Hallo alle zusammen,
ich habe im Juli die Scheidung eingereicht. Vom Gericht wurde die Ehedauer festgelegt bis 31.7.07. Dann kamen Fragebögen über Rentenansprüche, die ich ausgefüllt habe, die Rückläufer kommen derzeit.
Wie ist das jetzt mit dem Zugewinnausgleich? Ich habe für meinen Teil alles nachgesehen, ausgerechnet, belegt, und die ganze Sache gestern meiner noch-Ehefrau gegeben sowie meinem Anwalt in den Briefkasten gelegt (der ist derzeit auf Urlaub).
Muss der Zugewinn-Ausgleich geregelt sein, bevor das Gericht einen Termin macht? Oder reicht dazu meine Vorlage? Muss der Zugewinn-Ausgleich vom meinem Anwalt gemacht werden (das ist jetzt eine Frage bzgl. der Anwaltskosten, die ich gerne sparen würde) oder reicht es, wenn ich das mache?
Habe ich jetzt alles erledigt, was notwendig ist, um den Scheidungs-Termin zu kriegen?
Meine noch-Ehefrau ist der Meinung, dass das viel zu wenig ist, was ich ausgerechnet habe (allerdings -derzeit noch- ohne konkret etwas anfechten zu können - es stimmt nämlich, was ich berechnet habe). Welche Sorte Steine kann sie da in den Weg legen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Ablauf einer Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Dagger56,
sorry, ich verstehe das nicht ganz. Wieso hast du das ausgerechnet und auf welcher Grundlage?
Wir haben die Formulare ausgefüllt und an das Gericht geschickt. Das Gericht hat dann die Auskünfte von der Rentenanstalt etc erhalten. Danach haben wir den Scheidungstermin erhalten (alle anderen Punkte wurden im Vorwege geklärt).
Hallo dagger,
ihr könnt den Zugewinn-Ausgleich aus dem Scheidungsverfahren ausnehmen und das alleine regeln.
Am günstigsten fahrt ihr, wenn ihr das ohne Gericht und Anwälte auf die Reihe bekommen könntet.
Die wirklichen *Absahner* sind nämlich eure Anwälte.
Grüßle
-- Editiert von Schwesterchen am 15.10.2007 14:12:06
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Uns wurde erklärt (von der Anwältin), dass sich das Gericht auf jeden Fall um den Versorgungsausgleich kümmert, wenn nicht mind. 1 Jahr bis zur Einreichung der Scheidung abgewartet wird (bei einem Verzicht auf Versorgungsausgleich). Wir haben sogar schriftlich auf den Versorgungsausgleich verzichtet, aber das Gericht prüft dennoch, weil wir dieses Jahr nach dem Notariellen Vertrag nicht abwarten wollten. Laut meiner Anwältin prüft das Gericht somit den Versorgungsausgleich, egal ob man es beantragt oder ausschliesst.
-- Editiert von rosevonjericho am 15.10.2007 14:36:02
@schwesterchen,
hab mich verlesen, sorry. Es geht ja nicht um den Versorgungsausgleich sondern um den Zugewinnausgleich.
Hallo,
danke für die Antworten erstmal ...
Also Versorgungsausgleich macht das Gericht auf Basis der Angaben von mir, das ist ok und läuft.
Es geht um Zugewinn. Der Scheidungsantrag ist eingereicht. Einvernehmlich geht garnix, meine noch-Ehefrau hat ziemlich ausführliche Vorstellungen, was sie an Geld bekommen will, denen mag und kann ich nicht entsprechen. Reden ist da schwierig. Also soll es das Gericht machen.
Ich wollte halt den Anwaltsgebühren für den Zugewinn entgehen, indem ich das selber gemacht habe ... und will wissen, wie da weiter vorzugehen ist. Bzw. ob das eh egal ist, wer jetzt die Vorlage für den Ausgleich macht, weil ich den Anwalt eh dafür bezahlen muss?
Liebe Grüße
Hallo Rose,
wenn du richtig gelesen hättest, dann hättest du bemerkt, dass ich vom Zugewinn-Ausgleich geschrieben habe...
Grüßle
Ok, hat sich wohl erledigt.
-- Editiert von Schwesterchen am 15.10.2007 14:51:56
Ich schrieb doch, dass ich mich verlesen habe.
Asche auf mein Haupt.
Ich entschuldige mich dann nochmals Schwesterchen.
Iss doch nicht so schlimm...
kommt vor.
Grüßle
Wie heisst es so schön:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
@dagger,
so wie ich das sehe, fließt es jetzt ohnehin in den Streitwert, wenn der Anwalt involviert ist.
Hallo rosevonjericho,
heisst das, dass ich es sowieso bezahle, ob der RAW jetzt die Vorlage macht oder ob ich es selbst mache?
Danke ...
Ich bin kein Experte. Aber wenn der Anwalt damit betraut ist, wird es meiner Meinung nach zumindest in den Streitwert mit einfließen (sowohl bei den Gerichtskosten wie auch bei den Anwaltskosten). Wir haben das alles vor der Scheidung mit einer sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. War dennoch ganz schön teuer, finde ich. Da habe ich auch Vorschläge für den Vertrag gemacht und die Zahlen vorbereitet. In den Streitwert fällt es dann aber trotzdem.
Dafür wird jetzt die Scheidung günstiger, weil das alles geregelt ist.
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