Guten Tag,
ich bin im Jahr 2012 aus meiner Firma ausgeschieden und habe auf Basis meiner Teilzeittätigkeit eine Abfindung bekommen. Ich habe ein Jahr lang Arbeitslosengeld bekommen. Im Mai 2016 haben sich mein Mann und ich getrennt, wir haben 2 Kinder (11+12 Jahre), die hauptsächlich bei mir wohnen. Wir haben eine Zugewinngemeinschaft.
Mein Mann verlangt die Hälfte der Abfindung über den Zugewinnausgleich. Er verdient weiterhin gut, ich habe seit Juni 2016 wieder eine Arbeit, verdiene aber nicht mal die Hälfte meines damaligen Gehaltes. Als Teilzeitkraft mit Kindern ist auch nicht damit zu rechnen, dass ich einen Job finde, der auch nur annähernd wie mein alter bezahlt wird.
Wird nun nachträglich die Abfindung in das gemeinsame Familieneinkommen gerechnet, als wir noch zusammen gelebt haben? Und inwieweit zählt das Arbeitslosengeld dazu?
Abfindung bei Trennung
5. März 2017
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Frage vom 5. März 2017 | 09:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abfindung bei Trennung
#1
Antwort vom 5. März 2017 | 11:30
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Hallo amenophis,
Beim Zugewinnausgleich kann nur das noch vorhandene verteilt werden.
Während deiner Arbeitslosigkeit hat sich doch bestimmt auch die Abfindung verringert? (oder sogar aufgebraucht).
Du solltest Trennungsunterhalt vom EX fordern.
lg
edy
#2
Antwort vom 5. März 2017 | 12:31
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Hi,
Stichtag für die Bewertung des Zugewinnausgleichs ist der Tag an dem die Info über das Scheidungsbegehren zugestellt ist. Wenn an dem Tag Geld auf Deinem Konto ist, fliest es in die Aufstellung ein.
Ansonsten wie edy
Berry
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#3
Antwort vom 5. März 2017 | 12:43
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Hallo Berry,
Es zählt durchaus auch der Tag der Trennung ( wegen Entreicherung).
Ausgaben in moderater Größe z.B für den täglichen Bedarf sind aber erlaubt.
lg
edy
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