Adoption - Jugendamt sagte sie würde diesen Antrag nicht unterstützen

24. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
schlurch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Adoption - Jugendamt sagte sie würde diesen Antrag nicht unterstützen

Hallo zusammen...
Ich habe mel eine Frage........
Ich habe eine Frau im dezember 1999 geheiratet,sie hat eine Tochter
mit in der Ehe gebracht die im Juli 1999 geboren wurde.
Meine Exfrau und ich haben noch ein gemeinsamen Sohn der
im August 2001 zur Welt kam.Wir haben uns Mitte 2006 getrennt,die Kids
leben aber weiterhin in mein Haushaltund sie hat Anfang 2008
beim Notar ein Adoptionsantrag für die Tochter unterschrieben.
Den Antrag habe ich aber nicht eingereicht weil das Jugendamt sagte sie würde diesen Antrag nicht unterstützen da meine Exfrau nicht mehr bei mir leben würde.
Jetzt da meine Exfrau Theater macht und gerne die Kids haben möchte, wollte ich Fragen ob man den Antrag noch einreichen kann ????Der Richter sagte beim Unterhaltsklage das Er das letzte Wort Hätte.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo schlurch,

ich versteh das richtig, Du bist von Deiner Frau getrennt, euer gemeinsames Kind und das Kind Deiner Ex (ist von einem anderen Partner) wohnen bei Dir?!

Zu Zeiten der bestehenden Beziehung wurde ein Antrag zur Annahme der Tochter Deiner (Ex)-Frau durch Dich gestellt?! Also Du solltest/wolltest die Tochter adoptieren? War der leibliche Vater damit einverstanden?

So, jetzt lebt ihr getrennt. Richtig? Und nun möchtest Du die Tochter Deiner (Ex)-Frau immer noch adoptieren? Du hast ja nicht mal das Sorgerecht für das Kind. Gegen den Willen der Mutter (und evtl. auch noch des Vaters) wird das nichts mit der Adoption.

Solltest Du ihr die Herausgabe der Tochter verweigern, würdest Du Dich gar noch der Entziehung Minderjähriger strafbar machen.

LG Nero

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schlurch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.....
Sie hat den Adoptionsantrag unterschrieben wo wir schon getrennt waren.
Der Vater ist unbekannt,meine Meinung nach hat Sie doch beim Notar
durch Ihre Unterschrift der Adoption zugestimmt???????


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen