Adoption - Hat der richtige Vater noch irgendwelche Rechte?

21. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)
Adoption - Hat der richtige Vater noch irgendwelche Rechte?

Hallo,
mich beschäftigt zur Zeit das thema Adoption.Ich möchte gerne offene Fragen wie zum beispiel:(geklärt haben)

1 Hat der richtige Vater noch irgendwelche rechte?
2 Hat der richtige Vater irgendwelche pflichten noch zu erfüllen?

Könnt ihr mir zum Thema Adotion bitte weiterhelfen?

gruss Knallbunt

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo,

also wenn der leibl. Vater einer Adoption zugestimmt hat (dies muß er bim Notar beglaubigen lassen), dann ruhen erstmal für die Zeit wo der Adoptionsantrag gestellt ist bis er durch ist alle Rechte und Pflichten. Ist die Adoption durch hat er keine Rechte und Pflichten mehr den Kind gegenüber und das Verwandtschaftsverhältnis erlöscht.

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#2
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)

dies ist zur Zeit in meinem bekanntenkreis Thema.Dort wurde gesagt das einmal im Jahr ein entwicklungsbericht geschrieben werden muss,das der richtige das Kind zweimla sehen darf,und das der Vater Karten schreiben darf.
Also scheint mir dies ja nur auf freiwilliger Basis zu passieren oder sehe ich dies nun falsch?

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#3
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Das geschieht dann nur auf freiwilliger Basis (also ich kenne es nur so). Denn wenn der leibl. Vater die Zustimmung zur Adoption gibt wird er auch nochmal darüber aufgeklärt das er dann alle Rechte und Pflichten verliert und auch das verwandtschaftsverhältnis, das unterschreibt er dann auch.

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#4
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)

diese dinge die ich schon aufgezählt habe wirde dies bei einer adoption unterschrieben?sollte man sowas unterschreibenß dann braucht man das kind ja gar nicht das kind gar nicht zur adoption frei geben.denn wenn er die adoption zustimmt,ist er ja befreit keinen unterhalt zu zahlen,aber will trotzdem das kind weiter sehen.würdet ihr das machen?

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#5
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Diese Dinge die du aufgeführt hast sind meiner Meinung nach nur rechtsgültig, so lange er es beim Notar beglaubigen läßt und eine Adoption durchgeführt wird, einfach so ein Schreiben aufsetzen geht nicht und wird nicht anerkannt. Also ich würde es nicht machen, für mich hört sich das so an als ob er seinen Pflichten nicht nachkommen will, aber seine Rechte behalten will. Für mich gabs nur ein entweder oder, also mein Exmann hat auch zu Stiefkindadoption zugestimmt und der Adoptionsantrag liegt nun den Vormundschaftsgericht vor, aber er wird das Kind nicht mehr bekommen, er hat sich dazu entschieden und mein neuer Mann und ich sind dann die gemeinsamen Eltern und tragen alle Rechte und Plfichten, wir sind dann die Familie das Kindes und damit wird der Vater zukünftig und auch schon jetzt das Kind nicht mehr sehen, in meinen Fall ist es auch für das Kind besser so. Sicherlich kannst du dich mit ihm einigen das er das Kind nach der Adoption weiter sehen darf, aber warum sollte man eine Adoption durchführen, wenn der Vater noch Umgang haben will, macht für mich auch keinen Sinn, im übrigen prüft das Jugendamt eine Adoption, d.h. wir wurden schon befragt und es findet noch eine Wohnungsbesichtigung und ein Gespräch mit unseren Kind statt. Kommt dabei raus das das Kind ein engeres Verhältnis zum leibl. Vater hat und eine Adoption nicht im Sinne des Kindes ist wird es auch mit Zustimmung des Vater schwer die Adoption durchzubekommen.

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