Ab welchem Alter dürfen Kinder entscheiden bei wem Sie leben wollen???

1. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
emely123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Ab welchem Alter dürfen Kinder entscheiden bei wem Sie leben wollen???

Wie alt müssen Kinder sein um ein mitspracherecht zu erhalten, bei welchem Elternteil Sie leben wollen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

emely hi,
ab 12 J., obwohl das unterschiedlich sein kann.
Je nach Entwicklungsstand des Kindes.

-----------------
"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Emely,

eigentlich sollten die Eltern sich einigen, wo die Kinder leben. Ich denke, Erwachsene unterschätzen oft die Loyalitätskonflikte, in die die Kinder geraten, wenn sie in diese Entscheidung zu sehr mit eingebunden werden.

Wenn die Eltern die Frage nicht ohne Unterstützung regeln können, werden die Kinder sicher - eben je nach Entwicklung - auch schon vor dem 12. Lebensjahr einbezogen. Inwieweit dann ihren Wünschen allerdings Rechnung getragen wird, sei dahin gestellt. Eben weil sie noch viel zu jung sind, um alle Folgen ihrer Entscheidung überblicken zu können.

Grüße

23x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Emely,

eigentlich sollten die Eltern sich einigen, wo die Kinder leben. Ich denke, Erwachsene unterschätzen oft die Loyalitätskonflikte, in die die Kinder geraten, wenn sie in diese Entscheidung zu sehr mit eingebunden werden.

Wenn die Eltern die Frage nicht ohne Unterstützung regeln können, werden die Kinder sicher - eben je nach Entwicklung - auch schon vor dem 12. Lebensjahr einbezogen. Inwieweit dann ihren Wünschen allerdings Rechnung getragen wird, sei dahin gestellt. Eben weil sie noch viel zu jung sind, um alle Folgen ihrer Entscheidung überblicken zu können.

Grüße

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi emely123,

schau mal bitte im <a href="">BGB, § 1671, Abs. 2,Satz 1 </a>!

Jüngere Kinder werden befragt und es liegt dann im Ermessen des Gerichts, wie hoch die Kindesmeinung als Maß in den Beschluss einfließt.

Je jünger das Kind, je weniger zählt die Kindesmeinung und das Kindeswohl wird aus den anderen, relevanten Faktoren hergeleitet.
Nachgewiesene Manipulation wird sehr oft erkannt und mindert die Erfolgschance.

Lieben Gruß!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Na ups, da fehlte ja der Inhalt zum Link! :crazy:

Also, nochmal:
BGB, § 1671, Abs. 2,Satz 1 !

Liebe Grüße

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Damals wurden beide unserer Kinder angehört (damals 3 und 6)....

Angehört!!!! Aktuell bei uns, und Aussage der professionellen:

Ist das Kind 12, MUß ein Richter das Kind anhören, unter 12 kann er es anhören.

In wie fern dann der Aussage des Kindes entsprochen wird....ist dann Entscheidung des Richters.

Ein Kind sollte, und kann (Loyalitätskonflikt) sich nicht für oder gegen einen Elternteil entscheiden. Es liebt schliesslich beide.

Von daher am besten immer versuchen, als Eltern vernünftige lösungen zu finden. Alles andere geht auf den Rücken der Kinder

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Was ist, wenn das FamGericht eine Regelung vornimmt, die man nicht akzeptiert, gibt es da den Weg in die Berufung oder ist die Aussage vom Amtsgericht endgültig??? Gruß L.

81x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
emely123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für Eure Antworten, hat mir schon mal geholfen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Lastbutleast:

Was meinst du mit Regelung?
Ich kenne bisher nur Beschluss oder Vereinbarung/Vergleich.
Gegen Ersteres kann Berufung eingelegt werden und letztere ist eine Sache zwischen den Parteien und kann nur dann wirken wenn:

quote:<hr size=1 noshade>Ein solcher Vergleich kann zwar zur Vollstreckung gemäß § 33 FGG geeignet sein, setzt allerdings zwingend voraus, dass das Gericht ihn durch eine eigene Entscheidung billigt und ihm eindeutig den Charakter einer Verfügung im Sinne des § 33 FGG verleiht. <hr size=1 noshade>

<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1162.html">Quelle! </a>

Ansonsten glaube ich, dass der Tod endgültig ist.

@emely:
Lies doch bitte einmal im folgenden <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.baltesundrixe.de/index.php?option=com_content&task=view&id=56&Itemid=67">Link! </a>

Liebe Grüße

-----------------
"Zu einer Partnerschaft bedarf es zweier Menschen, sich zu trennen reicht einer!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Artiger, muss dich mal echt loben:-)) wo hast du nur die ganzen Artikel her? Außedem kostet das doch sehr viel Zeit? Danke für die Infos... Gruß L.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi lastbutleast,

danke für dein ausgeschriebenes Lob.
Das war in den letzten Wochen etwas seltener geworden und freut mich umso mehr.

Meine Quellen kann ich dir leder nicht alle preis geben - noch nicht!

Wenn ich mit unserer Scheidung und den Folgesachen durch bin, können wir ins Geschäft kommen oder ich endlich meinen Internetauftritt vervollständigen und wir uns dort austauschen.

Die Zeit habe ich, weil ich nach meiner Erwerbstätigkeit und Hausarbeit zumeist alleine zuhause sitze und mir einen Kopf über anderer Leute Angelegenheiten mache - nicht aber ohne Eigennutz.;)
Mein Antrieb?
Meine unstreitbar gemachten Fehler und die Fehler der deutschen (Un)Rechtsprechung!:(

Liebe Grüße

-----------------
"Zu einer Partnerschaft bedarf es zweier Menschen, sich zu trennen reicht einer!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lastbutleast
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Artiger,
man(n) muss sich aber einen gewissen Egoismus erhalten, sonst geht man unter. ich hatte die letzten Wochen gelitten wie ein hund und bei meiner geschichte kam die ganze Trennung ( 6 Jahre her) wieder hoch, doch nur daheim sitzen ist auch nicht Balsam für die Seele. L.G. L.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rainer_Nordsee
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

...die Kinder meiner Lebenspartnerin waren 6 und 7 Jahre alt und kamen gerade mit dem Papa aus dem Urlaub. Für wen die sich wohl entschieden haben...?!?

20x Hilfreiche Antwort

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