Der Vater meines Kindes (ich habe das alleinige Sorgerecht), der sich in den letzten Jahren absolut nicht verlässlich um das Kind gekümmert hat, fordert jetzt ein Abstammungsgutachten. (Nach über 10 Jahren) Dies hat er in einer Beratungsstelle (getrennte Beratungstermine) kommuniziert. Wir waren in der Beratungsstelle, um einen von ihm monatlichen gewünschten Umgang auszuhandeln. Ich hatte die Beratung gefordert. Ja, völlig quer. Er möchte Umgang, fragt sich aber ob das Kind von ihm ist.
Ich habe dem Abstammungsgutachten sofort zugestimmt und warte seit 4 Wochen darauf, dass er einem Termin in einem Labor vereinbart. Habe einen Link für ein Labor geschickt, welches gerichtsfeste Gutachten erstellt.
Jetzt kommt einfach nichts von ihm und ich frage mich ob Verleumdung oder üble Nachrede hier ein Tatbestand sind.
Also einen Zweifel bei einer öffentlichen Institutionen über seine Vaterschaft äußern (was den Vorwurf impliziert, ich hätte ihm ein Kind angehangen), einen Test fordern. Ihn dann aber doch nicht machen wollen.
Abstammungsgutachten nach 10 Jahren
4. April 2024
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Frage vom 4. April 2024 | 17:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstammungsgutachten nach 10 Jahren
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#1
Antwort vom 4. April 2024 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (124044 Beiträge, 40314x hilfreich)
Zitatich frage mich ob Verleumdung oder üble Nachrede hier ein Tatbestand sind. :
Nö.
#2
Antwort vom 4. April 2024 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (33973 Beiträge, 5867x hilfreich)
Er hat es vermutlich nicht so eilig, weder mit dem Labor noch mit dem Umgang. Für alles andere hat er sich doch auch sehr lange Zeit gelassen.Zitatund warte seit 4 Wochen darauf, :
Das sind alles keine Straftaten.
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#3
Antwort vom 4. April 2024 | 19:16
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 255x hilfreich)
lol
Nach 10 Jahren Zweifel? 2 Jahre hatte er Zeit, nachdem der Verdacht auftauchte, dass er nicht der Vater ist, die Vaterschaft anzufechten. D.h. selbst wenn jetzt herauskäme, dass er nicht der Vater ist, würde er der rechtliche Vater bleiben. Mit allen Rechten und Pflichten.
#4
Antwort vom 4. April 2024 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (124044 Beiträge, 40314x hilfreich)
ZitatD.h. selbst wenn jetzt herauskäme, dass er nicht der Vater ist, würde er der rechtliche Vater bleiben. :
Wie kommt man auf den Unfug? Wo man doch im Satz zuvor noch anderes schrieb.
#5
Antwort vom 5. April 2024 | 08:17
Von
Status: Student (2935 Beiträge, 954x hilfreich)
Genau deshalb hat der Gesetzgeber § 1598a BGB eingeführt. Damit man eben auch statusunabhängig ein Abstammungsgutachten verlangen darf. Unabhängig davon ist dem Sachverhalt gar nicht zu entnehmen, wann und warum die Zweifel eingetreten sind.ZitatNach 10 Jahren Zweifel? 2 Jahre hatte er Zeit, nachdem der Verdacht auftauchte, dass er nicht der Vater ist, die Vaterschaft anzufechten. D.h. selbst wenn jetzt herauskäme, dass er nicht der Vater ist, würde er der rechtliche Vater bleiben. Mit allen Rechten und Pflichten. :
#6
Antwort vom 5. April 2024 | 09:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwann und warum die Zweifel eingetreten sind. :
Ich habe ihn darauf angesprochen. Gefragt woher seine Zweifel plötzlich kommen. Was der konkrete Grund ist.
Er meinte er brauche keinen Grund. Aber Männer könnten sich ja im Gegensatz zu Frauen nie ganz sicher sein. Sein Argument war, was würde denn dafür sprechen dass er der Vater ist.
#7
Antwort vom 5. April 2024 | 10:56
Von
Status: Student (2935 Beiträge, 954x hilfreich)
Hinsichtlich der Frage eines isolierten Abstammungsgutachtens wäre diese Aussage korrekt.ZitatEr meinte er brauche keinen Grund. :
Bei einer Vaterschaftsanfechtung müsste er wegen der Frist den Eintritt der Zweifel jedoch zeitlich darlegen.
Diese Aussage ist ebenfalls korrekt.ZitatAber Männer könnten sich ja im Gegensatz zu Frauen nie ganz sicher sein. :
Diese Aussage oder Suggestivfrage ist dagegen eher dümmlich. Die Antwort lautet (in der Regel): Geschlechtsverkehr im gesetzlichen Empfängniszeitraum.ZitatSein Argument war, was würde denn dafür sprechen dass er der Vater ist. :
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