Ablehnung kindergeldzuschlag

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nino iven
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnung kindergeldzuschlag

Guten Tag ich bin neu hier und habe eine frage ..
Ich habe am 06.02.2021 meinen Verlängerungsantrag für Kindergeldzuschlag beantragt und eine Ablehnung bekommen ...
Bei Ansicht der Unterlagen habe ich festgestellt das bei dieser Antragstellung einiges schief gegangen ist ich hatte die aktuellen wohngeldbescheid von Februar 21 eingereicht ..
Gefordert wurden natürlich die Unterlagen vom August20 bis Januar 21 ... dan habe ich auch noch den falschen Elterngeld bescheid eingereicht somit wurden mir nur 213 Euro als Einkommen berechnet ...

Aktuell sieht es aber so aus das ich 319 Euro elterngeld 480 Euro wohngeld und 1118 Euro Unterhalt erhalte wir sind ein 5 Personen Haushalt...
So war es auch von August bis Januar 2021 hat mein wiederspruch überhaupt einen Sinn oder liegen wir weiterhin unter der Grenze? Und wie lange dauer so ein wiederspruch die Unterlagen sind dort am 04.03.21 eingegangen ..
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Was ist der Ablehnungsgrund im Ablehnungsbescheid?

Ein Widerspruchsverfahren kann lange dauern, Wochen, Monate, auch Jahre sind möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nino iven
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Was ist der Ablehnungsgrund im Ablehnungsbescheid?

Ein Widerspruchsverfahren kann lange dauern, Wochen, Monate, auch Jahre sind möglich.


Da sie nur den falschen elterngeldbescheid zur Rechnung genommen haben also 233 Euro und kein Wohngeld mit einberechnet haben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Dass die Familienkasse wissentlich vom gesetzlichen Bemessungszeitraum abweicht und ebenso wissentlich einen Elterngeldbescheid aus einem anderen Zeitraum ersatzweise heranzieht, um damit zu einer Ablehnung zu gelangen, kann ich mir zwar ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn dies aber so war, dann wäre das hinreichender Grund genug für einen Widerspruch.

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