Abzug Autofinanzierung bei EU

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
papi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Abzug Autofinanzierung bei EU

Hallo zusammen,

ich schreibe hier in der Hoffnung dass jemand Erfahrung
mit folgendem Sachverhalt hat:
Ich (männlich) lebe zur Zeit getrennt und möchte die Scheidung
einreichen. Wir haben zwei Kinder (16 und 14) die bei mir
wohnen. Ich bin ganztags berufstätig und habe ein Fahrzeug
unter Mitarbeiterkonditionen von meinem Arbeitgeber (Automobilhersteller) geleast. Diese Leasingrate habe ich bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt. Die gegnerische Partei akzeptiert allerdings dieser Abzug nicht,
mit der Begründung das Fahrzeug sei zu teuer was allerdings nicht ganz falsch ist.
So, jetzt würde ich auf dieses Leasingauto verzichten und mir dafür irgendein anderes Auto kaufen. Dieses "neue" Fahrzeug muss ich aber finanzieren.

Und nun die Frage:
Kann ich dann diese Finanzierungsrate bei der Berechnung des EU´s abziehen? Wenn ja, bis zu welchen Betrag?
Ist dies irgendwo gesetzlich geregelt oder bleibt es, wie so viele andere Sachen in Anmessen des Gerichts?

Danke für Eure Antworten!
Papi :???:

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
papi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

danke für die schnelle Antwort.
Leider kann ich unter dem angegeben link keine klare Antwort finden. Das einzige was zu der Frage passt ist:
"nacheheliche Schulden können beim Ehegattenunterhalt grundätzlich nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen: notwendige, unvermeidbare Anschaffungen wie z.B. neue Wohnungseinrichtung nach der Trennung; Kosten der Berufsausbildung"

Ist aber das Auto nicht eine notwendige Anschaffung, wenn die zukünftige Ex die teuere Leasingrate nicht akzeptiert. Wie soll ich sonst zur Arbeit fahren?

Zu Deiner Frage: nein, Sie zahlt mir gar nichts da sie nicht arbeitet (war leider auch schwer krank)aber mittlerweile geht es ihr gut.

Papi

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
papi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, grunsätzlch besteht die Möglichkeit mit meiner Frau zu verhandeln. habe es auch mehrmals versucht, jedoch immer mit dem Ergebnis dass ihre Antwort lautet "es steht mir zu" ...

Ich würde es auch "menschlich angemessen" finden, wenn sie mir entgegen kommt, das ist aber leider nicht so. ("es steht ihr ja zu")

Zur Erklärung: ich wollte mit ihr eine Vereinbarung treffen, damit wir vor Gericht bereits eine Einigung haben. Ich kann es aber nicht akzeptieren dass ich volltags arbeite, die Kinder betreue und ihr danach fast die Hälfte meines Gehaltes zahle, wo sie nicht einmal richtig eine Arbeit sucht.

Papi

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3867 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Papi,

ob und in welcher Höhe ihr etwas zusteht klärt im Zweifelsfall das Gericht. Und das kann auch für sie teurer werden, als wenn ihr euch gütlich einigt. Für mich hört es sich so an, als ob ihr Anwalt ihr dieses Argument einredet, weil er nämlich um so mehr verdient, um so höher der Streitwert ist. Da werden die Forderungen dann ganz schnell unrealistisch.
Außerdem: Frag sie mal, ob es nicht auch in ihrem Interesse ist, dass eure Kinder in einem sicheren und besser ausgestatteten Wagen fahren. Geht hier ja nicht nur um *Luxus* für dich.
Und könnt ihr euch nicht einigen, die Leasingrate für einen *normalen* Wagen anzuerkennen. Das wäre doch ein Kompromiss, oder???

Grüße

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#6
 Von 
papi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mikkian,

deine Vorschläge sind aus meiner Sicht vernünftig und nachvollziebar werden aber von der Gegenseite nicht akzeptiert. Ich habe den Eindruck dass sie sich von "hinz und kunz" beraten lässt und akzeptiert im Anschluss kein anderer Vorschlag/Argument, vor allem wenn es von mir kommt. Zum Glück sind wir noch nicht soweit dass wir alles von Anwälten regeln lassen, und mein Ziel war und ist eine Einigung zu erzielen.
Ich hatte noch die Hoffnung dass diese Geschichte mit der Leasingrate/Autokosten einigermassen gesetzlich geregelt ist und ich hätte somit ein hartes Argument. Wenn eine Finanzierung absetzbar wäre dann würde ich irgendein Fahrzeug kaufen (kein Luxus!) und evtl. sogar eine höhere Summe als die jetzige Leasingrate absetzen. (ich möchte sie dadurch nicht "verhungern" lassen aber die Faulheit und Bequemlichkeit in der sie sich wiegt kann ich finanziell und psychisch nicht unterstützen, obwohl mir bewusst ist, dass zumindest der Kinder zuliebe, keine andere Wahl habe.
Papi

Papi

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3867 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Papi,

hattest du das Auto und die Leasingraten auch schon in der Ehe? Dann würde ich davon ausgehen, dass die Raten als eheprägend anerkannt werden müssten, mindestens in der Höhe eines *normalen* Wagens. Aber ist nur meine Einschätzung, wie Gerichte das sehen, weiß der Geier. Dennoch würde ich mich von ihr nicht unter Druck setzen lassen. Sie versucht es halt, ist vielleicht irgendwo aus ihrer Warte auch legitim, aber niemand zwingt dich, auf diese überzogenen Forderungen einzugehen. Und ich denke, du solltest ihr auch deutlich signalisieren, wo deine Gutmütigkeit ihr Ende hat und Grenzen setzen. Soll doch notfalls ein Gericht entscheiden. Vermutlich wird es auf einen Vergleich rauslaufen und dann bleibt sie auf ihren Anwaltskosten auch sitzen. Vielleicht gibt ihr das zu denken.

Alles Gute

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#8
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Wieso Ehegattenunterhalt?
1. Deine Ex ist gesteigert erwerbspflichtig aufgrund KU.
2. Du bist aufgrund deines 14-jährigen Kindes nur zu einer Halbtagstätigkeit verpflichtet, also halbes Einkommen oder
Abzug eines Betreuungsbonus, Abzug der Betreuungskosten, usw.
3. Abzug von KU wenn Deine Ex nicht zahlt

Bleibt dann noch soviel übrig, dass Du KU zahlen musst?

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#9
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hi,
erst mal die Frage: seid ihr beide beim Anwalt? Wer hat denn den EU ausgerechnet?
Und fast die Hälfte deines Gehaltes steht ihr auch nicht zu, höchstens 3/7, nach Abzug....
Außerdem ist sich verpflichtet sich eine Arbeit zu suchen um den KU sicher zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
papi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle und danke für Eure Beiträge

Meine Strategie: ich möchte die Scheidung mit einem Anwalt durchziehen und Versuche ein Angebot zu erstellen. Dieses wird von ihrem Anwalt gecheckt und der will natürlich das Maximum für sie holen. In der jetzigen Situation, mit Vollzeit, Abzug des KU´s, des Kinderbetreuungsbonus, der aktuellen Leasingrate, müsste ich ihr mehr zahlen als ich es für gerecht halte. Da im Spiel noch viele ungenauen Aspekte die im Ermessen der Gerichte sind (Halbzeit, Kinderbetreuung, ihre Erwerbspflicht, etc.), möchte ich es gar nicht von einem Gericht entscheiden lassen. Ich muss ihr ein brauchbares Angebot machen und SIE überzeugen dass es das beste für SIE ist. Alles andere ist ihr wurscht (@ Mikkian: auch die Tatsache ob die Kinder in einem sicheren Auto fahren).
Dafür aber muss ich soviele Fakten und Argumente sammeln wie nur möglich.

Wenn sie ein Job hätte wäre die Situation ganz einfach. Sie hat aber keinen, dafür aber leider eine Einstellung gegenüber Verpflichtungen, Verantwortung, Verlässlichkeit etc. mit welchen kein Job zu finden ist. Da sie aber krank war (Krebs), und 43 ist, werden die Gerichte sie nicht unbedingt zu einem Job verpflichten, obwohl ich aus zuverlässigen Quellen weiss, dass sie wieder gesund und physisch in der Lage ist zu arbeiten.
Andererseits möchte ich meine Arbeitszeit nicht reduzieren da ich dadurch riskiere später nicht mehr Vollzeit arbeiten zu dürfen.

@ Mikkian: ja das Auto hatte ich auch schon in der Ehe. Ich werde hier ein kleinerer Betrag ansetzen, habe aber keine Ahnung was *akzeptabel* ist!
Die Gutmütigkeit ist schon zu Ende, sie weiss es auch, aber sie hat z.Zt. nun mal die besseren Karten. Eine Gerichtsentscheidung in der jetztigen Situation ist für mich *worst case* und danach müsste ICH rennen diese zu ändern.
Und zu denken gibt ihr gar nichts, weil sie leider in einer anderen Welt lebt (klingt böse ist aber Fakt).

@hns: aus meiner Sicht ist sie erwerbspflichtig war aber krank, und ist 43. Wie wird ein gericht entscheiden?
Halbzeit möchte ich nicht (s.o.)
Ja, es bleibt noch so viel dass ich EU zahlen muss.

@henriette68: nein wir sind nicht beim Anwalt. Sie lässt sich von einem Anwalt *nur* beraten.
EU habe ich selber gerechnet und o.k., es steht ihr nicht fast die Hälfte meines Gehaltes wohl aber fast die Hälfte von das was mir zum leben bleibt zu. Die Abzüge gehen wirklich weg, sind nicht fiktiv angesetzt, das KU reicht eigentlich für die Kinder nicht, ohne den bisherigen Lebensstandard zu reduzieren und finanzielle Reserven habe ich keine.
Ihre Arbeitsverpflichtung: s.o.

Gruß an alle
papi

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#11
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Moin papi,
Eigentlich kann ich dir nur noch den Rat geben ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Lieber einmal etwas mehr für die Scheidung zahlen als über Jahre zu viel Unterhalt.
Klar das der Anwalt deiner Ex versucht so viel wie möglich für dich rauszuhauen, dafür wird er ja schließlich auch bezahlt.
Und gerade dann wenn sie das Wort DENKEN nicht kennt weil sie in einer anderen Welt lebt, wird es zeit das sie es lernt. Das geht besonders gut wenn ein Anwaltsbrief ins Haus flattert.
Ansonsten, lass dich nicht über's Ohr hauen, versuch lieber deinen Kindern einen angemessenen Lebensstandart zu erhalten.

LG

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#12
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
papi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Henriette, hallo Haselstrauch,

ja, ich denke Euren Vorschlag, den Anwalt aufzusuchen darf ich nicht mehr lange hinauszögern.
Offen gesagt ich habe auch etwas mehr Hoffnung gewonnen dass die Gerichte nicht gerade so *ungerecht* sind, und vor allem hoffe ich dass sie dadurch wachgerüttelt wird und ich das Motto *es steht mir zu* weniger zu hören bekomme.

Bis bald
papi

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