Hallo zusammen,
ich hab eine Frage und zwar, kann man eine Abänderungsklage ohne Anwalt durchführen ?
Falls ja, wie muss ich fortfahren und weiß jemand was für Kosten auf einen zukommen ?
Wollte eigentlich alles im Guten klären, aber da stoße ich auf Eis. So wie es aussieht muss ich wohl doch eine Abänderungsklage anstreben.
Tochter und Ex halten zusammen wie Pech und Schwefel !
Lg und vielen Dank für die Hilfe,
cisnense
Abänderungsklage ohne Anwalt durchführen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo cisnense,
meines Wissens kannst du eine Abänderungsklage auch ohne Anwalt einreichen beim Familiengericht.
Zuständig ist das Familiengericht am Wohnort des Kindes.
Wie sinnvoll das allerdings ist, wenn du das von Spanien aus in Eigenregie angehen magst ...
Würdest du hier in Deutschland leben, wäre meine Empfehlung, doch einfach mal zum Rechtspfleger des örtlilchen Amtsgerichtes zu gehen und dich dort kostenneutral über die weitere Vorgehensweise zu informieren.
Vielleicht kann man den auch per e-Mail erreichen ... keine Ahnung ...
Oder hast du jemanden hier, der für dich beim Amtsgericht Informationen einholen kann?
Ob sich das unterm Strich wirklich lohnt, das im Alleingang zu versuchen ...?
Grüße
Hallo Haselstrauch,
werde wohl meine Mutter mal zum Familiengericht schicken. Vielleicht kann sie ja was in Erfahrung bringen. Vielleicht kann ich ihr auch eine Vollmacht zukommen lassen !?
Weißt Du, wenn man nicht in Deutschland lebt, aber deutscher Staatsbürger ist und ein geringes Einkommen hat, ob man Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe bekommen kann ?
Problem ist halt, das ich keine Rechtsschutz habe, da man diese nur bekommen kann, wenn man auch in Deutschland lebt und hier in Spanien würde sie in Deutschland nicht greifen. Irgendwie alles Mist !
Lg,
cisnense
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Hallo cisnense,
PKH müsste möglich sein:
quote:<hr size=1 noshade>Es wird von einem in einem EU-Mitgliedsstaat lebenden Antragsteller Prozesskostenhilfe zur Führung eines inländischen Prozesses beantragt (Eingehende Ersuchen). Zuständig ist gemäß § 1078 ZPO das Prozess- oder Vollstreckungsgericht. Bei der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe sind die Lebenshaltungskosten des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates, in dem der Antragsteller lebt, zu berücksichtigen. <hr size=1 noshade>
aus http://www.juraforum.de/lexikon/Prozesskostenhilfe zum Nachlesen
Grüße
Und jetzt?
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