Abfindung nach der Scheidung - steht der Ex was zu?

3. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
heidehirsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung nach der Scheidung - steht der Ex was zu?

ich frage hier für meine schwägerin
ihr exmann, hat nach der scheidung, 102000€ (brutto) von seinem arbeitgeber erhalten. es soll knapp 48000€ netto gewesen sein. meine schwägerin meint, ihr stehe die hälfte zu, ihr ex meint NEIN. wie ist die rechtslage? die beiden waren 14 jahre verheiratet und haben 3 kinder!
thx im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Audio001
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 8x hilfreich)

Er hat zum Teil Recht.- Die Abfindung hat der Ex deiner Schwägerin ja erhalten um finanziell die Zeit zu überbrücken, bis er aus einer neuen Tätihkeit wieder ein Einkommen erhält.- Er hat ja ohnhin eine Sperrfrist beim Arbeitsamt.- Solanage muß er aus der Abfindung sein Leben bestreiten und natürlich auch den Unterhalt leisten!

Sollte er jetzt direkt einen neuen Job finden und wieder ein Einkommen beziehen, dann wird die Abfindung zu seinem Vermögen (OLG Frankfurt). D.h. auch dass Deine Schwägerin dann aus der Abfindung nichts bekommt (warum sollte Sie auch, die Ehe ist ja geschieden!).

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Heidehirsch,

wer den Job verliert und eine Abfindung erhält, wird unterhaltsrechtlich für die nächsten ein bis drei Jahre (je nach Höhe der Abfindung) so behandelt, als ob er den Job behalten hätte. Die Abfindung ist zum Halten des Lebensstandards einzusetzen. Die Gerichte interessiert es dabei auch nicht, ob die Abfindung z. B. zum Aufbau einer neuen beruflichen Existenz verwendet wurde, damit man überhaupt weiter berufstätig sein und seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann.
Ich finde das Ansinnen deiner Schwägerin absurd und moralisch wirklich fragwürdig. Es ist heftig, seinen Job zu verlieren. Mit der damit verbundenen auch psychischen Belastung hat sie aufgrund der Scheidung nichts mehr zu tun, finanzielle Nachteile hat sie auch nicht. Wäre sie noch mit ihm verheiratet sähe das auf beiden Ebenen doch ganz anders aus. Und nun will sie auch noch Geld haben :???: . Wieso meint sie, als Geschiedene besser da stehen zu können, als wenn sie noch verheiratet wären :???: . Da wär sie sicher nie auf den Gedanken gekommen, die Abfindung mal so eben auf den Kopf zu hauen...

Grüße
Mikkian

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#3
 Von 
heidehirsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab jetzt nochmal nachgefragt. er hat nicht seinen job verloren, sondern einem aufhebungsvertrag zugestimmt. also nicht seine arbeit verloren und er nagt auch nicht am "hungertuch" da er noch andere einkünfte hat

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Heidehirsch,

ich frage mich weiterhin, wieso deine Schwägerin überhaupt meint, einen Anspruch auf die Abfindung zu haben...

Grüße
Mikkian

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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