Absicherung für den Fall einer Scheidung

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
skyrunner1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Absicherung für den Fall einer Scheidung

Hallo!

Folgende Situation habe ich. Ich lebe mit meiner Frau in einer Zugewinngemeinschaft.
Ich besitze bereits eine Eigentumswohnung die vor der Eheschließung von mir alleine gekauft wurde.
Wir möchten diese Wohnung nun verkaufen und dann gemeinsam ein Haus kaufen.
Da ich mit dem Verkauf meiner Wohnung einen Großteil des neuen Hauses finanziere und meine Frau nur wenig Eigenkapital mitbringt, stellt sich nun die Frage ob es hier sinnvoll wäre beim Notarvertrag zu vermerken wer wie viel eingebracht hat!? Hilft das bei einer Scheidung?
Wie seht ihr das? Ich möchte einfach mal für den Fall der Fälle einer Scheidung das ganze Szenario durchdacht haben.
Um es auf den Punkt zu bringen: Ich bringe ca. 200 000 € ein und meine Frau 30 000 €.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Im Grundbuch können nicht nur hälftige Eigentumsverhältnisse eingetragen werden, sondern hiervon auch abweichende.

Allerdings hat das wiederum im Falle der Scheidung Einfluss auf den Zugewinnausgleich.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 13.11.2019 16:01

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Bein Notar die jeweiligen Anfangsvermoegen festhalten ist ok.

Beim Eintrag der IMMO ins Grundbuch auf keinen Fall zu gleichen Teilen eintragen lassen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Im Übrigen muss auch festgehalten werden, dass in den genannten 200.000 EUR der Verkaufserlös der Eigentumswohnung enthalten ist, dessen Wert ja zum Anfangsvermögen zählt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das ist eine hochkomplexe Frage, die nicht mit zwei bis drei Zeilen beantworten sollte !

Zunächst einmal ist das SEHR sinnvoll sich VOR dem Kauf der Immobilie über möglich Scheidungsfolgen Gedanken zu machen. Denn in vielen Fällen ist die Immobilie im Scheidungsfall nicht mehr zu halten, weil weder der eine noch der andere Ex-Ehepartner die Ausgleichszahlung stemmen kann. Da sind oft hohe Verluste vorprogrammiert !

Die von dir in die Ehe eingebrachte Immobile zählt zu deinem Anfangsvermögen. Dies verringert deinen Vermögenszuwachs während der Ehezeit. Das ist schon mal gut für dich.

Wenn eure Ehe der Zugewinngemeinschaft unterliegt, dann unterliegt aber die Wertsteigerung der Immobilie während der Ehezeit dem Zugewinnausgleich. Das gilt insbesondere auch für das Haus, dass ihr vor habt zu kaufen. Und da geht es meist um sehr hohe Beträge !

Dabei ist es es übrigens zunächst mal völlig unerheblich, mit welchen Anteilen ihr im Grundbuch steht !

Es ist zu entscheiden wie die Aufteilung im Grundbuch getroffen wird. Denkbar wäre im Extremfall, dass du Alleineigentümer wirst. Das könnte allerdings für deine Ehefrau unangemessen sein, weil sie ja während der Ehe die Belastung mit trägt.

In euren Entscheidungen seid ihr allerdings nicht völlig frei. Denn es gibt es einen dritten Mitspieler .... und das ist die Bank ... und die hat halt lieber zwei Schuldner als nur einen. Wenn ihr also Geld leihen müsst, dann hat die Bank da ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.

Denkbar wäre es, den Zugewinn der Immobilie in Teilen auszuschließen. Damit könnte man m.E. am ehesten das Ungleichgewicht der eingebrachten Kapitalwerte fair behandeln. Dazu braucht es aber einen wohldurchdachten notariellen Ehevertrag .... und da muss natürlich auch deine Frau mitspielen ...

Eine hochkomplexe Gemengelage, die gut überlegt sein will. Denn sonst kann die Nase im Scheidungsfall sehr lang werden ....

2x Hilfreiche Antwort

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