Ablehnung PKH bei Scheidung - gilt das automatisch auch für Folgesachen?

16. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
DerNamenlose
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung PKH bei Scheidung - gilt das automatisch auch für Folgesachen?

Hallo, ich bin bei meiner Recherche im Internet bei folgender Sache zum Thema PKH nicht weitergekommen. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich.

Ich habe die Scheidung eingereicht. Meiner (Noch-) Ehefrau wurde PKH für einen eigenen Scheidungsantrag wegen fehlender Bedürftigkeit abglehnt. Die Beschwerde war erfolglos. Folgesachen sind keine anhängig. Meine Frau hat die Sache mit den üblichen Spielchen schon fast 2 Jahre in die Länge gezogen. Nach mehrfacher Verschiebung steht jetzt der Scheidungstermin bevor.

Theoretisch könnte sie ja auch im Termin z.B. noch nachehelichen Unterhalt fordern. Gilt die bestehende Ablehnung der PKH auch automatisch für alle zukünftigen Folgesachen die im Verbund geltend gemacht werden? Oder kann sie dafür jeweils erneute PKH-Prüfverfahren anstreben?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen