Abänderung gerichtlicher Vergleich

29. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ralfi_Klein
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 9x hilfreich)
Abänderung gerichtlicher Vergleich

was ist, wenn ein vom jugendamt ausgestellter titel vor liegt und dann noch ein jüngerer gerichtlicher Vergleich?

Der Vergleich hat ja vorrang, klar. Kann man diesen auch über das Jugendamt abändern lassen, da Gründe für eine Neuberechnung vorliegen?

Oder kann man das nur über eine Abänderungsklage vor gericht machen und was kostet das?

Danke im Vorraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das Jugendamt kann nur dann eine neue Urkunde erstellen, wenn sich die betroffenen Elternteile einig sind. Ansonsten ist das Gericht zuständig.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Du bist auf alle Fälle besser bedient die Sache beim Gericht machen zu lassen. Denn das Jugendamt rechnet nicht, sondern stellt einfach einen Titel aus und damit fertig, ich hatte dadurch erhebliche Nachteile und musste daraufhin bis zum OLG um den Titel mir gerecht wieder ändern zu lassen, da ist an der falschen Stelle gespart. Im ersten Moment heisst es lasse es beim Jugendamt machen da ist es kostenlos, aber dann kommen die Probleme. Also ich würde mich da immer durch einen Fachanwalt beraten lassen,da bist Du auf der sicheren Seite.
Der Titel auf dem Jugendamt bringt viele Fragen mit sich, dynamisch oder nicht, Begrenzung auf Volljährigkeit oder bis zu Beendigung der Ausbildung. Auf dem Gericht bist du besser bedient.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mein Gott, Du liest nicht. Das Jugendamt darf nur einen Titel erstellen, wenn Einvernehmen da ist.

wirdwerden

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