Hallo guten Morgen,
mein Mann möchte gerne mein Kind adoptieren.Der leibliche Vater hat sein Einverständnis notariell beglaubigen lassen.
Nun muss mein Mann ja einen Antrag auf Adoption stellen.Deswegen waren wir gestern auch bei einem hiesigen Notar.KAnn mir hier jemand sagen was wir jetzt an Unterlagen zum Notar bringen müssen.
Er hat das schon erwähnt aber leider so unverständlich das wir nun auch nicht schlauer sind als vorher.
Was ich verstanden habe waren:Geburtsurkunde des Kindes und des Annehmenden(mein Mann) aber wo bekomme ich einen Nachweis der Staatsangehörigkeit her?Und ist für die Adoption ein ärztliches Zeugnis erforderlich?
Sorry aber ich bin echt verwirrt....
Adoption Stiefkind - ärztliches Zeugnis erforderlich?
27. Oktober 2004
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Frage vom 27. Oktober 2004 | 08:36
Von
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Adoption Stiefkind - ärztliches Zeugnis erforderlich?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 08:42
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
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#2
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 08:44
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Status: Beginner (57 Beiträge, 0x hilfreich)
ich danke dir Kanalmeister...ich geh gleich mal gucken...schönen Tag noch!
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#3
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 08:44
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Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
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#4
Antwort vom 27. Oktober 2004 | 08:45
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