Abholung der Kinder

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
tmeier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung der Kinder

Hallo zusammen,

ich hoffe, das mir einer meine Frage beantworten kann.
Meine Freundin hat 2 Kinder aus der vorherigen Beziehung.
Es existiert ein gemeinsames Sorgerecht.

Nun ist ja zum einen die Zustimmung des Vaters für den Umzug notwendig. Was ist wenn der sich weigert??

Dazu kommt, das er meinte, er würde zustimmen, wenn wir dafür sorge tragen, das er die Kinder alle 14 Tage bekommt.
Natürlich soll er seine Kinder sehen, aber ist es so, das die Mutter dafür zu sorgen hat, das er seine Kinder bekommt und für die hin und abreise die Kosten tragen muss??

Ich habe gelesen, das der Vater in dem Falle die Kosten dafür zu tragen hat. Es wären dann 200 km hin und zurück.
Dazu will er dies Schriftlich haben. Ich halte das für nicht korrekt und eine Erpressung seiner seits.

Auf eine Einigung das dies im Wechsel passiert, würde ich mich ja einlassen.
Oder ist es tatsächlich so, das die Mutter dafür zu sorgen hat und die kosten übernehmen muss, weil sie weggezogen ist??


Vielen Dank für eure Hilfe
Thorben

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Thorben,

wie würdest du dich fühlen, wenn es um deine Kinder gehen würde? Würdest du freudig zustimmen, dass deine Kinder wegziehen und auch noch bereit sein, die höheren Umgangskosten zu tragen? Ohne überhaupt einen Einfluss auf die Situation zu haben?

Ich halte die Vorstellungen des Vaters für absolut legitim!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tmeier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn er denn mal Unterhalt zahlen würde, oder seine Kinder so regelmässig nehmen würde obwohl er eine Strasse weiter wohnt.
Im normalfall sind ihm Sauftouren wichtiger als seine Kinder.

Da der Umzug hauptsächlich wegen des Sohnes stattfindet, da er ADHS hat und in Kiel eine dementsprechend geeignete Schule ist für Ihn, der Vater aber nur sein eigenes Wohl als Aspekt nimmt, finde ich das unmöglich.

Er nutzt nur jede Chance der KM eine auszuwischen, mehr nicht. Also keine Äusserungen über sein gutes Recht, oder wie ich mich fühlen würde. Dadrüber kann sich hier keiner ein Urteil bilden. Wenn er ein " Vater" wäre, dann ok.

Mir geht es nur um die rechtliche Grundlage, damit man sich nicht selbst ins Bein schiesst.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..also ich bin ein vater und die mutter meines kleinen ist hals über kopf vor drei jahern (er ist vier) 200km weggezogen...seit dem sitze ich wenn sie den umgang zuläßt am wochenende 800km im auto, 4 stunden umgang findet im auto statt und über die jahr ewaren es ca 60-70.000 km, die ich gefahren bin...jetzt rechne das mal in euro um. den stress und die verlorene umgangsqualität gar nicht erwähnt..

deshalb ist diese kritik oben sehr wohl begründet.

aber natürlich gebe ich dir recht, dass es gründe geben kann, die einen solchen schritt nach vollziehbarer macht.

oft sind diese aber konstruiert und letztlich haben sie eine konsequenz

den kindern wird der umgang mit dem vater dramatisch erschwert.

alle alltagsprobleme müssen ohne ihn gelöst werden, weil man eine solche distanz nicht einfach ignorieren kann.

und die rechtliche interpretation ist gegeben. ein einseitg herbeigeführter ortswechsel geht nicht.

hier muss eine abstimmung vorgenommen werden und die interessen abgewogen werden.


nur machen wir uns nichts vor, wenn ihr einfach verschwinden wollt, dann könnt ihr das tun. die zwangsmaßnahmnen die es gibt, werden eh kaum angewand und spätestens mit der krankheit des kindes werdet ihr recht bekommen...ich frage mich aber, ob es nicht andere lösung geben kann.

übrigens hege ich ernste zweifel, dass tatsächlich eine schule für ein kind den umzug von vier personen in eine weit entfernte stadt auslösen...was macht ihr denn mit euren jobs?

ich kenne einen ähnlichen fall (das kind ist dort mittlerweile 13). da geht das kind seit 4 jahren in ein internat und kommt am wochenende heim. aus meiner sicht war und ist das in diesem fall die beste lösung für alle, denn mütter und väter sind in der regel zu fürsorglich, als dass sie als therapeuten sich eignen

denkt nach und entscheidet im sinne der kinder...aber ehrlich und nicht konstruiert und euer interesse auf die kinder projezierend
gruß

uwe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

nun, im Grunde ist ja hier Alles gesagt, es steht zu vermuten, dass es hier zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen kann.
In jedem Fall ist fakt, dass die Mutter ohne Zustimmung des Vaters nicht umziehen kann, wenn sie es trotzdem macht, ist der Straftatbestand des Kindesentzuges gegeben.

Vielleicht, wenn der Vater auch der Meinung sein sollte, dass ein Umzug wegen der Erkrankung des Kindes von Nöten ist, kann man sich auf eine Kostenteilung einigen.

Für die besagte Krankheit gibt es aber aus meiner Sicht in jeder Kreisstadt eine entsprechende Bildungseinrichtung, zumindest ist das bei uns im Osten so, also nach meiner Ansicht sollte man den Umzug nicht mit der Krankheit des Kindes begründen.

Wenn ich bei meinen Kindern gleich um die Ecke wohnen würde, würden meine Kinder in jedem Fall jederzeit den Weg zu mir finden, ich müsste auf keine festen Umgangsregeln mehr pochen - was ich auch so schon lange nicht mehr mache.

Meine Tochter ist zu einer Persönlichkeit erzogen worden, die sagt, was sie denkt, und die auch ihren Willen schon durchsetzen kann. Wenn sie der Meinung ist, lieber bei ihrer Freundin zu übernachten, statt zum Vati zu kommen, dann lasse ich das zu, da ich weiß, dass mein Kind sich in jedem Fall wohlfühlt, auch wenn sie nicht gerade bei mir ist.

Sie ist dann auch glücklich, wenn sie sagt, ich soll sie holen und Papa kommt dann prompt.
Die Mutter meiner Tochter trägt sich auch mit dem Gedanken, 200 km zu ihrem neuen Lover zu ziehen, meine Tochter (10) hat ihr hier eindeutig zu verstehen gegeben, dass sie dann zu mir kommen will, auf jeden Fall will sie nicht aus ihrer Schule und von ihren Freunden weg.

Also stehe ich in Kürze vor der gleichen Problematik. Selbstverständlich kann sie jederzeit umziehen, aber eben ohne meine Tochter - die bleibt dann hier, Mami muss dann die Konsequenz tragen, Umgangsmama zu werden.
Nur werde ich sie dann unterstützen wollen, weil maien Tochter ihre Mutter ebenso braucht wie mich, dessen bin ich mir bewusst, so habe ich mich eingerichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Guten Abend,

in einigen Punkten sehe ich den Sachverhalt etwas anders. Aber ein Forum ist ja ein Diskussionsplatz.

Die Mutter kann schon ihren Wohnort frei wählen. Wenn sie das ABR hat kann sie auch bestimmen, dass das Kind ebenfalls dort lebt.

Dem KV steht dann frei, mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht per Eilantrag das Verbleiben des Kindes in seiner gewohnten Umgebung, beim Familiengericht anzustreben.

Wenn das Betreuungselternteil (hier die KM) die Entfernung herbeigeführt hat, so kann das barunterhaltspflichtige Elternteil (hier KV) die Kosten des Umgangs einkommensbereinigend ansetzen.

Im Allgemeinen ist es so, dass das Umganselterteil das Kind abholt und wieder nach Hause bringt. Das ergibt sich daraus, dass das Umgangselterteil hohes Interesse am Umgang haben sollte.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Nero,
sicher hast du auch in deiner Hinsicht recht, die ständige Rechtssprechung ist nunmal in deiner Hinsicht so gegeben - aber nur, weil sich niemand dagegen zur Wehr setzt.

Das ABR, wie der Name schon sagt, bestimmt, wer den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann, weil sich bei dieser Person der Lebensmittelpunkt befinden sollte. Trotzdem ist dieses ABR nur ein Teil der elterlichen Sorge, die ist Allem zunächt einmal übergerdnet.

wenn nun der Elter, welcher das ABR besitzt, in der Art handelt, dass es dem anderen Elter erschwert wird, seinen Teil der elterlichen Sorge wahrzunehmen, dann handelt es sich um Kindeswohlgefährdung erster Kantine.
Wenn es dann noch gelingt, dem Gericht die sache in der Art aufzutischen, dann sieht es schlecht aus mit einem wegzug der Mutter.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

nero du hast serh deutlich die gängige rechtsbeugung und die faktischen konsequenzen füe den verlassenen aufgezeigt...das meinte ich mit "wen ihr weg seit seit ihr weg"

schade übrigens, dass sich der verfasser nicht mehr äußert..aber so ist es halt

schöne pfingsten

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