Abänderungsklag/alleiniges Sorgerecht - Mindestunterhalt

14. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Abänderungsklag/alleiniges Sorgerecht - Mindestunterhalt

Hallo, ich habe in der Vergangenheit immer Unterhalt nach Stufe 3 der DDt gezahlt.
Letztes Jahr habe ich eine neue Arbeitsstelle angenommen, die 50 km vom Wohnort entfernt ist.
Mein Netto Einkommen liegt bei ca. 2300 Euro und ich zahle Unterhalt für 2 Kinder (12 und 17 Jahre).

Als mein Sohn 12 wurde hätte ich nach Titel eine Altersstufenerhöhung zahlen müssen, zumindestens forderte das das Jugendamt. Da ich aber soviele km fahren muß, habe ich das nicht gezahlt. Das Jugendamt hat dann einfach 2 Monate später meinen Lohn gepfändet!

Jetz möchte ich nur noch den Mindestunterhalt zahlen, weil ich ca. 500 Euro im Monat für Sprit ausgebe und eine Miete von 530 Euro warm habe ( 56 m2)

Meine Kinder kann ich seit letzten Jahr nicht mehr sehen, weil ich mir das nicht leisten kann.
Meine Exfrau will jetzt auch noch das alleinige Sorgerecht, weil ich ihr sagte ich wäre erst wieder in der Lage die kinder zu nehmen wenn sie auf die hälfte vom Unterhalt verzichtet und die Pfändung zurück nimmt.
Welche Chance habe ich, den Mindestunterhalt zu zahlen, damit ich endlich mal wieder meine Kinmder sehn kann?

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Nun ja, Deine Exfrau kann nicht auf den Kindesunterhalt verzichten. Denn es ist ja nicht ihr Unterhalt. Wie wärs mal damit, eine Abänderungsklage einzureichen? Nur so bekommst Du den alten Titel aus der Welt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will auch das sie die Fändung zurück nimmt. Bekomme ich die 500 Euro für den Sprit anerkannt? Und die Miete von 530 Euro?
Was für Aussichten hat sie denn aufs alleinige Sorgeerecht?

Grüße, Frank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Miete ist Dein Privatvergnügen. Inwieweit die Fahrtkosten anerkannt werden, das ist eine individuelle Entscheidung. Etwa, stehen Öffis zur Verfügung, kann zugemutet werden, näher an die Arbeitsstelle zu ziehen, u.s.w.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rücknahme der Pfändung. Warum sollte sie? Sie hat einen Titel, Du bemühst Dich nicht, den abzuändern, also warum?

Das musst Du schon tun.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Die vom Jugendamt wollten halt Abrechnungen sehen. Aber ich verdiene ja jetzt 300 Euro mehr. Aber dafür fahre ich ja so weit! Ich finde ich habe gar nichts von dem Mehrverdienst. Denn die Leasingraten für mein Auto sind auch zeimlich hoch.
Kann man mir das Sorgerecht weg nehmen, weil ich es mir nicht mer leiste kann meine kinder zu sehen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man mich zwingen hier weg zu ziehne? Hier wohnen alle meine Freunde. Und die Kinder wohnen auch nur 5 km weit weg.

Kann mir einer beim aus rechnen helfen? Ich komm damit nicht klar.

Danke, Frank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Geh zum Anwalt. Der kann sauber rechnen. Ausserdem, die Kinder wohnen nur 5 km entfernt, trotzdem kannst Du sie nicht sehen, aus finanziellen Gründen???

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

ja die wollen ja essen trinken usw.
ich habe die aber dieses Jahr schon 2 mal für eine Stunde kommen lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das hört sich etwas hart an, ich meine ja nur das sie halt Geld kosten um an so einem Wochenende 50 Euro schnell weg sind

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Deine Exfrau kann nicht auf den Kindesunterhalt verzichten
Das gilt nur für zukünftigen Unterhalt und trifft hier also nicht zu.
quote:

Bekomme ich die 500 Euro für den Sprit anerkannt?
bis 483 € Fahrtkosten wären ggf. anzuerkennen.

quote:
Ich finde ich habe gar nichts von dem Mehrverdienst.
Das hättest du dir auch vorher selbst ausrechnen können.

quote:
Und die Kinder wohnen auch nur 5 km weit weg.
Diese willst du doch sowieso nicht sehen. Es ist doch lachhaft, hier die Umgangskosten vorzuschieben.

quote:
ich habe die aber dieses Jahr schon 2 mal für eine Stunde kommen lassen
:respekt:

quote:
Kann mir einer beim aus rechnen helfen?
Ich glaube eher, das ist ein face und du machst dich nur ein wenig lustig.Selbst ein mittelmäßiger Hauptschüler könnte "ausrechnen" fehlerfrei schreiben.

Was kostet es denn, mit den Söhnen am WE beispielsweise mal bolzen zu gehen oder im Sommer an den Badesee zu fahren?

Nach Unterhaltszahlung und Fahrtkosten bleiben dir jetzt ja noch gut 1050 €.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Er muss sich auf preiswertere Beförderung verweisen lassen oder auch auf Umzug. Und das Argument, er sei dann von seinen Kindern zu weit entfernt ist ja wohl lachhaft, wenn er die Kinder eh nie sieht.

Er zieht also wegen der Nähe zu den Kindern nicht weg, nimmt die hohen Fahrtkosten zur Arbeit in Kauf, kann aber wegen der hohen Fahrtkosten die Kinder nicht sehen.

wirdwerden



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte die Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln dahin zu kommen, wäre aber gut 2 Stunden für eine Fahrt unterwegs. Da ich Kraftfahrer bin muss ich auch gewissen Ruhezeiten einhalten.

Ich schreib mal meine Kosten auf:

Lohn 2300 Euro - 700 Euro Kindesunterhalt= 1600 Euro

Benzin 500
Leasingrate 300
Miete 530
Handy 50
Versicher. 200
Kredit
(f.Einricht.)100
Strom/Tel 100
also Kosten von ca. 1200 Euro. Dazu kommen noch Lebensmittel /kleidung/Ausgehn dafür blieben noch 400 Euro.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollt noch mal wissen wie es beim alleinigen Sorgerecht aussieht. Sind ihre chancen hoch das zu bekommen?

Grüße, Frank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Dazu kommen noch Lebensmittel /kleidung/Ausgehn dafür blieben noch 400 Euro.
Und da soll es nicht möglich sein, den Söhnen alle paar Wochen mal einen Erbseneintopf und ein paar Frühstücksbrötchen zu servieren.

quote:
Sind ihre chancen hoch das zu bekommen?
Du arbeitest ihr jedenfalls fleißig zu.

Wenn du dem Richter darlegst, dass du die Söhne wegen deiner finanziellen Situation (neues Auto, neue Einrichtung, teure Wohnung, teurer Handyvertrag, "nur" 400 € mtl. für Lebensmittel / Kultur ...wobei dein Zahlenwerk nicht stimmen kann) ein Jahr lang nicht sehen konntest, obwohl diese 15 min mit dem Rad entfernt wohnen, wird das diesen sicher begeistern.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso meinst du mein Zahlenwerk kann nicht stimmen? Hat denn das Sorgerecht was mit dem Umgang zu tun?
Ich möchte das Sorgerecht ja nicht verlieren. Habe mich in der vergangenheit aber manchmal nicht so toll verhalten wenns um Unterschriften ging, habe ich meine Ex immer ein bißchen zappeln lassen. Das werde ich aber nicht mehr tun!

Ich nehme die Söhne auch erst seit November nicht mehr. allerdings waren sie dieses Jahr 2 mal zum Kaffee bei mir (also für sie gab es Kakau)

Grüße, Frank

-----------------
""

-- Editiert am 14.03.2011 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das ist kein Umgang, sondern mehr eine Peinlichkeit, was Du da beschreibst. Tja, und "Zappeln lassen" , das muss sich niemand bieten lassen, wirklich niemand. Wie das der zuständige Richter bewertet, das wissen wir nicht.

Meinst Du wirklich, dass Du ein Vater bist, der den Namen verdient?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.03.2011 09:48:40
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
also für sie gab es Kakau
Die Ärmsten! Wenn es wenigstens Kakao gegeben hätte, würden sie ja ggf. gern mal wieder kommen.

Zitat:
Ich nehme die Söhne auch erst seit November nicht mehr
Da waren diese nicht einmal Weihnachten für wenigstens ein paar Stunden bei dir?

Zitat:
Ich möchte das Sorgerecht ja nicht verlieren
Was erwartest du eigentlich vom / bezweckst du mit dem gemeinsamen Sorgerecht?

Die Söhne hast du doch bei deinem Verhalten vermutlich schon verloren.



-- Editiert am 14.03.2011 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt mal bitte, ich schreibe die Dinge einfach so auf wie sie sind. Ich muß hier nichts beschönigen.
Ich bin immer für meine Kinder da gewesen aber ich kann mir die Umgangswochenenden in meiner momentanen finanziellen Situation einfach nicht mehr leisten.
Ich spar mir das Geld für Weihnachten und für die Geburtstage vom Mund ab!
Und nur weil meine Ex verdöst rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen muß ich nicht direkt springen wenn sie Panik macht!
Grüße, Frank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

@ zurecht: da haben wir mal wieder ein typisches Beispiel für jemanden, der über seine Verhältnisse lebt, und es nicht einsieht. Nach Kindesunterhalt bleiben ihm auch nach seiner Rechnung 1600 €, und davon kann sich ein einzelner Mensch nicht ernähren, nicht ein Butterbrot für seine Kinder schmieren? Sorry, da komme ich nicht mehr mit.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, ich brauche 500 Euro im Monat um zur Arbeit zu kommen. Und Weihnachten waren sie auch ein paar Stunden bei mir. Hatte ich vergessen. Und für jeden gabs 100 Euro!

-----------------
""

-- Editiert am 14.03.2011 17:41

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12316.03.2011 10:05:38
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich habe Miese!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12316.03.2011 10:05:38
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Frank,

süß, deine Armrechnerei. Ex-User Camper hätte deine helle Freude an und mit dir. Endlich mal ein Gleichgesinnnter, der meint, Kinder bekommt man von Luft und Liebe satt..:)

quote:
Und Weihnachten waren sie auch ein paar Stunden bei mir. Hatte ich vergessen. Und für jeden gabs 100 Euro!


Wie hoch fällt denn dein Weihnachtegeld aus?
Ach ja, deine künftige Steuerrückerstattung wird natürlich auch zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

quote:
Meine Exfrau will jetzt auch noch das alleinige Sorgerecht, weil ich ihr sagte ich wäre erst wieder in der Lage die kinder zu nehmen wenn sie auf die hälfte vom Unterhalt verzichtet und die Pfändung zurück nimmt.


Naja, fürs alleinige SR sehe ich eigentlich wenig Chancen. Obwohl`s beim dem Interesse des Vaters an den Kindern sicher klüger wär, das der KM zu übertragen.
Natürlich wär die Mutter schön blöd, auf die Hälfte des, den Kindern zustehenden Unterhalts, zu verzichten.
Gut, dass ein Titel besteht und deine Zahlungsmoral durch Pfändungen etwas *aufgebessert* wird.

Viel Spaß bei einer Abänderungsklage...

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

@ Loddar: in einem Punkt sind wir hier nicht einer Meinung. Er hat ja eigeräumt, dass er in der Vergangenheit bei erforderlichen Unterschriften "rumgezickt" hat, aus Prinzip. Und dann noch dieses Angebot, das könnte vom Richter auch so gesehen werden, dass das Sorgerecht bei der Mutter besser aufgehoben ist, und zwar allein bei der Mutter.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@wirdwerden,

das war meine Meinung und die darf ich doch haben, oder?:)

quote:
Und dann noch dieses Angebot, das könnte vom Richter auch so gesehen werden, dass das Sorgerecht bei der Mutter besser aufgehoben ist, und zwar allein bei der Mutter.


Ach, das:

quote:
Wenn du dem Richter darlegst, dass du die Söhne wegen deiner finanziellen Situation (neues Auto, neue Einrichtung, teure Wohnung, teurer Handyvertrag, "nur" 400 € mtl. für Lebensmittel / Kultur ...wobei dein Zahlenwerk nicht stimmen kann) ein Jahr lang nicht sehen konntest, obwohl diese 15 min mit dem Rad entfernt wohnen, wird das diesen sicher begeistern.


meinst du?
Seh ich übrigens genauso.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem zappeln lassen tut mir ja auch leid. Es war nur praktisch so konnte ich bei jeder Unterschrift immer noch etwas bekommen, was mir ohnehin schon zu steht, wie zb damals diesen einmaligen Kinderzuschlag (also die hälfte davon). Hatte mir meine Ex nämlich nicht von sich aus gegeben, obwohl der mir zu stand. Ich habe ja für die Unterschrift ja mur das gefordert was ich eh bekommen hätte.

Kann man mir meine Fahrtkosten nicht anerkennen? Ich habe doch hier mein soziales Umfeld.

Ich fahre einen Peugeot 207.
Grüße, Frank

-----------------
""

-- Editiert am 14.03.2011 19:24

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Kann man mir meine Fahrtkosten nicht anerkennen? Ich habe doch hier mein soziales Umfeld.


Die würden wohl anerkannt. Genauso, wie die daraus resultierende Steuerrückerstattung und dein Mehr-Einkommen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird nicht die Steuerrückerstattung vom letzten Jahr dafür angerechnet? Die war nämlich nicht so hoch.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Frank,

langsam fängst du an, zu nerven...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Frank1212
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will nicht nerven sondern nur wissen wie hoch meine realen Chancen sind weniger Unterhalt als nach Stufe 3 zu zahlen.
Wie hoch siehst du sie Lothar?

Grüße,Frank

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12