Adoption Teenager möglich durch Mann der getrennt von leiblicher Mutter des Kindes lebt?

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Adoption Teenager möglich durch Mann der getrennt von leiblicher Mutter des Kindes lebt?

Hallo Forum! ;)

Hier mal eine fiktive Adoptionsfrage bei einer "patchwork family" Situation:

Sagen wir mal ein 16-jähriger Teenager lebe mit seiner leiblichen Mutter in einem Haushalt. Ferner lebten mit diesem Teenager im gleichen Haushalt ihr grundschulaltriger Halbbruder (gleiche Mutter, anderer Vater) und der neue Ehemann der leiblichen Mutter, welcher aber verwandtschaftlich nichts mit beiden Kindern zu tun habe.

Der leibliche Vater des Teenagers kümmere sich seit 10+ Jahren NullKommaNull um diesen (kein Kontakt, keine Zahlungen, aber dennoch familiengerichtlich bestätigtes geteiltes Sorgerecht mit der leiblichen Mutter)

Der leibliche Vater des o.g. grundschulaltrigen Halbbruders lebe 10 km weit weg vom Haushalt beider Kinder als Single, und kümmere sich - neben seinem leiblichen Kind - im Rahmen des gesetzlich Möglichen aufopfernd auch um diesen Teenager, "so als wenn er der Vater wäre". Regelmäßiger wöchentlicher Umgang, mit Übernachtung in dessen Single-Wohnung, zahle alles mögliche für beide kids, agiere bei schulischen Belangen als "Stiefvater" des Teenagers und verträte dessen Interessen, gemeinsame Urlaube etc. pp.

=> Wenn dieser Mann nun den Teenager adoptieren wollte, mit dem Einverständnis der leiblichen Mutter, und des Teenagers, wäre dies möglich?

Die Frage kommt auf, da man im WWW liest, dass nur bei einer existierenden funktionierenden Paarbeziehung zwischen einem leiblichen Elternteil und dem adoptionswilligen Partner, eine Adoption des Kindes durch den Partner möglich sei.

Vielen Dank Vorab für eine qualifizierte kritische Evaluierung!

-- Editiert von User am 29. November 2022 16:59

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2382 Beiträge, 761x hilfreich)

Für die Adoption wäre die Einwilligung des rechtlichen Vaters notwendig. Da es hieran vermutlich (?) schon scheitert, braucht man sich über die andere Frage keine Gedanken machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thisismynick
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Da es hieran vermutlich (?) schon scheitert


Um das Gedankenspiel fortzusetzen: Es sei so, dass der leibliche Vater keine Einwände hätte - was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2382 Beiträge, 761x hilfreich)

Dann wird die Adoption wahrscheinlich an § 1766a BGB scheitern.

Schon für zusammenlebende unverheiratete Paare musste bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt werden, ehe dieser Paragraf vor 2,5 Jahren eingeführt wurde und überhaupt erst mal die Möglichkeit geschaffen wurde.

In der neuen Vorschrift finden sich Regelbeispiele, die Diskussionsspielraum haben. Ich würde mich jedoch mental darauf einstellen, in der genannten Fallkonstellation ggf. einen Rechtsstreit bis mindestens in die zweite Gerichtsinstanz führen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36286 Beiträge, 13521x hilfreich)

Man schaue in §§ 1741 ff BGB. Es wird klar, dass wir es hier mit Einzelfallentscheidungen zu tun haben. Ob es unabhängig von der Zustimmung des biologischen Vaters hier dem Kindeswohl entspricht, das kann kein Forum abschätzen. Aber allein der regelmäßige Besuch des Ex-Lebensgefährten dürfte für so eine Sache nicht ausreichen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.184 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.696 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen