Wie ich ja schon schrieb, zahlt der KV keinen Unterhalt, obwohl er sich damals verpflichtet hat. Er ist schon lange arbeitslos, und kümmert sich auch nicht um Arbeit.
Jetzt hat mein Beistand eine Abzweigung beim Arbeitsamt des KV beantragt.
Das hat er mir heute schriftlich mitgeteilt. Aber was genau ist das eigentlich, und führt das denn zum Erfolg?
Liebe Grüße
Nicki
Abzweigung....was ist das eigentlich?
24. Juli 2007
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Frage vom 24. Juli 2007 | 12:28
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 5x hilfreich)
Abzweigung....was ist das eigentlich?
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#1
Antwort vom 24. Juli 2007 | 14:30
Von
Status: Bachelor (3868 Beiträge, 471x hilfreich)
Der Unterhalt wird direkt vom Arbeitsamt an dich gezahlt - wenn der Antrag des Anwalts durchgeht und der KV ausreichend Einkommen bezieht...
Grüße
#2
Antwort vom 24. Juli 2007 | 15:10
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 5x hilfreich)
Er bekommt ALG, und eine Lohn- und Kontopfändung läuft ja schon......also sinnlos
?????:(
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