Abänderungsklage Unterhalt

19. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
angel123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Abänderungsklage Unterhalt

Hallo
Mein Mann ist nach 15 jähriger ehe 2006 geschieden worden.
Bei dem vergleich dazu wurde er zu Unterhalt fürs Kind und Exfrau in höhe von 440 Euro zur Zahlung verpflichtet.
Der anteil des Unterhalt von der Ex beläuft sich zur Zeit auf auf 119,00 Euro.
Sie ist 90% Behindert und bezieht selber eine Rente von 710 Euro.
Der Kindes Unterhalt ist vor 2 Jahren weggefallen.
Die Berechnung ergab sich aus aus dem Netto von ca.1200 E bereinigt.
Mein Einkommen ist ohne Veränderung 1100 E nicht bereinigt.

Nun strebt die Exfrau eine Abänderungsklage an.Sie will 330 E mehr.Seid ca.einem Jahr ist Auftrags bedingt 4 schicht angesagt,wobei an drei Sonntagen,meistens auch Feiertage im Monat gearbeitet wird.Dadurch erhöhte sich das Netto auf 1950 E un bereinigt.
Aber in kürze fällt wieder die normale schicht an,und das Einkommen ist wie 2006 bereinigt ca. 1200 E.
Das würde dann bedeuten das die Exfrau mehr Geld hat,wie ich oder mein Mann? Wenn die Ex eventuell erfolgreich ist.
Sollte das alte Schicht System wieder anfallen hätte mein Mann nur noch 450 E.

Sie stellte die Ansprüche bereizt im April.Sie sagte auch das sie mit Absicht erst jetzt Klagen will,damit sie den angesammelten Rückstand per Lohnpfändung erhält und auf ca.640 E runtergepfändet wird und wir dann die Kredite nicht mehr bedienen können.Die Ex hat vor mir im gemeinsamen Haus gelebt,ich naiv wie ich war,übernahm ihren anteil.Sie sagte sie würde dafür sorgen das wir in die Insolvenz rein laufen,weil ihr Unterhalt geht über alles.
Sollte ihr das zugesprochen werden können die Hypotheken nicht mehr bedient werden.Was das bedeutet ist wohl klar.
Wie hoch ist der erfolg der Ex ?

Muss sie auch begründen wieso die Ex erst nach 2 Jahren ankommt wegen Unterhalts Erhöhung?

Ich hoffe es ist nicht zu unverständlich,bin halt nur sauer,hat einen Kerl lebt aber nicht offiziell mit ihm,weil er Harz 4,und lacht sich dumm und sagt ihr zahlt bis an mein ende.Bitte gerne nachfragen!

Lg Angel 123

















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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Wenn sie mehr will, muss sie den Unterhaltspflichtigen erst mal in Verzug setzen.
Beim Ehegattenunterhalt gilt ein anderer Selbstbehalt als beim Kindesunterhalt.
Anhand des Einkommens würde ich das mal von einem Anwalt ausrechnen lassen was die Ex evtl. fordern könnte. Ihr eigenes Einkommen spielt da nämlich auch eine Rolle.

Bei Lohnpfändungen gibt es Pfändungsfreibeträge. Die Dame behauptet jetzt erst mal viel.... ob sie damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
angel123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

erst mal danke
Sie hat die mehr Forderung übern Anwalt im April gefordert und im heutigen schreiben übern Anwalt auf den den gewünschte Erhöhung im Juli schon einmal erwähnt.Aber bis zur endgültigen Entscheidung gilt doch noch der "alte" vergleich oder?
Sorry hatte ich vergessen

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Als erstes sollte Ihr Mann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Dann ist ein Betrag von immerhin 1000,-€ sicher vor Pfändungen.

Mehr dazu unter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/das-neue-pfaendungsschutzkonto-p-konto-4776.php

"Aber in kürze fällt wieder die normale schicht an,und das Einkommen ist wie 2006 bereinigt ca. 1200 E."
Das ist nun wirklich ein gutes Argument, wie könnte Ihr Mann das beweisen vor Gericht?

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#4
 Von 
angel123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

beweisen im sinne das es eine außer übliche Arbeit zeit oder form,wäre möglich.Weil Saison bedingtes Arbeitszeit model.

Aber ist es möglich das wenn die Klage erfolg haben sollte,es möglich ist das die Ex eventuell im Verhältnis ca.mit ihrer Rente 300 E mehr hat als ich der Arbeitet,und mein Mann letzt endlich mit ca.450 E auskommen muss?
Denn die 4 Schicht hat während der Ehe nie bestanden.

Vor 2 Jahren das erste mal


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