Hallo Forum!
Hier mal eine fiktive Adoptionsfrage bei einer "patchwork family" Situation:
Sagen wir mal ein 16-jähriger Teenager lebe mit seiner leiblichen Mutter in einem Haushalt. Ferner lebten mit diesem Teenager im gleichen Haushalt ihr grundschulaltriger Halbbruder (gleiche Mutter, anderer Vater) und der neue Ehemann der leiblichen Mutter, welcher aber verwandtschaftlich nichts mit beiden Kindern zu tun habe.
Der leibliche Vater des Teenagers kümmere sich seit 10+ Jahren NullKommaNull um diesen (kein Kontakt, keine Zahlungen, aber dennoch familiengerichtlich bestätigtes geteiltes Sorgerecht mit der leiblichen Mutter)
Der leibliche Vater des o.g. grundschulaltrigen Halbbruders lebe 10 km weit weg vom Haushalt beider Kinder als Single, und kümmere sich - neben seinem leiblichen Kind - im Rahmen des gesetzlich Möglichen aufopfernd auch um diesen Teenager, "so als wenn er der Vater wäre". Regelmäßiger wöchentlicher Umgang, mit Übernachtung in dessen Single-Wohnung, zahle alles mögliche für beide kids, agiere bei schulischen Belangen als "Stiefvater" des Teenagers und verträte dessen Interessen, gemeinsame Urlaube etc. pp.
=> Wenn dieser Mann nun den Teenager adoptieren wollte, mit dem Einverständnis der leiblichen Mutter, und des Teenagers, wäre dies möglich?
Die Frage kommt auf, da man im WWW liest, dass nur bei einer existierenden funktionierenden Paarbeziehung zwischen einem leiblichen Elternteil und dem adoptionswilligen Partner, eine Adoption des Kindes durch den Partner möglich sei.
Vielen Dank Vorab für eine qualifizierte kritische Evaluierung!
-- Editiert von User am 29. November 2022 16:59
Adoption Teenager möglich durch Mann der getrennt von leiblicher Mutter des Kindes lebt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Für die Adoption wäre die Einwilligung des rechtlichen Vaters notwendig. Da es hieran vermutlich (?) schon scheitert, braucht man sich über die andere Frage keine Gedanken machen.
ZitatDa es hieran vermutlich (?) schon scheitert :
Um das Gedankenspiel fortzusetzen: Es sei so, dass der leibliche Vater keine Einwände hätte - was dann?
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Dann wird die Adoption wahrscheinlich an § 1766a BGB scheitern.
Schon für zusammenlebende unverheiratete Paare musste bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt werden, ehe dieser Paragraf vor 2,5 Jahren eingeführt wurde und überhaupt erst mal die Möglichkeit geschaffen wurde.
In der neuen Vorschrift finden sich Regelbeispiele, die Diskussionsspielraum haben. Ich würde mich jedoch mental darauf einstellen, in der genannten Fallkonstellation ggf. einen Rechtsstreit bis mindestens in die zweite Gerichtsinstanz führen zu müssen.
Man schaue in §§ 1741 ff BGB. Es wird klar, dass wir es hier mit Einzelfallentscheidungen zu tun haben. Ob es unabhängig von der Zustimmung des biologischen Vaters hier dem Kindeswohl entspricht, das kann kein Forum abschätzen. Aber allein der regelmäßige Besuch des Ex-Lebensgefährten dürfte für so eine Sache nicht ausreichen.
wirdwerden
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