Ab wann Eheähnliches Verhältnis

25. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Ab wann Eheähnliches Verhältnis

Hallo zusammen und guten Abend,
ich weiß es ist ätzend, denn es geht wie fast immer ums Geld.

Aber ich hab heute einen richtigen Dämpfer bekommen.

Scheidung 21.12.05, und nur Scheidung - nix anderes. Mit Umgangsrecht geht alles OK (Kids 11 und 13). Ich hab immer nur gearbeitet und Sie war für die Kinder da. Nachdenm die Kids nun das Alter haben ist Sie ja verpflichtet zu arbeiten. Tut Sie seit kurzem auch und verdient ca. 900.-€ im Monat (Netto). Sie hat mich damals rausgeschmissen und hat seit fast 2 Jahren Ihren Lebensabschnittspartner der leider oder gottseidank mit Geld gesegnet ist. Sie wohnen ca. 400km auseinander und sehen sich jedes Wochenende, verbringen Wihnachten, Silvester und 14-tägige Urlaube zusammen (mit Kids).Heut bekomm ich von Ihrer Anwältin einen Brief, Sie wolle knapp 400.-€ mehr Unterhalt für sich.

Gilt da das eheähnliche Verhältnis oder muß ich als A... einfach mehr abdrücken. Will nicht und kann nicht.

Gruß und "schönen" Abend

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Naja bzgl. dem nichtkönnen muß halt einfach gerechnet werden. Rechne mal Kindesunterhalt plus Selbstbehalt. Was dann noch übrigbleibt vom Nettoeinkommen, mußt du unter Umständen zu 3/7 abgeben. Eigentlich kann das nicht so viel sein, es sei denn, du verdienst richtig gut.

Bei der Lebensgemeinschaft deiner Ex kann es gegebenenfalls schwierig werden nachzuweisen, daß es eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist, aber nicht unmöglich.

Gruß justice

-----------------
"justice"

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also wo bitte sollte da auch nur annähernd ein eheähnliches Verhältnis bestehen? *grübel*

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

wüsste auch nicht, wie das nachweisbar wäre. dafür müssten sie doch zusammen leben, dürfte bei 400km entfernung schwierig sein.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, ihr habt ja Recht... das mit den 400 km hatte ich überlesen... ;)

-- Editiert von justice005 am 25.01.2006 22:22:13

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ Merline
Es gibt ja auch Wochenendehen... z.B. wenn der Mann auf Montage ist. ;)

Ein ehehähnliches Verhältnis kann durchaus auch bei getrennten Wohnungen angenommen werden, wenn die beiden nach außen hin wie ein Paar auftreten: z.B. Freizeitgestaltung, Familienfeiern, gemeinsame Einkäufe, Urlaube etc. - wird aber alles zu beweisen sein müssen und dann wahrscheinlich immer noch auf eine Einzelfallentscheidung herauslaufen.
I.d.R. spricht man nach 2-3 Jahren von einem eheähnlichen Verhältnis (nicht mit der eheähnlichen Gemeinschaft im Sozialrecht vergleichbar, wo andere Maßstäbe gelten, z.B. eben auch das Zusammenleben).

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 25.01.2006 22:25:23

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo allerseits,

im Hinblick auf die gefestigte Beziehung stimmt das, was KuschelbaerR sagt.

Da die kurze und knappe Berechnungsformel von Justice 05 falsch ist (kein Vorwurf, da auch schon registrierte Anwälte hier bei 123 diese Formel angewandt haben),
müsste jbd mal sein Nettogehalt (12 Gehälter / 13 Gehälter?) angeben, damit man eine Überschlagsrechnung versuchen könnte.


Abgeschätzt müsstest Du ungefähr 2400 netto haben bei 13 Gehältern, damit der Ex 400 Euro zustehen.
(vorausgesetzt Du zahlst KU nach DDT, also 257 + 316 Euro)

Gruß,
Mami 05

-- Editiert von Mami 05 am 26.01.2006 11:04:11

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ mami 05

Keine Sorge, bin für Hinweise und Verbesserungen immer dankbar ! ;)

Aber die Berechnungsformel ist zum Teil auch je nach OLG-Bezirk unterschiedlich. Die 3/7 -Regelung zum Beispiel ist Deutschlandweit nicht einheitlich. Hier bei uns (Rheinland-Pfalz) wird sie aber angewendet und bietet auch vor Gericht keinen Anlaß zu Diskussionen. Bzgl. anderen Berechnungskomponenten kann ich nicht beurteilen, inwieweit die einheitlich angewendet werden.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ justice

Die 3/7-Regelung ist schon korrekt.

Aber der Selbstbehalt ist ein Kontrollbetrag.
SB + KU addieren, und vom Rest des Gehalts
3/7 zu berechnen ist falsch, nämlich dann, wenn es kein Mangelfall ist. Es muss also erst kontrolliert werden, ob überhaupt ein Mangelfall vorliegt, bevor Deine Rg. zur Anwendung kommt.

@ JBD

die gegnerische Anwältin wird ihren Vorstoß sicherlich auch begründet haben - was rechnet sie denn vor?


Gruß


-- Editiert von Mami 05 am 26.01.2006 11:15:43

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Nach der ständigen Rechtsprechung kann ein länger dauerndes Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zu einem neuen Partner dann zur Unzumutbarkeit einer weiteren (uneingeschränkten) Unterhaltsbelastung für den Verpflichteten führen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, daß sie als eheähnliches Zusammenleben anzusehen und gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist.
Dabei setzt die Annahme einer derartigen Lebensgemeinschaft zwar nicht
zwingend voraus, daß die Partner räumlich zusammen leben und einen gemeinsamen Haushalt führen, auch wenn eine solche Form des Zusammenlebens in der Regel ein typisches Anzeichen hierfür sein wird. Unter welchen anderen Umständen - nach einer gewissen Mindestdauer, welche sich in der Rechtsprechung auf 2 - 3 Jahre verfestigt hat - auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden kann, läßt sich nicht allgemein verbindlich festlegen. Letztlich obliegt es der Beurteilung des Richters, ob er den Tatbestand des eheähnlichen Zusammenlebens aus tatsächlichen Gründen für gegeben erachtet oder nicht.

Bleibt also nur Beweise zu sammeln und den Gang zum Gericht nicht zu scheuen. Tip: Auch Kinder werden vor Gericht im Bedarfsfall gehört, wer denn der "Neue" von Mami ist, wie oft man sich sieht, wo man mit wem im Urlaub war und wer diesen bezahlt hat .......
Mein dringender Rat ist daher, der Frau mit gleichen Mitteln (Anwalt) entgegenzutreten.

Gruß
mister xyz

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten.

Zur Vorgeschichte, ich hab bis jetzt immer brav Unterhalt für Sie bezahlt. Es kam zu einer Meinungsverschiedenheit (auch Streit genannt :) ) nachdem Sie mit dem Geld nur so rumschmeißt. Die sind fast jede Woche Skifahren, 14 Tage Ägypten und ...
Da habe ich mir angemasst zu fragen ob ich vielleicht zu viel Unterhalt zahle oder ob sie von Ihrem Freund kräftig unterstützt wird was sie nicht zugibt (wieso auch)

Das Ende vom Lied, sie war sauer und meite: na gut Dir werd ichs zeigen. 2 Tage später war Post von Ihrer Anwältin da.

Toll gell (Isch hab ne dicke Hals)

Schon mal Gruß und schönes Wochenende

P.S. Hab heute einen Termin bei meinem Anwalt - Schau mer mal

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Mal provokant gefragt: Was geht es dich an, was sie mit ihrem Geld macht oder wie oft sie in Urlaub fährt?

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ jbd

was steht denn in der Begründung von der Anwältin?
Ist die Rechnung plausibel?
Macht sie überhaupt eine Rechnung auf?

Denk dran, dass ein Brief vom Anwalt wohl erstn genommen werden muss, aber nicht verbindlich ist.
Solange sie nicht Klage einreicht, brauchst Du im Prinzip auch gar nichts tun....

Musst Du aber abschätzen, ob ihre Forderung zumindest plausibel ist.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

'Mal provokant gefragt: Was geht es dich an, was sie mit ihrem Geld macht oder wie oft sie in Urlaub fährt?'


naja, wenn sie von ihrem selber sauer verdienten geld oder von irhem neuen partner ausgehalten wird, dann kann sie natürlich ein leben führen, wie sie will. wenn aber ihr ex das ganze finanzieren soll und sich dadurch selber manches nihct mehr leisten kann, dann ist eine nachfrage schon nachvollziehbar. vielleicht zahlt er ja witklich mehr als er müsste. ich würde auf jeden fall alles im rechtlichen rahmen mögliche versuchen, die unterhaltszahlungen zu reduzieren, da die ex ja offensichtlich für eine normale lebenshaltung nciht auf den derzeitigen unterhalt angewiesen ist. fraglich ist halt nur, welche möglichkeiten unsere rechtsprechung da vorsieht, die hier auch bewiesen werden können.

was kam denn bei dem anwaltsgesprräch raus?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 292x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der Unterhalt berechnet wurde. Wie die Frau den dann ausgibt, ist doch nun wirklich ihre Sache. Bei allem Verständnis für all die armen S_chweine, die ausgebeutet werden, habe ich hier doch eher den Eindruck, dass da eine gute Portion Neid mit im Spiel ist.

bevor jetzt alle über mich herfallen: dass es den Fragesteller nervt, wenn er Kohle ohne Ende abdrückt und dabei sieht, dass die Exfrau diese gar nicht nötig hätte, birgt das schon ein gewisses Frustpotenzial. Wenn er glaubt zuviel zu zahlen, sollte er das auf jeden Fall prüfen lassen. Das ändert aber nichts daran, dass der Kommentar reichlich daneben war. Die Reaktion, als Rache darauf mehr Unterhalt zu verlangen, ist es allerdings auch. Nur was ist, wenn sich bei der Neuberechnung herausstellt, dass tatsächlich Anspruch auf mehr Unterhalt besteht? Dann hätte der Fragesteller am Ende mit seinem Kommentar selbst die Lawine losgetreten...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen,
ja ich bin noch da ;)

Das Thema ist zwar schon ein Jahr her aber ich werde jetzt mal den Unterhalt für meine Ex streichen.

Noch ein bisserl Geschichte.
Sie war beim Anwalt und hat mir eine Unterhaltsberechnung vorgelegt, wobei es mir ganz anders wurde. Ich natürlich auch zum Anwalt und eine DAGEGENRECHNUNG rechnen lassen. Da kamen dann 718.-€ für Sie incl. meinen Kids raus + eine deftige Anwaltsrechnung, die Sie aber auch bekam. Waren um die 500.-€.

Seitdem (jetzt 1 Jahr) zahle schön brav mtl. meine 700.-€ für Sie und die Kids (11 und 13 Jahre).

Mein Nettoverdient liegt so zwischen 2000.-€ und 2100.-€.

Sie verdient mit 2 Jobs so um die 1000.-€ im Monat + Kindergeld.

Sie ist jetzt dann im Februar seit 3 Jahren mit Ihrem Lebensabschnittgefährten zusammen, der aber immer noch seine Wohnung und seinen Job 400km weit entfernt hat. Er ist "jedes" Wochenende bei Ihr und den Kindern. Letztes Jahr 2x zusammen Urlaub, 14 Tage in den Weihnachtsferien bei Ihr und jetzt gehts dann wieder 1 Woche zum Skifahren (Schnee??? ;-) ).
Damit ich nicht wieder zerpflückt und gesteinigt werde!!!, - NEIN ich bin nicht neidisch!!!

Die sollen machen was sie wollen, ich sehe nur nicht ein, dass ich das mit meinem Geld noch unterstütze.

Deshalb werde ich ab 1.2.07 nur noch Unterhalt für meine Kinder zahlen.

Entweder sie akzeptiert es oder rennt wieder zum Anwalt wobei uns beiden wieder Rechnungen ins Haus flattern.

Ich bin ja mal gespannt was Euere Meinungen dazu sind. Da wird aus den weiblichen Lagern wieder viel unverständnis dabei sein.

Ich versuchs jetzt einfach, aber dennoch interessiert mich Euere Meinung

Gruß jbd

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Probieren geht über Studieren......

Gruss
leinad

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hunter54
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 26x hilfreich)

Wie ist das Verhältnis zu Deinen Kindern?Aus welchem Grund hat sie Dich rausgeschmissen?

-- Editiert von Hunter54 am 24.01.2007 01:55:46

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Daiana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

versuch es. Es wird sich diese jahr eh einiges ändern wo sie "vielleicht" weniger oder gar keinen Unterhalt mehr bekommt.

Gruß
Diana

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ist der Unterhalt tituliert? Dann wäre ich vorsichtig damit, einfach keinen Unterhalt für die Ex mehr zu zahlen.

Hast Du ds Vorgehen mit Deinem RA besprochen?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
bei den beschriebenen Verhältnissen deiner Ex dürfte es sich meiner Meinung nach mit großer Sicherheit in der Zwischenzeit um ein eheähnliches Verhältnis handeln. Ein Zusammenleben in einer Wohnung ist nicht so ausschlaggebend. Wichtige Voraussetzung ist ein Eintreten und Helfen in einem Notfall. Ein solcher ist zwar nicht beschrieben, aber wenn deine Ex lfd. Zuwendungen in Geldesform erhält, dürfte es m. E. sicher sein, dass ein eheähnliches Verhältnis vorliegt.
Im übrigen von mir auch noch mal der Hinweis, dass alle Unterhaltsbeträge zu zahlen sind, die auf ein Urteil fußen. Die sind so lange zu zahlen, bis eine andere Urteilsfindung vorliegt.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten,
nein es liegt kein Titel vor. Ich hab mit 1100.-€ Unterhalt für Sie und die Kinder begonnen. Dann nach 1 Jahr auf 918.-€ und seit 2 Jahren zahle ich 700.-€ im Monat. Die ersten beiden Beträge waren so mit Ihr im "Guten" vereinbart.
Nur als ich gesehen habe wie Ihr neuer Lebensabschnittsgefährte Sie unterstützt bin ich auf 700.- runter, zudem Sie ja noch 2 Jobs hat.
Ich werd Ihr jetzt einen Brief zukommen lassen und schreiben wie ich das für die Zukunft sehe.

@Hunter54

Was hat das Verhältnis zu meinen Kinder und welchen Abgang ich hatte damit zu tun? Versteh ich nicht die Frage.

Gruß jbd

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
K.Uwe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wie ist es, wenn eine 21-jährige Studentin bei ihrem Lebensgefährten lebt, der voll arbeitet?
Kann sie dann von ihrem Vater Unterhalt fordern?
Die beiden wohnen ja zusammen, teilen wohl Miete und Lebenshaltungskosten usw.
Die Tochter sagt aber, es bestünde kein eheähnliches Verhältnis... und somit fordert sie Unterhalt von ihrem Vater und bekommt Bafög und verdient noch 225,-€ im Monat dazu!

Oder sollte ich das in einem extra Beitrag schreiben? Es passt hier halt so gut rein...

Uwe

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""

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Oder sollte ich das in einem extra Beitrag schreiben?


Wäre sicherlich besser.

Hi Uwe,

quote:
Kann sie dann von ihrem Vater Unterhalt fordern?


Nicht nur vom Vater, sondern auch von der Mama.
Egal, ob eheähnliches Verhältnis oder nicht, zieht eh nicht.
Solange das volljährige Kind sich in Erstausbildung befindet, sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt zu leisten.

Der Bedarf liegt bei 670€, Kindergeld und Bafög werden voll darauf angerechnet, der Rest zwischen den Elternteilen einkommensabhängig zu quoteln.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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