Abänderungsklage Kindesunterhalt - Aussicht auf Erfolg?

10. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Janina1102
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Abänderungsklage Kindesunterhalt - Aussicht auf Erfolg?

Hallo

habe da mal eine Frage.

habe eine 12 jährige tochter unehelich
der Vater zahlt unterhalt 131%Urkunde durch ja

nun strebt er eine abänderungsklage an und will nur noch ca 68,00 euro zahlen also mehr als 200,00 euro weniger

er begründet es mit familienzuwachs sprich er ist verh.und hat 3 kinder, verdient im schnitt 1380, netto

laut der tabelle muss er 312,- zahlen, zahlt aber schon weniger.

meine frage hat er aussicht auf erfolg mit seiner klage?
was ist wenn ich auf das geld angewiesen bin?
er verklagt meine Tochter, ist das so korekt ?
besser anwalt oder ja?

vielen dank
janina1102

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Janina,

damit könnte er durchaus durchgekommen. Es werden alle Kinder sowie auch die Ehefrau als unterhaltsberechtigt angesehen und auch so behandelt. Von daher ist das über dem SB verbleibende Einkommen auf 5 Personen zu verteilen (oder 4, wenn bei den 3 Kindern Deine Tochter schon mitgezählt ist).

Ob Anwalt oder JA ist eigentlich egal, das kannst Du selbst entscheiden. Der Anwalt wird vermutlich Geld kosten, wenn die Klage des Vaters erfolgreich ist.

Es ist richtig, daß er Deine Tochter verklagt. Sie ist Anspruchsinhaberin des Kindesunterhaltes und wird durch Dich gesetzlich vertreten.

Ob Du auf den Unterhalt angewiesen bist, spielt nur nachrangig eine Rolle bzw. überhaupt nicht. Wenn der Vater nicht mehr verdient, ist erst einmal nicht mehr da, was verteilt werden kann. Er wird vom Gericht ggf. aufgefordert werden, sich noch eine Nebentätigkeit zu suchen. Er hat seinen Kindern gegenüber eine sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt auf deutsch, daß er alles tun muß, um den Mindestunterhalt seiner 3 (oder 4) Kinder zu sichern.

Grüße

-- Editiert von reike am 10.07.2005 09:50:15

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hallo Janina,

sind es seine leiblichen Kinder oder evtl auch Kinder seiner Frau aus einer vorherigen Beziehung/Ehe?

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Janina1102
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Reike
hallo azrael,

erstmal danke für die schnelle antwort.

er hat 4 kinder, meine tochter und drei weitere mit seiner jetzigen ehefrau.
wir waren nicht verheiratet.

kann mir einer sagen wie es jetzt weiter geht?

er hat antrag auf prosesskostenhilfe gestellt, nur dadurch wissen wir überhaupt das er eine abänderungsklage anstrebt.
weiter kommt dazu, das er in den wintermonaten arbeitslos ist und somit sich ja der durchschnitttliche monatslohn dadurch auf 1300 euro verringert.auserdem hat er wegen grob fahrlässigen verhalten seinen führerschein verloren und damit seinen gut bezahlten job.

ich finde die ganze angelegenheit ganz schön *******. mal ganz unabhängig vom geld auch wenn ich das für meine tochter wirklich gut gebrauchen könnte( zahnspanne, nachhilfe, sport) er hat ja noch nicht mal den arsch in der hose uns mitzuteilen, das er eine klage anstrebt. meine tochter machte den an sie gerichteten brief auf und war wie vom schock getroffen. nun kann ich das wieder alles hinbiegen. ich finde es total verantwortungslos und feige. er hat doch auch eine moralische verplichtung dem kind gegenüber!? leider scheint das keiner so gesehen oder warum schickt das gericht dieses meiner tochter!?

ich würde mir sehr wünschen, das er damit nicht durch kommt. aber ich weis auch, das er und seine familie leben muss und wäre sogar zur außergerichtlichen einigung bereit. leider scheint er daran kein intresse zu haben den in der klagebegründung steht, das wir nicht zur verhandelung bereit sind. er hat bloß nie mit uns geredet der letzte kontakt ist mehr als 3 jahre her. so werden wir wohl in den sauren apfel beissen müssen.

würde mich sehr über eine antwort freuen

LG
Janina1102

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Janina1102
gibt da eigentlich garnicht mehr viel dazu zusagen zu deinem Fall. Wenn du dich hier mal im Forum durchlesen möchtest dann wirst du feststellen das er damit durchkommen wird.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.910 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen