Hallo zusammen,
kann man im Falle eines geteilten Sorgerechtes auch von beiden Elternteilen rechtlich das Bringen und Abholen des Kindes fordern?
Oder muß immer der, bei dem das Kind nicht lebt dieses abholen und bringen?
Abholung / Bringen des Kindes
7. Oktober 2004
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Frage vom 7. Oktober 2004 | 10:25
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung / Bringen des Kindes
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2004 | 10:32
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
Hallo,
ja, i.d.R. muss derjenige, der Umgangsrecht hat, die Kinder holen und bringen und auch für die Kosten aufkommen.
PS: Es gibt übrigens kein "geteiltes Sorgerecht", sondern lediglich ein gemeinsames.
Und jetzt?
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