Hallo,
das Familiengericht hat unsere Kinder geteilt, so daß ein Kind beim Erzeuger und eins bei mir lebt. Neuerdings läßt er sich von seinem Anwalt chauffieren, wenn er das bei mir lebende Kind abholt. Da der Sorgerechtsstreit noch nicht beendet ist, mißfällt mir dies sehr und ich empfinde mein Kind als dadurch belastet. Sein Anwalt meint, es gäbe keine Rechtsnorm, die ihm das verbiete.
Was meint Ihr?
Im voraus besten Dank für Euere Antworten!
Abholung zum Umgang
24. Januar 2020
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Frage vom 24. Januar 2020 | 21:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abholung zum Umgang
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#1
Antwort vom 24. Januar 2020 | 21:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3222x hilfreich)
Warum sollte es ein Gesetz geben dass einem Anwalt verbietet seinen Mandanten von A nach B zu fahren? Eventuell könnten sie auch ihren Anwalt fragen ob er sie zu ihrem Gatten fährt, wenn Sie das andere Kind übergeben?
#2
Antwort vom 25. Januar 2020 | 00:17
Von
Status: Richter (8594 Beiträge, 4090x hilfreich)
Hallo,
wenn der Vater das Kind in Begleitung des Anwaltes zum weiblichen Brutkasten bringt ist rechtlich dagegen nichts einzuwenden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Januar 2020 | 00:56
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3099x hilfreich)
In wie fern, in Gottes Namen, soll ein Kind dadurch "belastet" werden?
#4
Antwort vom 25. Januar 2020 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (37788 Beiträge, 6311x hilfreich)
Das sehe ich auch so.ZitatSein Anwalt meint, es gäbe keine Rechtsnorm, die ihm das verbiete. :
Was meint Ihr?
Das mag sein.Zitatmißfällt mir dies sehr :
Das ist deine Empfindung. Das Kind empfindet es evtl. sogar als cool, chauffiert zu werden? Wie alt ist das Kind denn?Zitatund ich empfinde mein Kind als dadurch belastet. :
Kennt das Kind überhaupt den Hintergrund dieser Chauffiererei?
Hat der Kindsvater damit evtl. sehr klug *vorgebaut* --- für sich?
(Es soll sogar Kinder geben, die finden es cool, von einem Polizeiwagen nach Hause *chauffiert* zu werden.)
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