AUSKUNFTSPFLICHT???

16. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
lenoxx
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
AUSKUNFTSPFLICHT???

Hallo ihr da draussen im Netz. Ich zahle BU für meine geschiedene Frau, weil sie meinen Sohn, 10 Jahre alt, betreut.Meines Wissens ist der BU vom Einkommen während der Ehe abhängig.Seit der Scheidung verdiene ich ca. das doppelte und mein Lebensstil hat meine Exgattin auf den Plan gerufen, mehr BU zu recht zu verlangen. Jetzt will ihr Anwalt Auskunft über sämtliche Einkommen der letzten drei Jahre, da ich selbständig bin. Hat er das recht auf die sehr aufwendige Informationen, obwohl der eheprägende Bedarf zur Unterhaltsberechnung entscheidend ist? Ich weiss ja auch nicht, welche Einkommensverhältnisse meine geschiedene Gattin hat. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.. billy

-----------------
"was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.."

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Karrieresprung und Unterhalt
Bei Gehaltssteigerungen erhöht sich i.d.R. oftmals auch der Unterhalt. Doch nicht immer muß der Unterhaltsschuldner seine Zahlungen anpassen. Die Unterhaltszahlungen erhöhen sich z.B. nach einem unerwarteten Karrieresprung nicht automatisch, da es sich hierbei um eine Änderung handelt, die bei Scheidung nicht absehbar war. Die Höhe des Unterhalts wird jedoch nur durch Veränderungen, die bereits bei der Scheidung absehbar waren, beeinflußt. Die Beförderung kann somit nicht in die Bemessung der maßgeblichen nachehelichen Lebensverhältnisse mit einbezogen werden (OLG Nürnberg - 7 WF 3447/03 ).


mfg Ostseeperle

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry lenoxx ,aber kann dich nicht ernst nehmen ,genau der Text stand heut morgen unter den Namen kynox !

Nur diese ist eine Frau ,hat eine Tochter und WILL BU !!

Plausible Erklärung ??

:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Beim ersten Durchlesen durchzuckte mich doch komischerweise genau der gleiche Gedanke.... :grins:

Damit hat sich Madame Kynox jetzt ein Mega-Eigentor in Bezug auf Glaubwürdigkeit geschossen...

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 17.11.2007 11:46:42

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kynox
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Azrael,
tja versuchen kann man es ja, ich lese auch das scheidungsbuch für männer, man lernt so am besten die andere seite kennen. irmi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wie einfallslos :augenroll:

Das muss keiner verstehen ,oder :???:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen