Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir ja etwas dazu sagen.
Ich dachte immer, das hälftige Kindergeld für den unterhaltsverpflichtenden Elternteil dient zum Ausgleich der Kosten für den Umgang
und Versorgung des Kindes in der Zeit des Umgangs. Wie ist es, wenn dieser Elternteil sein Umgansgrecht nicht wahrnimmt, weil er einfach sein Kind nicht sehen WILL? Es gibt keine Steine im Weg etc., er will einfach nicht und er kommt seit fast einem Jahr nicht mehr. Steht ihm dann trotzdem das hälftige Kindergeld zu (er zahlt 135% des Regelunterhalts) und wenn ja, wofür?????
Vielen Dank schon mal!
Feuerseele
Abzug hälftiges Kindergeld auch ohne Umgang?
6. Januar 2007
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Frage vom 6. Januar 2007 | 22:13
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Abzug hälftiges Kindergeld auch ohne Umgang?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2007 | 23:21
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Also: Umgang und Unterhalt haben rein gar nichts miteinander zu tun.
Strikt zu trennen.
Ganz einfache Antwort:
Pflichtige die gar nicht zahlen, haben recht auf Umgang,
die, die zahlen, müssen nicht mehr deshalb zahlen, weil sie keinen Umgang wahr nehmen.
Also egal, was und wieviel Umgang stattfindet, ändert es nichts an dem Unterhalt, und auch nicht an der Anrechnung des kindergeldes
#2
Antwort vom 7. Januar 2007 | 00:44
Von
Status: Student (2054 Beiträge, 225x hilfreich)
Rischtisch
Und ein Vater, der zwar Umgang will, aber alle Termine zum Umgang immer wieder absagt, muss trotzdem Unterhalt zahlen.
Sorry, bin ein wenig frustriert momentan...
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...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
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