Abfindung - Anrechnung bei besserem Verdienst?

9. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
SkySurfer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung - Anrechnung bei besserem Verdienst?

Hallo Zusammen,
aus der passiv Stellung meines alten Arbeitgebers heraus wurden alle Mitarbeiter gekündigt und mit unterschiedlichen Austrittsterminen nach Hause geschickt. Es gab einen Sozialplan und nicht ganz unerhebliche Abfindungen. Nun hatte ich ein wenig Glück und habe im direkten Anschluss einen neuen Arbeitsplatz gefunden, bei welchem ich auch noch erheblich mehr verdiene als vorher.

Folgende Fakten:
1 Sohn (10 Jahre) aus geschiedener Ehe; einzige Unterhaltsverpflichtung meinerseits; beidseitiges Sorgerecht

Ursprüngliches Einkommen: 2.000€
(Gruppe3 + 1 weil nur eine U-Haltverpflichtung= Gruppe4)

Neues Einkommen: 2.500€
(Gruppe4 + 1 weil nur eine U-Haltverpflichtung= Gruppe5)

Abfindung: 30.000€
(alle Beträge sind Netto)

Dass ich aufgrund des höheren Nettogehaltes in die dementsprechend höhere Gruppe komme ist bekannt. Wenn ich im neuen Job weniger verdient hätte als bei meinem alten Arbeitgeber wäre über X Jahre mit der Abfindung die Lücke durch Anrechnung zum alten Gehalt geschlossen worden.

Wie wird nun aber die Abfindung angerechnet? Auch auf 5 Jahre umgelegt und zu dem Nettoverdienst hinzugerechnet? Ist eine prozentuale Pauschale zu entrichten?

Vielen Dank für eine kurze Hilfestellung.
Beste Grüße
SkySurfer


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie wird nun aber die Abfindung angerechnet?


Ich würde meinen, wenn, dann die Erträge daraus.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

Abfindungen werden in der Regel auf mehrere Jahre verteilt zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugezählt.

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"Liebe Grüße"

Edit: Steht in den jeweils geltenden Leitlinien des entsprechenden OLG

-- Editiert am 11.07.2010 13:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SkySurfer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich mich mal auf die Suche nach den Leitlinien des OLG machen.

Beste Grüße
SkySurfer

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