Abholung beim Zweitwohnsitz

6. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
go674505-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung beim Zweitwohnsitz

Hallo,

wie ist es mit der Hol und Bringschuld beim Zweitwohnsitz.
Es besteht ein Hauptwohnsitz zugunsten des Kindes, damit es noch die 4 Klasse in der Grundschule beenden kann
Selber wohne ich bei meiner neuen Partnerin (Zweitwohnsitz 20 km vom Hauptwohnsitz entfernt).
Nun stellt sich die Kindesmutter an und sagt die Abholung ist nur noch beim Hauptwohnsitz. Zählt der Nebenwohnsitz nicht als Abholadresse, da hier nun der Lebensmittelpunkt des Kindes ist?

Danke für die Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18306 Beiträge, 9933x hilfreich)

Unklare Sachverhaltsschilderung.

Wo wohnt das Kind, wo die Mutter und wo der Vater?

Und bei Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz ist nicht zu erkennen ob es Haupt-, Neben- und Zweitwohnsitz von Vater, Mutter oder Kind sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
go674505-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind wohnt bei mir. Hauptwohnsitz ist in der gleichen Stadt wo auch die Mutter wohnt. Mein Nebenwohnsitz ist bei meiner "neuen" Partnerin.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9107 Beiträge, 1926x hilfreich)

Ob man wegen der 20km ein Fass aufmachen muss.... Ich kann schon verstehen, dass man mit der neuen Partnerin nicht viel zu tun haben möchte und daher den Kontakt mit dieser umgehen möchte.

Zitat (von go674505-62):
Das Kind wohnt bei mir. Hauptwohnsitz ist in der gleichen Stadt wo auch die Mutter wohnt.


Dann ist doch alles klar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18306 Beiträge, 9933x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Dann ist doch alles klar


Finde ich nicht.

Das Kind hat einen Hauptwohnsitz, wohnt da aber gar nicht. Dafür befindet sich die Schule am Ort des Hauptwohnsitzes.
Das Kind wohnt zusammen mit dem Vater bei der neuen Partnerin des Vaters.
Der Vater hat aber seinen Hauptwohnsitz auch nicht dort, wo er tatsächlich wohnt, sondern da, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat.
Richtig?

Wenn ja:
Die Chancen der Mutter sind nicht schlecht.
Wenn sich Vater und Mutter nicht auf die Abholungsmodalitäten einigen können, muss ein Gericht entscheiden. Und es würde mich wundern, wenn das Gericht etwas anderes entscheiden würde als sich am offiziellen Hauptwohnsitz zu orientieren.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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