Ich habe mal folgende Frage: Gibt es eigentlich einen Anspruch auf eine 50:50 Regelung, wenn dies möglich ist?
Zur Erklärung:
Mein LG arbeitet im Schichtdienst und hat somit vier Tage frei und muss dann drei Tage arbeiten mit je einem Freitag dazwischen. Somit wäre es also möglich die Kinder an vier Tagen komplett bei uns zu haben und die restlichen fünf Tage bei der Mutter.
Wir wohnen nur 8 km von den Kindern entfernt und es wäre kein Problem die Kinder zur Schule/Kindergarten zu bringen und auch wieder abzuholen. Auch der Freundeskreis könnte entsprechend erreicht werden.
Platz ist ausreichend vorhanden, für die Betreuung durch den Vater ist gesorgt.
Die Eltern sind jetzt seit drei Jahren getrennt und seit Oktober geschieden, die Kinder (4,6 und 9 Jahre) sind gerne bei uns.
Für Hilfe wäre ich dankbar.
50:50-Regelung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Deejay,
Normalerweise ist die 50:50 Regelung eine Woche bei Daddy und eine Woche bei Mammy.
Die erste Voraussetzung ist natürlich das Einverständnis der Mutter. Was steht im Scheidungsurteil über Sorgerecht ?
Wenn das OK ist, dann ist das nächste Problem der Unterhalt. Es wäre am einfachsten wenn ihr euch die Woche je zur Hälfte aufteilt.
Die Unterhaltsberechnung wird dann ein wenig komplizierter. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen wird dem anderen wohl ein Ausgleich bezahlen müssen.
Es wäre am besten, dass Vater und Mutter gemeinsam zum Jugendamt gehen um dort beraten zu werden. Und auch damit der Ausgleich berechnet werden kann.
LG, Dora
Hallo,
vielen Dank erst mal für die Antwort.
Sorgerecht besteht für Elternteile. ABR liegt bei der KM. Leider wird diese wahrscheinlich nicht gewillt sein, diese Regelung freiwillig durchzuführen. Ausserdem hat sie, soviel ich weiß, nur einen 400,-€ Job und lebt somit vom Unterhalt, der an die Kinder gezahlt wird (und natürlich was ihr neuer LG ihr gibt).
Das eine "friedliche" Einigung zur 50:50 Regelung nicht möglich ist, ist einfach Fakt. Darum war ja meine Frage, ob es irgendwie Anspruch darauf gäbe, wenn es organisatorisch zu regeln wäre.
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Hallo Deejay2307.
hast du eine Antwort vom LG erhalten??
Gruß L.
Von welchem LG?
Nein, eine Einigung mit der KM war bisher nicht möglich. Schade für die Kinder.
LG
Deejay
Sorry, ich dachte ihr seid damals zum Landgericht( FamGericht) um die Umgangsregelung einzuklagen. Gruß L.
Und jetzt?
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