? Wie lange schon?

Du bist voll berufstätig, kannst die Betreuung sichern?

Warum hat die Mutter keinen Job, könnte sie einen annehmen, wenn du die Hälfte der Kinderbetreuung sicherst?

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#3
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Nein mehr Kinder gibt es nicht verheiratet waren wir auch nicht. Beim Jugendamt wurde noch nichts gesagt weil ich nicht wusste das es überhaupt so ein 50 50 prinzip gibt. Ja ich arbeite 38,5std die woche bin 21 und wohne noch zuhause. Die Ex arbeitet an den Tagen schwarz wo der kleine bei mir ist!vormittags passt meine mutter auf ihn auf bis ich dan 15uhr von der arbeit wieder komme. Von daher denke ich das ein Offizieler Job kein problem wäre(Sie hat aber keine lust auf Arbeit)zumindest sieht das in meinen Augen so aus. Sie beantragt hartz 4 bekommt das komplette kindergeld bekommt eine eigene wohnung gezahlt und momentan noch 200€ unterhalt von mir plus das was sie nebenbei verdiehnt. Das ist in meinen Augen zuviel fürs nichts tun und das obwohl er fast die meiste Zeit bei mir ist. Am wochenende ist es dan ab und zu so das der kleine zu ihrer Mutter gegeben wird damit sie ordentlich Party machen kann.

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#4
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich will das es fair aufgeteilt wird mit dem Kindesunterhalt ich gebe genauso viel Geld aus wie sie.Kann doch nicht sein das ich sie noch mit finanzieren soll sie steckt sich alles in die Tasche. Geld hat sie genug da ein neuer LCD fernseher und ein Urlaub auf Malle auch noch Problemlos möglich war. Würde ich jetzt 4Tage pro Woche auf meinen Sohn aufpassen könnte man das 50 50 prinzip anwenden oder? Wie kann ich da vorgehen mittelmäßiger kontakt zu ex besteht auch noch.

-- Editiert am 11.07.2009 18:32

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Clubdepot hallo,
da brauchst du aber einen langen Atem, wenn du voll dahinterstehst und Unterstützung von den Eltern bekommst, sehe ich eine Chance, aber das Wechselmodell, warum?
Nimm das Kind zu dir!
Die Mutter bekommt Umgangsrecht großzügig, sonst Kontakte zu den Großeltern pflegen und gut ist.

Scheinbar kann die Mutter sich soooooo dolle nicht ums Kind kümmern, wenn deine Angaben hier stimmen.
Ein Vater bekommt nur mit langem Atem das Kind.

Es sieht so aus:
Sie zahlt keine Steuern, das Amt muss aufkommen um das Kind kümmert sie sich nicht, egal, dafür gäbe es dann Erziehungshilfen vom Jugendamt und erheblichen Unterhalt vom Vater.

Wenn das Kind zu dir käme, müsste das Amt zahlen und zahlen und zahlen, die kommt nie in eine Ausbildung oder Job, zusätzlich müsste der Staat noch Unterhaltsvorschuss an dich zahlen, den sie vielleicht nie zurückbekommen.

Dein Ziel sollte sein, dass dem Kind eine schöne Kindheit beschert wird, dass es ihm gut geht, Freunde, oder Minigruppe damit es soziale Bindungen aufbauen kann.

Was genau willst du?
Halb und halb, davon rate ich euch ab, dass wird nix.


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#6
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich habe nicht die Finanziellen möglichkeiten meinen Sohn zu mir zu holen zudem habe ich noch kein Eigenheim und das Jugendamt schnürrt mir langsam die Luft ab so das es mit dem ausziehen unmöglich scheint, ausserdem arbeite ich 38,5std die woche. Ich möchte das vom Kindesunterhalt abgesehen wird da das Kind in meinen Augen zu 65% nicht bei der leiblichen Mutter ist sondern von mir meiner mutter oder von der mutter meiner ex versorgt wird. Nerven und Geld für die ganzen Gerichtsverhandlungen fehlen. Und ob ich am ende dabei was erzielen könnte stelle ich hier auch in Frage. Deshalb möchte ich wissen wie meine Chance stehen hier das 50 50 Prinzip durchzusetzten wo muss ich dan hin zum Jugendamt oder wo?

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#7
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Ist es sinvoll dies beim Ja zu erfragen oder soll ich zum Anwalt gehen ?

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#8
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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