ABR für Kleinkind

8. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dieter1970
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
ABR für Kleinkind

Hallo,

kennt hier jemand Gerichtsurteile oder Fälle in denen einem Vater das ABR für ein Kleinkind entgegen dem Willen der Mutter zugesprochen wurde?

Wenn ja - mit welchem Argument?

Vielen Dank schon mal...

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daci266
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt Kleinkind?

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#2
 Von 
Dieter1970
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)



Ich denke so 0 - 5 Jahre.

-- Editiert von Dieter1970 am 08.04.2008 15:53:21

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Dieter,

Argument: Verstoß gegen das Kindeswohl.

M. W. nur bei extremen Drogen-/Alkoholmissbrauch, körperlicher Misshandlung oder offensichtlicher Vernachlässigung des Kindes.

Grüße

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Da müssen schon mehr Fakten her.

Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht?
Hintergründe? Weil einfach so geht das nicht.

-----------------
"gruß azrael"

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#5
 Von 
Daci266
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum willst du es haben? Also das ABR? Ist es nicht bei der KM? Hast du da Bedenken?

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#6
 Von 
Dieter1970
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Halten wir es mal pauschal:
Eltern ledig, gemeinsames Sorgerecht, Kind lebt bei der KM, regelmäßiger, wöchentlicher Umgang des Vaters mit Kind.
Derzeitiges soziales Umfeld des Kindes wird als positiv bewertet.
Vater empfindet sich jedoch als das bessere Elternteil - befürchtet künftig Entfremdungsmaßnahmen durch die Mutter.
Es besteht keinerlei Kooperationsfähigkeit der Eltern untereinander.




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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Sehe ich schwarz für das ABR beim Vater.

Wieso empfindet sich der Vater als besserer Elternteil?

bei mangelnder oder nicht vorhandener Kooperationsfähigkeit sollten andere Wege als der Entzug des ABR gesucht werden. Wird die Kooperationsfähigkeit nicht gerade sonderlich fördern...

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#8
 Von 
Dieter1970
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Vater hält die Mutter schlichtweg für erziehungsungeeignet auf Grund diversem Verhalten ihm gegenüber während der, zugegebenermaßen, schwierigen Beziehung.

Er will das Kind bei sich wohnen haben um mehr an seiner Erziehung mitwirken zu können.
Zudem kann er dem Kind (finanziell) mehr bieten.

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Immer noch keine Gründe, das ABR zu ändern. Vor allem nicht Punkt 1. War das Verhalten von Vater denn einwandfrei?


Vater kann Kind finanziell mehr bieten.

Tolles Argument... :augenroll:
Will Vater denn Vollzeit arbeiten gehen, um diesen finanziellen Status zu halten?
Vater könnte dem Kind auch bei der Mutter finanziell was bieten...



-----------------
"gruß azrael"

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#10
 Von 
Dieter1970
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Eure Beiträge, aber ich würde gerne ohne auf konkrete Fälle eingehen zu wollen, doch gerne zurück zu meiner eigentlichen Frage kommen:
"Kennt jemand Gerichtsurteile oder Fälle in denen einem Vater das ABR für ein Kleinkind entgegen dem Willen der Mutter zugesprochen wurde?"

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daci266
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

aus welchem Bundesland bist du denn?
Wie lange seit ihr schon getrennt?
Wie alt ist das Kind genau? Geht es schon in den Kindergarten?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Dieter!

Ich bin voll bei dir!

Ein ABR auf Grund noch nicht eingetretener Probleme zum Umgang können kein Argument darstellen.
Nicht einmal im Ansatz.
Selbst wenn es bereits Probleme gibt, ist halt nur der Umgang betroffen und dessen Ausgestaltung berührt.

Wenn das Kind bereits bei der KM lebt - und je länger dies der Fall ist, ist der Drops bereits gelutscht.

Noch werden die befürchteten Maßnahmen nicht ergriffen und du kannst erst angemessen reagieren, wenn dies geschieht.

Mit möglichst kurzen Fristsetzungen kann dann die Eskalationsleiter erst angelehnt und dann erklommen werden.

Zunächst wäre das persönliche Gespräch zu wählen. Falls ihr andere Kriegsschauplätze habt, bitte darauf hinweisen, dass Umgang ein eigenständiges Thema ist.

Wenn das nicht hilft, wäre der schriftliche Weg zu wählen. Nicht mehr direkt, sondern besser per RA/RAin. Dann haben es Beide schriftlich und könnn sich darauf ggf. berufen.

Sollte das auch nichts nützen, wäre nach Meinung etlicher Leute wohl das zuständige Jugendamt an der Reihe. Wenn ich ehrlich sein soll, halte ich den Weg - über das JA zeitnah an das Kind zu kommen - für eher steinig und steil (bergauf!).

Sollte sich die KM strikt gegen einen Umgang wehren oder die Termine willkürlich umwerfen, bleibt eine Umgangsregelung per richterlichem Beschluss. Auch wenn dieser evtl. erstmal nicht so üppig gestaltet erscheinen mag, gibt er Sicherheit und Regelmäßigkeit. Wichtig: Mit festgelegten Ordungsmaßnahmen!(nicht Zwangsgeld!) Das sollte möglichst beim lesen schon wehtun. ;)

Wenn sich die KM nicht an den Beschluss hält, könnte ein Umgangspfleger dir das Kind zuführen oder die festgelegten Ordnungsmaßnahmen gegen die KM angewendet werden.

Liebe Grüße!




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#13
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Hürden stellt sich noch das Problem der Betreuung de Kindes während du für den Mammon sorgst, sprich arbeitest. Aber selbst dann wenn du das hervorragend gewährleisten könntest, z.B. indem du von zu Hause aus arbeitest (weiß ja nicht ob das bei deinem Beruf, Job überhaupt möglich ist....) wirst du trotzdem sehr schlechte Karten haben. Ich hab irgendwo mal ein Urteil gelesen, wobei der Vater seit dem 1. Lebensjahr des Kindes Hausmann war und die KM Vollzeit arbeitete und auch die Bindung des Kindes zum Vater enger war als zur Mutter - trotzdem bekam die Mutter das ABR mit dem Argument unterm Strich, daß die Mutter eben die Mutter ist....Die Mutter musste zwar ihre Vollzeittätigkeit in Halbzeittätigkeit umwandeln aber der Vater wurde dann zur Aufnahme eines Vollzeitjobs verdonnert um Unterhalt zahlen zu können. Ich weiß wirklich nicht mehr wo ich das Urteil damals her hatte und schreibe das nur aus meiner Erinnerung. Aber es zeigt doch klar und deutlich auf, daß in Deutschland eine Übertragung des ABR auf den Vater mit den Argumenten die du vorgelegt hast so gut wie ausgeschlossen ist!

Mein Fazit: Welcome to Germany :(

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#14
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Aber es zeigt doch klar und deutlich auf, daß in Deutschland eine Übertragung des ABR auf den Vater mit den Argumenten die du vorgelegt hast so gut wie ausgeschlossen ist!



Welche haltbaren (!)Argumente waren das denn?

Das Argument *Ich halte mich für den besseren Elternteil*???

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dieter1970
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Eure Beiträge.

Grüße

Dieter

-- Editiert von Dieter1970 am 08.04.2008 20:43:42

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