ALG II für Mutter oder Unterhalt durch Vater ?

8. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
ALG II für Mutter oder Unterhalt durch Vater ?

hallo ihr,

wir haben folgende frage:

wir, 2 studenten sind eltern eines 2 monate alten babys.
vorab, alles perfekt, das heisst wir sind zusammen, glücklich, etc aber nicht verheiratet.

nun ist es doch so, das mütter recht auf alg 2 haben, sollten sie schon gearbeitet haben.

meine freundin hat eine fertige ausbildung, ist momantan student und wollte nun alg 2 beantragen. hat die caritas so empfohlen. oder wars pro familia, ich komm schon ganz durcheinander, egal !

jetzt meint dieses amt, sie bekommt kein alg 2 , da ich zu unterhalt verpflichtet wäre.

meine lage ist diese: klar bin ich für beide, mutter und kind da und tu alles für sie, es ist daher natürlich von ihrer seite keni unterhalt gefordert.

meine fragen sind nun, ob ich als student überhaupt verpflichtet bin, unterhalt zu zahlen (will ich nur wissen, weil ich das der stelle dann gleich so sagen könnte) oder ob es eine höchst/niedrigst-verdiengrenze gibt, die man erfüllen muss, um unterhaltspflichtig zu sein.

also im grunde, was soll ich der stelle sagen, damit meine freundin alg 2 bekommt ?

danke für eure antwort, ich hoff das war nicht zuuu konfus geschrieben. bei fragen versuch ichs nochmal zu erklären.

und nicht falsch vestehen, ich will nicht von denen geld schinden, lediglich brauchen wir es. für studenten sieht das soziale netz nicht gut aus....!!

LG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallo danini !
1.wohnt ihr zusammen ?
2.Ja ,du bist Unterhaltspflichtig ,beiden gegenüber ,aber nur sofern du Leistungsfähig bist .
Dein Selbstbehalt liegt bei 900€ ,wenn ihr zusammen lebt ,werdet ihr aber gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft gerechnet .

Also kommt darauf an was du verdienst ,würd ich mal sagen .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Studenten erhalten üblicherweise Bafög...

Bafög und ALGII schließen sich aus...

wie ist es bei Euch ?

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#3
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

wir bekommen beide kein bafög.
eltern verdienen zu viel.

ich bin werkstudent nuf verdieen ca 550 euro.
sie jobt neben dem studium, bekommt aber weniger.
durch ausbildung etc haben wir geld zur seite gelegt, so dass wirklich nichts passieren kann (studiere nur noch 1 semester).
dennoch zählt dies doch nicht als einkommen ?!

wie ist das mit einer bedarfsgem. ?
muss man dies extra anmelden ?
zusammen wohnen tun wir. bei ihrer mutter, in ner einliegerwhg. gemeldet sind wir also auch zusammen.

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Ablehnungsbescheid Bafög liegt vor ?

Eltern zahlen Euch dementsprechend Unterhalt?

Mensch Junge...die Kristallkugel haben wir grade nicht hier...

wie wäre es mit ein wenig Input...

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#5
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, dachte das ist verständlich, s.w. weils für einen selbst eben immer so klar ist.

ich bekomm geld von meinen eltern, ja.
dies ist aber für niemanden einzusehen, da auf die hand.
meine freundin bekommt so gut wie nichts, eltern sind geschieden, mutter hat nicht viel und vater zahlt nichts, klagen will sie nicht, da family.

bafög ablehnungsbescheid liegt vor, ja.
be ihr ganz frisch, bei mir von vor 5 jahren, mein dad ist aber beamter a.l. und demnach ändert sich da nichts bei mir.

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Beamter A 1 gibt es nicht .

Tja ,da hilft nur eins ,Nägel mit Köpfen machen .
Zu sagen ,das ist *family* das will ich nicht ,ernährt sie nicht und solange ihr das so schleifen lasst habt ihr keinen Anspruch .

quote:
jetzt meint dieses amt, sie bekommt kein alg 2 , da ich zu unterhalt verpflichtet wäre.
Dann zeig *diesem* Amt ,das du nicht Leistungsfähig bist und dann wird man sehen ,wohin sie euch als nächstes verweisen .

Vieleicht hat aber noch ein anderer hier eine zündende Idee :)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hmmm...und weil Papa cash zahlt und das keiner sieht...soll nun mal die Allgemeinheit...

so war das gemeint...mit dem mangelhaften sozialen Netz für Studenten...

verstehe...

ohne dies moralisch werten zu wollen...

ihr habt schlechte Karten...

der Bafög-Anspruch schließt ALG II aus...wenn ihr aus familiären Gründen auf Unterhalt verzichtet ist das euer Ding...

fällt mir spontan nur eins ein...arbeiten gehen...und mal die Regelsätze ALG II mit euren Einkünften (auch wenn die keiner sieht) vergleichen...


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#8
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ist ja nett, wie man hier behandelt wird.

klar versuch ich, an das geld zu kommen.
jeder vollidiot, der nichts arbeitet (ich nehm mal die raus die arbeiten wollen,die können nichts dafür), bekommt geld in den a gesteckt, überall heisst es,uns gehen die kinder aus..
als student hat man jedoch null unterstützung.
wenn sich manche darüber aufregen, dass studenten das geld von steuerzahler bekommen ist mir das auch wurst. in kürze werd ich auch genug steuern zahlen und dann bin ich froh wenn ich jetzt auch ein wenig unterstützung bekomm. und was ist jährlich 3000 euro im vergleich zu den ca 30000, die ich jährlich zu zahlen hab.

also nichts über moral reden
und das heisst AUF LEBENSZEIT und nicht 1A

danke für die hilfe !!!!!

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

bitte gern geschehen :)

die Wahrheit ist eben immer bitter...lernst du schon noch...

viel Glück

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#10
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ICH weiss.

aber jdn. der nicht studiert, weiss nicht was abgeht.
und ihr solltet es eigentl. wissen, oder seit ihr hobbyrechtler ?
wie auch immer, s.w. gabs auf der uni nichts anderes wie koks und bücher.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ach ,auf LEBENSZEIT :augenroll:
Wär schön ,wenn du es auch dazu schreibst ,denn grundsätzlich werden Beamte immer auf Lebenszeit ernannt.
Warum dann mit so einer komischen Abkürzung erwähnen ?

Naja ,mach du mal ,wenn du meinst die Welt ist so ungerecht und alle doof außer Mutti .
Mit der Einstellung kommst du besonders weit ;)

Außerdem fand ich ,das wird dich recht *nett* behandelt haben und dir alle Tipps gegeben haben ,die du brauchst ,fand mich zumindest ganz neutral <img src=http://www.smileygarden.de/smilie/Fragend/49.gif></img>
Was du letzten Endes damit machst ,musst du selbst wissen .

Oder sind noch Fragen offen ?

LG

p.s. :
Natürlich sind wir alle Hobbyrechtler ,was sollen wir denn sonst sein :???:
****Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt.****
Steht auf jeder Seite ganz oben ;)


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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 08.08.2008 22:23:47

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