580€ Einkommen - 262€ Unterhalt?!

12. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Holger2
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
580€ Einkommen - 262€ Unterhalt?!

Hallo zusammen,
ich bin von Beruf Kfz-Mechaniker, jedoch seit 1994 durch amtsärztliche Untersuchung durch das Arbeitsamt für diesen Beruf als berufsunfähig erklärt worden. Da sich über das Arbeitsamt keine Umschulungen für mich finden ließen, beschloss ich den zweiten Bildungsweg einzuschlagen, holte mein Abitur nach und studiere seit 1997 Erziehungswissenschaft. Durch eine bösartige Erkrankung musste ich mein Studium 1999 für ein Jahr unterbrechen und unterzog mich der notwendigen Behandlung. Seit 2001 bin ich dadurch schwerbehindert. Anschließend nahm ich mein Studium wieder auf und befinde mich jetzt in der letzten Phase: ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und werde Mitte nächsten Jahres mein Studium beenden. Ich befinde mich in der Regelstudienzeit, nehme mein Studium sehr ernst und habe es bisher auch sehr erfolgreich absolviert. Seit 1997 erhalte ich den Höchstsatz an BAföG (585€ , lediglich in der Zeit meiner Urlaubssemester erhielt ich Sozialhilfe. Nun ist jedoch die Kindesmutter meines Sohnes der Meinung, ich müsste dennoch Unterhalt zahlen und kann mich nicht ständig darauf berufen, kein Einkommen zu haben. Zum Zwecke der Durchsetzung ihrer Interessen zog sie mich also kurzerhand vors Amtsgericht, welches mich heute zur Unterhaltszahlung von monatlich 262€ verurteilt hat. Als Begründung führte die Richterin an, dass ich alles mögliche tun muss, um den Kindesunterhalt zu sichern. Das ist mir auch klar, jedoch habe ich in der letzten Phase meines Studiums aufgrund der zu erbringenden Leistungen keinerlei Zeit und Möglichkeiten, einem Nebenjob nachzugehen. Weiterhin dürfte ich auch nur einen geringen Betrag dazuverdienen, welcher zusammen mit meinem BAföG noch unter dem notwendigen Mindestbehalt liegen würde. Das alles war der Richterin egal, als Urteilsbegründung gab sie kund, dass ich mein Studium abbrechen könnte und endlich arbeiten gehen kann. Meine Berufsunfähigkeit und meine jetzige Berufsausbildung (auch wenn es ja ein Studium ist), welche ja, so hoffe ich jedenfalls, nach Beendigung den Kindesunterhalt sichern wird, ließ sie bei dieser Entscheidung kalt. Natürlich werde ich jetzt Prozesskostenhilfe beantragen und mit einem Anwalt Berufung einlegen. Meine Chancen, einen guten Anwalt zu finden, welcher für diese Prozesskostenbeihilfe stehen natürlich nicht gut, dennoch gebe ich nicht auf, da ich ja 4 Wochen Zeit habe. Unverständlich ist und bleibt für mich, wie man von mir 262€ Unterhalt haben will, wenn mein derzeitiges Einkommen gerade mal 585€ beträgt.
Falls irgendjemand einen Rat oder Hilfe weiß, würde ich mich natürlich sehr freuen.
Für alle alleinstehenden Mütter, welche diese Zeilen lesen: Ich möchte mich keineswegs um Unterhaltszahlungen drücken, sondern ich bin natürlich bereit, sobald ich ein Einkommen erziele, Unterhalt für das Kind zu zahlen.

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9 Antworten
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#1
 Von 
mercedes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe das gleiche Problem. Einkommen beträgt ca. 550,- Euro Arbeitslosenhilfe plus 80,- Euro Wohngeld. Habe sofort Prozesskostenhilfe beantragt und mir einen (guten?) Anwalt gesucht. Der machte mir aber wenig Hoffnung. Forderungsbetrag ist auch 262,- Euro/mtl. Wie das gehen soll weiss ich auch nicht. Weiterhin erhielt ich heute eine Kontopfändung. Zum "Glück" ist es auf null. Woher soll es auch kommen? Wenn ich es richtig verstanden habe ist es möglich den kompletten Mindestunterhalt einzuklagen. Das würde bedeuten: Noch ein Jahr arbeitslos oder Studium oder... = 12 x 262,-Euro = 3144.- Euro Schulden pro Jahr. Ich würde auch lieber arbeiten gehen und den Unterhalt bezahlen. Aber woher nehmen? Hinzu kommt noch die Kontopfändung. Laut Amtsgericht habe ich die Möglichkeit mein Geld (Pfändungsfreibetrag) innerhalb von 7 Tagen vom Konto zu abzuheben. Überweisungen, Daueraufträge, Kartennutzung usw. ist nicht mehr möglich. Somit müßte ich alle Überweisungen per Bareinzahlung tätigen, was bei, z.B. Telekom u.a. nicht möglich ist oder enorm hohe Bankgebühren anfallen. Wie weiter...? Keine Ahnung. Bin für jeden Tipp dankbar, möchte aber auch nochmals erwähnen, ich würde zahlen - ich kann nicht!

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Der Mindestunterhalt eines Kindes soll gewährleistet sein, das ist richtig. Wenn du dies nicht kannst, musst du nachweisen (z.B. Bewerbungsschreiben, Absagen usw....), dass du dich bemühst und trotz aller Bemühungen keine Arbeit zu finden ist. Da wird eine Bewerbung am Tag nicht ausreichen denke ich mal. Dann liegt es im Ermessen des Richters, ob er deine Bemühungen für ausreichend anerkennt, ansonsten wirst du zahlen müssen.
Gruß und alles Gute
Anna

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#3
 Von 
mercedes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Danke. Mit den Bewerbungen ist mir schon klar. Dies habe ich ja auch getan. Aber mal ganz ehrlich, selbst 1 Bewerbung am Tag erscheint mir nicht realistisch. Als Beispiel: Arbeitsamt bundesweite suche nach meiner Berufskennziffer ergab 18 Stellenangebote und 9718 Stellengesuche!!! In meinem Bundesland 0 Stellenangebote!!! Tageszeitungen = 0 oder anderweitige Berufsgruppen oder Qualifizierungen notwendig. Vom AA wurde eine Weiterbildung oder Umschulung abgelehnt! Sonstige Stellenangebote als "ungelernt oder Helfer" mit ca. 3,50 - 5,- Euro Stundenlohn helfen doch auch nicht weiter. Mit einer solchen Stelle könnte ich auch keinen Unterhalt zahlen. Des weiteren sind die meisten Stellenangebote an ein privaten PKW gebunden. Ich kann mir keinen leisten! Klar gibt es Gesetze und Richter, deshalb kann man die Realität doch nicht verkennen.

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo und guten Abend,
nein, die Realität kann und sollte man nicht verkennen... trotzdem gilt: Du musst es verkaufen, sprich: beweisen! Wenn du z.b. eien Job für 3,50 - 5,00 EU annehmen würdest, könnte ein Richter bei entsprechender Bemühung schon eher davon ausgehen, dass du den Willen hast, aber einfach nichts anderes zu bekommen ist. So geht er wohl davon aus, dass du nicht genug tust.

Liebe Grüße
Anna

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#5
 Von 
Holger2
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Bewerbugen als Arbeitsloser nachweisen- klar, doch was soll ein Student tun? Solange ich studiere, kann ich mich nicht bewerben. Ein Nebenjob kommt aus o.g. Gründen nicht in Frage.
Eine Kontopfändung kann eigentlich nur über Leistungen, welche nicht Sozialleistungen sind, vollzogen werden. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe und BAföG zählen darunter- diese Beträge sind nicht pfändbar.
Was soll einem jetzt weiterhelfen? Mercedes, gehst du jemals mal arbeiten, werden dich die Schulden verschlingen. Also gibt es da wohl nicht mehr viele Möglichkeiten, die uns bleiben.

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#6
 Von 
mercedes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt muß ich doch noch mal dumm fragen...? Das soll heißen, ich nehme ein Job unter dem Pfändungsfreibetrag an, habe somit mein Bemühen gezeigt und muß nicht zahlen, weil ich nicht kann? Habe ich das richtig verstanden?

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#7
 Von 
mercedes
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

An Holger... Ich glaube da haben wir noch Glück. Mein Anwalt hat mir mitgeteilt, wenn unsere lieben Mütter und Kinder z.B. in Baden Würtemberg leben würden, wären wir verpflichtet den dort üblichen Mindestunterhalt zu zahlen, der natürlich noch höher ist. Egal ob dein "Einkommen" im Osten meistens wesentlich geringer ist. Angeblich trägt das Gericht die Auffassung man kann ja im "Westen" arbeiten gehen. Fazit: Im Osten leben nur noch Rentner (Gerichte und AA fördert dieses ja offensichtlich), schaffe Dir niemals Kinder an (zumindest nicht wenn Du männlich bist) oder nimm Dir gleich den Strick...

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#8
 Von 
Holger2
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja Mercedes, das ist wohl wahr gesprochen, jedoch scheinen wir beide die Arschkarte gezogen zu haben und waren bereits schon so dumm.
Nun müssen wir ja für Jahr zusehen, wie wir unseren Arsch über Wasser halten. Und die ganze ***** bis zur Volljährigkeit, hoffentlich macht mein Sohn kein Abitur und verdient schnell Geld.... ;-)

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#9
 Von 
Csamani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Holger2
bitte melde dich mal...wie es alles so ausgegangen ist...mein mann hat das Gleiche Problem...er ist aber Epileptiker und als Hilerziehungspfleger kann es nichtmehr arbeiten deswegen Studiert Sz.pädagogik. Hat IMMER für seine Kinder bezahlt, aber in letzte 2 jahren hat sich sein gesundheit verschlechtert und bekommt öfters anfälle, autofahren geht nciht, Pflegerische arbeiten auch nicht da es die kranken menschen gefährdet, kein nachtschicht und und und... bekommt Bafög...soll aufhören zu Studieren und für seine Kinder(6-7) unterhaltzahlen und arbeiten gehen, von denen aus als Hilfsarbeiter. PKH wurde abgelehnt, wollen aber trotzdem klagen , er wäre bereit 200 euro monatlich zu Zahlen während das Studium.
Können sie ihm dazu zwingen dass er aufhört zu studieren???
Er muss das unbedingt beenden sonst ist er ewig arbeitslos.

Bitte um hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!1

csamani@freemail.hu oder lutima@vr-web.de

Danke
Anna Maria
Wäre für jede hilfe Dankbar!!!!!!!!!

-----------------
" "

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