Ab wann wird der Versorgungsausgleich an den Expartner bezahlt?

20. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 16x hilfreich)
Ab wann wird der Versorgungsausgleich an den Expartner bezahlt?

Hallo zusammen,

nach langer Zeit einmal wieder einen aktuellen Beitrag von mir.

Derzeit befinde ich mich im Vorruhestand und werde in einigen Monaten um meine Rente eingeben. Meine Exfrau ist 10 Jahre jünger und arbeit erst wieder seit einigen Jahren. Vorher hat Sie aufgrund Ihres Hartz IV-Bezuges regelmäßig Ihre Bedürftigkeit nachgewiesen um keinen Kindesunterhalt bezahlen zu müssen.
Mich würde jetzt interessieren ob Sie schon Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat, sobald ich in der Rente bin. Oder wird von der Rentenkasse Ihr Anspruch angespart und erst nach dem Beginn Ihrer Rente auch an Sie ausbezahlt? Oder bekomme ich meine ganze Rente und erst nach Beginn Ihrer Rente reduziert sich aufgrund des Versorgungsausgleichs meine Rente?

VG,
KarlFranz

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40475 Beiträge, 14358x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung abgewickelt wurde, dass kein schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung des VA zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Unter diesen Voraussetzungen ist der VA bereits abgewickelt, d.h. es sind Punkte von Dir bzw. Deinem Rentenkonto auf das ihrige übertragen. Du bekommst also von Anfang an die reduzierte Rente, ihr Rentenanspruch wird bei Beginn ihrer Rentenzahlungen unter Berücksichtigung der übertragenen Punkte ausgezahlt. Sollte sie nur bis zu drei Jahren Rentenzahlungen erhalten, versterben, dann werden die seinerzeit übertragenen Rentenpunkte zurück übertragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49058 Beiträge, 17268x hilfreich)

Zitat (von KarlFranz):
Mich würde jetzt interessieren ob Sie schon Anspruch auf den Versorgungsausgleich hat,


Die Frage ist etwas komisch gestellt. Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Scheidung durchgeführt. Dahinter verbirgt sich kein konkreter Zahlungsanspruch.

Um die Funktion Versorgungsausgleichs zu verstehen, muss man grundkenntnisse dazu haben, wie das Rentensystem funktioniert und wie die Höhe der Rente ermittelt wird.

Jeder Arbeitnehmer zahlt Rentenbeiträge in die Rentenversicherung ein. Aus diesen Beiträgen werden Rentenpunkt ermittelt, die dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Wieviele Rentenpunkte man bekommt hängt davon ab, wie hoch das eigene Einkommen im Verhältnis zum deutschen Durchschnittseinkommen liegt. Für ein deutsches Jahresdurchschnittseinkommen bekommt man einen Rentenpunkt.

Jeder Rentenpunkt hat einen gewissen Wert (aktuell 37,60€). Außerdem gibt es z.B. für Kindererziehungszeiten Rentenpunkt, konkret für jedes Kind 3 Punkte, allerdings nur für einen Elternteil.

Beim Versorgungsausgleich werden dann die während der Ehe erzielten Rentenpunkte zwischen beiden Ehegatten ausgeglichen. Eine irgendwie geartete Zahlung ist somit mit dem versorgungsausgleich nicht verbunden.

Der Versorgungsausgleich wirkt sich somit auf die Höhe des Rentenanspruchs aus, aber nicht auf den Beginn des Rentenanspruchs.

Zitat (von KarlFranz):
Oder bekomme ich meine ganze Rente und erst nach Beginn Ihrer Rente reduziert sich aufgrund des Versorgungsausgleichs meine Rente?


Nein, Deine Rente reduziert sich sofort. Die Rente Deiner Exfrau erhöht sich aber dennoch erst, wenn sie einen eigenen Rentenanspruch hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen,

ja der Versorgungsausgleich wurde im Ramen der Scheidung abgewickelt. Im Rahmen des Vorruhestandes wurde mir vom Arbeitgeber (wahrscheinlich nach Rückmeldung der Rentenkasse) meine voraussichtliche Rente berechnet. Erst danach habe ich mich entschieden den Vorruhestandsvertrag meines Arbeitgebers zu unterschreiben. Daher gehe ich nach euren informativen Antworten davon aus, das hierbei schon der Versorgungsausgleich meiner Exfrau berücksichtigt ist.

Viele Grüße,
KarlFranz

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49058 Beiträge, 17268x hilfreich)

Zitat (von KarlFranz):
Im Rahmen des Vorruhestandes wurde mir vom Arbeitgeber (wahrscheinlich nach Rückmeldung der Rentenkasse) meine voraussichtliche Rente berechnet.


Und woher hat der Arbeitgeber die notwendigen Daten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

ich denke dann einmal aufgrund der überwiesenen Beiträge in die Rentenkasse. Ich war mein ganzes Arbeitsleben nur bei einem Arbeitgeber.

VG,
KarlFranz

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49058 Beiträge, 17268x hilfreich)

Zitat (von KarlFranz):
ich denke dann einmal aufgrund der überwiesenen Beiträge in die Rentenkasse. Ich war mein ganzes Arbeitsleben nur bei einem Arbeitgeber.


Dann weiß der AG aber nichts vom Versorgungsausgleich und konnte den natürlich auch nicht berücksichtigen.

Daher würde ich das noch einmal hinterfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für die Information.

Dann werde ich dort nochmal nachfragen. Wenn von dort nichts zurückkommt habe ich auch kein Problem da ich hauptsächlich nachgefragt habe ab wann meine Exfrau Ihren Anteil an der Rente bekommt. Dies ist ja beantwortet und wird erst ausbezahlt wenn Sie auch in Rente geht.

Viele Grüße,
KarlFranz

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.201 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.399 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen