Hallo!
Wer kann mir Helfen, werde hier nicht ganz schlau daraus.
Habe mich jetzt von meiner Frau getrennt. Sie ist schon in eine neue Wohnung gezogen und um gemeldet ist sie auch schon. Müssen ja erstmal ein Jahr getrennt Leben um die Scheidung
einzureichen. Sie ist ab dem 01.08.2009 in ihrer neuen Wohnung. Nun meine Frage: Ab wann muss ich meine oder wir unsere Lohnsteuerkarte ändern lassen ohne das jeder was nach zahlen muss, ich habe die 3 und meine Frau die fünf und ist auch Rentnerin.
Bin auch immer davon ausgegangen das man erst nach der Scheidung die Lohnsteuerkarte um melden kann ohne das Steuerliche Nachteile entstehen.
Gehe ja auch nicht bevor ich geheiratet habe in die bessere Lohnsteuerklasse, geht ja auch gar nicht.
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Ab wann muss ich meine Lohnsteuerkarte ändern lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
@knobixs
Die LSK muss ab dem 01.01. des Jahres nach der Trennung auf LSK 1 geändert werden.
Sollte eine Trennung also im August 2009 vollzogen werden, dann wäre ab Januar 2010 die LSK zu ändern.
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Das heißt dann auf jeden Fall egal ob wir uns Scheiden lassen nächstes Jahr, ab den 01.01.2010 müssen wir unsere SLK ändern lassen.
In welche SLK müssen wir denn da rein gehen. Ich als Arbeiter und meine Frau als Rentnerin.?
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@knobixs
Logischerweise seit ihr dann beide in LSK 1.
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Da wir ja schon getrennt Leben, besteht da eine Möglichkeit das um 1 Jahr zu verlängern. Gehe davon aus das es normal ist nach einem Jahr Trennung das man danach die Scheidung einreicht. Das heißt dann 2010 die Scheidung und deswegen auch ab 01.01.2010 die LSK umändern...............verstehe ich das so richtig? Was ist wenn wir dann sagen wir lassen uns erst im Jahre 2011 scheiden, muss ich da auch schon ab dem 01.01.2010 in die ander LSK oder erst ab 01.01.2011.
Danke für die schnelle Hilfe
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Hallo knobixs,
maßgeblich ist hier nicht die Scheidung, sondern ab wann die Trennung stattgefunden hat. Wie die kleine königin bereits geschrieben hat, gilt immer der 01.01. des Folgejahres der Trennung als Termin für die Steuerklassenänderung.
Wenn ihr nur euch einig seid und einen anderen Termin angebt, dann könntet ihr versuchen anzugeben, dass ihr euch erst im Folgejahr getrennt habt. Kann aber bei einer Überprüfung auffliegen und ihr müsst evtl. nachzahlen.
Bei mir hat das Finanzamt nachgefragt. War aber zum Glück richtig weiter gegeben.
Viele Grüße
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Hallo knobixs,
maßgeblich ist hier nicht die Scheidung, sondern ab wann die Trennung stattgefunden hat. Wie die kleine königin bereits geschrieben hat, gilt immer der 01.01. des Folgejahres der Trennung als Termin für die Steuerklassenänderung.
Wenn ihr nur euch einig seid und einen anderen Termin angebt, dann könntet ihr versuchen anzugeben, dass ihr euch erst im Folgejahr getrennt habt. Kann aber bei einer Überprüfung auffliegen und ihr müsst evtl. nachzahlen.
Bei mir hat das Finanzamt nachgefragt. War aber zum Glück richtig weiter gegeben.
Viele Grüße
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Das heißt wenn wir jetzt sagen würden, wir gehen erstmal auf Abstand und sehen ob da noch was ist zwischen uns. Sagen dann aber erst nächstes Jahr das wir uns trennen. Ist das dann egal, weil sie ja schon Umgezogen ist in eine Wohnung. Die Gerüchte gehen ja auch Rum das wir uns getrennt haben, was ist damit? Was ist wenn wir im Januar oder Februar sagen es geht nicht mehr und trennen uns dann. Zählt da auch erst der nächste 01.01.11
Danke für die schnelle Filfe
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Dir ist schon klar, dass das Betrug ist - der ggf. auch aufgedeckt werden könnte... (was ich mir als Steuerzahlerin auch wünschen würde!)
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