Ablauf bei Gericht

10. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
HHMama
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf bei Gericht

Hallo
Kann mir jemand sagen wie es bei Gericht abläuft wenn es um Umgangsregelungen geht?
Mein Anwalt hat beim FG beantragt die bisherige Umgangsregelung möglichst gerichtlich festzuhalten weil es mit dem KV immer wieder Ärger gibt.
Der KV soll lediglich mit seinem Anwalt und ich mit meinem vor nem Richter sitzen um das sozusagen vertraglich zu regeln.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas gemacht`?
Bin dankbar fü+r jede Antwort!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

und wie sieht der Antrag der Gegenseite aus?

Du willst, dass die von dir beschlossene Umgangsregelung von zweimal wöchentlich drei Stunden festlegen lassen.

Wenn dein Ex damit einverstanden ist, wird der Richter das gutheißen.

Möchte dein Ex allerdings öfter und länger Umgang, was beim Alter eures Kindes durchaus angemessen wäre, so werdet ihr euch einigen müssen.
Funktioniert das nicht, wird der Richter entscheiden.

Grüßle

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#2
 Von 
HHMama
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Mein Anwalt sagte mir das die zwei Tage bei einem Kleinkind von zwei Jahren absolut angemessen wäre.
Zumal der Vater schon jetzt nicht immer zuverlässig war...
Wir leben getrennt seit das Kind 11/2 ist.
Ist es nicht auch so, dass ein Umgang angemessen ist der das Kind nicht hin und her reisst?

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#3
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Ist es nicht auch so, dass ein Umgang angemessen ist der das Kind nicht hin und her reisst?
Was bitte meinst du damit? Örtlich oder mental? Ich stelle die Frage mal extra naiv, weil über die Seelenlage der Kids brauchen wir wohl nicht weiter diskutieren. Kann eigentlich nur der Ort des Umgangs gemeint sein. Wenn dies also so ist, frage ich mich, wie es dann wohl bei meinem Umgang aussehen soll? 150km pro Strecke, wg. Schulden und Selbstbehalt nicht ausführbar, für 3Stunden? Sollte das der Ernst eines Richters sein, kann ich das nicht umsetzen und meine Ex dem Kind gegenüber schön behaupten ich hätte kein Interesse. Ich kann nur inständig hoffen, dass dieser Fall so nicht eintritt.

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