Abänderungsklage Kindesunterhalt?

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marvin2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abänderungsklage Kindesunterhalt?

Hallo!

Folgende fiktive Situation:

Ich habe 2 Kinder von 2 verschiedenen Frauen (Kinder 9 bzw. 7 Jahre). Mit beiden Frauen war ich nie verheiratet. Für das erste Kind besteht eine titulierte Verpflichtung zu einem Regelbetrag Ost in Höhe von 174,3%. Der Titel stammt aus guten Zeiten, als ich noch als Bankkaufmann einen festen und gut bezahlten Job habe. Diesen habe ich jedoch verloren und bin seit etwas über 3 Jahren selbstsändig. Die ersten beiden Jahre habe ich für das neunjährige Kind (bei dem 7 jährigen gibt es keine Probleme, ich zahle von Anfang an 250 Euro und alles ist in Ordnung) noch den normalen Unterhalt gezahlt, im letzten Jahr nur noch 250 Euro statt laut Titel 353 Euro ab 1.1.2010. Die Differenz wird gestundet.

Nun habe ich die Unterlagen für 2009 beim Jugendamt eingereicht und jetzt wollen die eine Erhöhung auf Mindestunterhalt von 272 Euro.

Ich habe im Jahr 2009 endlich etwas in meiner Selbständigkeit verdient: 20.000 Euro brutto, netto also ca. 1500 Euro im Monat, dieses Jahr wird es nicht besser aussehen.

Ich kann aber von 1500 Euro netto unmöglich leben in Frankfurt/Main: Miete ohne Strom(425 Euro Einzimerwohnung 28 qm), Krankenversicherung 335 Euro, 2 mal Unterhalt (mindestens 500 Euro).

Ich arbeite seit 3 Jahren mindestens 80 Stunden pro Woche, um meinen Verpflichtungen nachzukommen, habe keine Gelder für Altersversorgung übrig, meine Lebensversicherungen musste ich in den letzten Jahren alle auflösen. Ich musste immer mehr Geld für Unterhalt und meinen Unterhalt verwenden, dass ich jetzt auch kein Geld mehr habe, um neue Ware für meine Firma zu kaufen.

Hinzu kommt, dass mit der Zeit immer mehr Unterhaltsverpflichtungen auflaufen für die Zukunft. Außerdem kann ich gesundheilich das hohe Tempo nicht mehr halten. Ich war im letzten Jahr mehrfach schwer krank und musste mich trotzdem jeden Tag für 10 bis 12 Stunden zur Arbeit schleppen.

Jetzt meine Frage: Hat eine Unterhaltsänderungsklage Aussicht auf Erfolg oder soll ich besser die Firma schließen, was ich, wenn ich nichts ändere, tun muss, da ich wegen der Unterhaltszahlungen kein Geld habe, den Betrieb aufrecht zu erhalten?

Übrigens: Mit der Mutter des 9-jährigen Kindes ist leider kein Gespräch möglich. Mit der Mutter des 7-jährigen Kindes gibt es keine Probleme, ich möchte aber ihr den Unterhalt nicht kürzen.

-- Editiert am 21.03.2010 13:00

-- Editiert am 21.03.2010 13:12

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Als Selbständiger ist dein Einkommen zunächst wie bei einem abhängig Beschäftigten zu reduzieren, d.h. nicht nur um Steuern sondern auch um Krankenversicherung und ggf. angemessene Altersvorsorge. Von dem so ermitteltem Einkommen ist dann der zu zahlende Tabellensatz gem. Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln wobei noch der Bedarfskontrollbetrag und der Selbstbehalt zu beachten ist.

Das alles spielt jedoch keine Rolle, solange du noch nicht einmal den Mindestunterhalt für deine minderjährigen Kindern zahlen kannst. Es wird unterstellt, dass dieser Mindestunterhalt grundsätzlich jeder zahlen kann, wenn er sich entsprechend bemüht. Bei Selbständigen deren Einkommen nicht ausreicht wird verlangt, dass sie eine zusätzliche Nebenbeschäftigung aufnehmen oder ihre selbständige Tätigkeit zugunsten einer abhängigen Beschäftigung aufgeben.

Fazit: Die Erfolgsaussichten den Mindestunterhalt gerichtlich nach unten abändern zu lassen gehen gegen null.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

Dem:

quote:
Fazit: Die Erfolgsaussichten den Mindestunterhalt gerichtlich nach unten abändern zu lassen gehen gegen null.


würd ich mich anschließen.

272€ pro Nase sind fällig. Man wird dir nahelegen, deine Selbständigkeit aufzugeben und dir einen Job zu suchen, mit dem du den Mindest-KU leisten kannst.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen