Abitur?

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Abitur?

Hat ein Realschüler (Schnitt 3,3) das Recht, auf dem Gymnasium das Abitur zu versuchen, auch wenn seine Eltern möchten, dass er in die Lehre geht, um ihnen nicht mehr auf der Tasche zu liegen? Der Schüler ist noch minderjährig.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Hat ein Realschüler (Schnitt 3,3) das Recht, auf dem Gymnasium das Abitur zu versuchen


Nehmen die ihn?

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Sein Lehrer sagt, wenn er sich jetzt auf den Hosenboden setzt und ordentlich paukt, hat er eine Chance.

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#3
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

in bw ist es so, dass in der regel die hauptfächer (mathe,deutsch und englisch oder französisch) im schnitt eine 3 haben müssen, um die zulassung zumindest für wg oder tg zu bekommen.

normalerweise bestimmen die sorgeberechtigten über das...allerding kann ich mir gut vorstellen, dass ein 15 oder 16jähriger sicherlich die möglichkeit hat aktiv zu werden. ich würde mich sofort beim ja erkundigen. wenn die verneinen ggf. als 16jähirger selbst das familiengericht an rufen..

hoch interessante frage finde ich...

uwe

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"...ich bin drin..."

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Uwe,

quote:
hoch interessante frage finde ich...


H.Odensack stellt eine Menge solcher Fragen...:)

Tja, Herr Odensack,

ein Kind hat den Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung. Wie immer man das interpretieren mag...

Noch einen freundlichen Gruß obendrauf. Solltest du dir vielleicht auch mal angewöhnen. Genau wie eine nette Anrede. Macht man heutzutage so...





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 21.10.2009 16:44

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#5
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

ja loddar das ist ja auch das interssante an der frage...springt das jungendamt dem kind zur seite, wenndie sorgeberechtigten was anderes wollen???

ich habe mich 1977 und 79 ohne wissen meiner mutter, die mich zur lehre schicken wollte, bis zum abi angemeldet..auf die unterschrift meiner mutter warten die heute noch.. nur wie ist es im streitfall..ich tippe analog deienr aussage, dass sich das amt hier durchsetzen kann im sinne des intersse des kindes..

wo sind denn unsere juristen alle???

ich will es auch wissen nicht nur der te???

gruß

uwe



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"...ich bin drin..."

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