Adoption Erwachsener - Erbe

27. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Sabine21
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Adoption Erwachsener - Erbe

gibt es Möglichkeiten als erwachsener Sohn begründeten Einspruch einzulegen wenn der 60 jährige Vater 3 andere ca. 40-jährige Kinder adoptieren möchte? Er ist zwar schon über Jahrzehnte Stiefvater dieser "Kinder" in seiner 2. Ehe, es geht aber lediglich darum, den leiblichen (geschiedenen) Sohn aus 1. Ehe mit dem Erbe auszuboten. Gibt es eine Art: Sicherung des Erbes? Oder Einspruch, weil man das ja hätte schon lange machen können z.B. als die Kinder noch klein waren? Da wurde es aber nicht gemacht, weil diese sonst die Ansprüche auf finanzielle Unterstützung ihres leiblichen Vaters verloren hätten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Eine Möglichkeit die Adoption erwachsener Kinder, zur Sicherung des eigenen Erbes, zu verhindern gibt es meines Wissens nicht. Die Problematik des Adoptivkindes als Erbe stellt sich aber auch nur bei der gesetzlichen Erbfolge, da dort das Adoptivkind wie ein eheliches Kind behandelt wird.
Der Vater kann die Erbschaft aber auch durch ein Testament regeln und seinen Sohn nur mit dem Pflichtteil berücksichtigen. Den "Großteil" seiner Erbschaft kann er folglich jedem beliebigen Dritten hinterlassen. Eine Adoption ist dafür nicht erforderlich. Wenn also der Vater dem Sohn aus erster Ehe nur den Pflichtteil vererben will, wird dieser das nicht verhindern können, selbst dann nicht wenn er die Adoption verhindern könnte.

Mit feundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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