Abgabe Sorgerecht an kindsvater

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Katrin009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe Sorgerecht an kindsvater

Hallo zusammen, ich Überlege mir nun schon seit langem Mein sorgerecht an den kindsvater abzugeben. Wir haben das geteilte sorgerecht es läuft bereits ein Verfahren und ein Gutachter ist auch im Bunde, ich überlege mir dies nun schon seit langem aber ich werde dem Leben das meine Tochter verdient hat nicht gerecht... ich bin gesundheitlich wie auch psychisch und finanziell am Boden, ich habe mich am 15.8.2021 von meinem ex getrennt. Hat da irgendjemand Erfahrungen ich bin dabei ein Gespräch mit dem Jugendamt zu vereinbaren da ich das nicht mehr schaffe... mein ex freund kann sehr gut mit unserer Tochter umgehen und kann sie finanziell in der Versorgung besser fördern da er 1700€ verdient ich jedoch habe nur 500€ zu Verfügung (inkl. Förderungen) ich habe mich kurz nach der Geburt ins Krankenhaus einweisen müssen da ich 2 riesige Zysten im Schädel habe... tut mir leid wenn das alles etwas durcheinander ist,aber nun zu meiner frage wer hat mit der Abgabe des sorgerechts erfahrungen? Ich liebe meine Tochter aber ich kann ihr aus den oben genannten Gründen nicht das leben bieten das sie verdient hat und es tut mir im Herzen weh diese Frage stellen zu müssen aber ich finde es nicht gerecht meiner Tochter gegenüber. Ich bin ein sehr emotionaler Mensch und mir fällt das schwer aber ich merke jeden Tag aufs neue das sie bei meinem ex freund besser aufgehoben ist sie ist so gerne bei ihm und er geht auch super mit ihr um... an wen wende i h mich nun in dieser Situation? Jugendamt ist klar aber ich muss das ja auch meinem Anwalt wie auch dem gutachter mitteilen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Katrin,

wenn man sich mit dem Ex noch gut versteht, dann benötigt man keinen Anwalt oder gar eine gerichtliche Entscheidung. Auch das gemeinsame Sorgerecht musst Du nicht abgeben. Verständige Dich mit Deinem Ex, dass Du nichts dagegen hast, wenn eure gemeinsame Tochter zu ihm ziehen würde. Eure Tochter wird dann umgemeldet und lebt dann beim Vater. Er ist dann auch kindergeldberechtigt und Du müsstest, sofern möglich, Unterhalt für eure Tochter zahlen.

Ich frage mich allerdings, warum Du nur 500 Euro hast? Wie alt ist die Tochter? Zahlt der Vater keinen Unterhalt? Wie sieht es mit Unterhaltsvorschuss aus? Was ist mit Kindergeld? Oder lebst Du nur vom Kindergeld und Unterhalt(vorschuss)?

Sirko

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#2
 Von 
Katrin009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sirko1975):
Ich frage mich allerdings, warum Du nur 500 Euro hast? Wie alt ist die Tochter? Zahlt der Vater keinen Unterhalt? Wie sieht es mit Unterhaltsvorschuss aus? Was ist mit Kindergeld? Oder lebst Du nur vom Kindergeld und Unterhalt(vorschuss)?


Ich lebe mit meiner Tochter nur von Unterhalts Vorschuss und Kindergeld mein ex zahlt nichts... das problem ist das ich mich mit meinem ex überhaupt nicht verstehe und das somit leider nicht so einfach geht sonst würde ja auch kein Verfahren laufen und ein Gutachter mitwirken...

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Wenn bereits ein Verfahren zum Sorgerecht läuft, wird dieses doch ohnehin durch eine gerichtliche Entscheidung abgeschlossen. Du kannst deinen Wunsch dazu mittels des Anwaltes gegenüber dem Gericht kundtun. Die Begutachung kannst du dir dann schenken. Eine solche ist nur notwendig, wenn zwischen den Eltern um das Sorgerecht gestritten wird oder es einem oder beiden Eltern entzogen werden soll.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Katrin009):
Ich lebe mit meiner Tochter nur von Unterhalts Vorschuss und Kindergeld mein ex zahlt nichts... das problem ist das ich mich mit meinem ex überhaupt nicht verstehe und das somit leider nicht so einfach geht sonst würde ja auch kein Verfahren laufen und ein Gutachter mitwirken...
Wenn das Kind bei dir lebt, ergibt der Wunsch um Abgabe des Sorgerechts doch überhaupt keinen Sinn!?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10634 Beiträge, 4199x hilfreich)

Mal eine Grundsatzfrage, wäre der Ex überhaupt dazu bereit, eure Tochter aufzunehmen?
Dazu hab ich bisher nichts gelesen.

Zitat (von Sirko1975):
Auch das gemeinsame Sorgerecht musst Du nicht abgeben.


Es kann, grade bei eigenen gesundheitlichen Problemen / Einschränkungen doch durchaus Sinn machen auf das Sorgerecht zu verzichten.
Es sind zwar nicht viele Bereiche, die eine Unterschrift / Zustimmung beider Elternteile bedürfen, aber wenn man mit dem eigenen Leben extrem hadert und sich möglicherweise in Behandlung begeben muss, kann es durchaus sinnvoll sein, wenn ein Elternteil alleine entscheiden kann und auch darf.

Eine Niederlegung des Sorgerechts bedeutet ja nicht, dass man am Leben und der Entwicklung der Tochter überhaupt nicht mehr teilnimmt.

Aber ganz grundsätzlich, auch wenn das Verhältnis zum Ex momentan zerrüttet ist, Ihr solltet eures Kindes zu Liebe versuchen das in einem / mehreren Gesprächen miteinander zu klären.

-- Editiert von spatenklopper am 11.04.2022 14:49

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#6
 Von 
Katrin009
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Mal eine Grundsatzfrage, wäre der Ex überhaupt dazu bereit, eure Tochter aufzunehmen?
Dazu hab ich bisher nichts gelesen.


Ist er darum ist auch das Verfahren am laufen... das große Problem hierbei ist ich bin noch sehr jung (19) ich hätte 3 mal in Kur gehen sollen dies konnte ich aber damals nicht wegen meinem ex freund und zusätzlich stehe ich unter gewaltigem druck meiner eltern (wohne aktuell dort) ich habe auch schon mehrfach gesagt das ich hilfe brauche was ignoriert wurde meine Gesundheit wird bei allem sehr in den Hintergrund gedrängt... es ist allerdings sehr kritisch was meine Gesundheit betrifft und die täglichen Streitereien und ko schlagen auf die psyche (das geht schon seit Geburt meiner Tochter so) und auch davor hatte ich schon leichte psychische Probleme.

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