Adoption?!

30. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
lesa23
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 15x hilfreich)
Adoption?!

Hallo zusammen, ich hab da mal ein paar Fragen. Mein Mann möchte gerne meine uneheliche tochter adoptieren. Der Kindsvater (ich nenne ihn doch lieber Erzeuger) kümmert sich seit der Geburt meiner Tochter nicht um sie (sie ist mittlerweile sieben Jahre alt und er hat sie nur einmal gesehen) und zahlt auch keinen Unterhalt (das Bier ist halt wichtiger). Meine Tochter sieht meinen Mann als ihren Papa an und ist superglücklich das er da ist umgekehrt ist es natürlich auch so. Nun meine Frage, müssen wir die Zustimmung des KV haben? Was müssen wir beachten bzw. unternehmen, wenn der KV dem nicht zustimmt aus welchen Gründen auch immer? Ist es ratsam in solch einem Fall doch einen Anwalt zu nehmen?

Ich weiß auch das meiner Tochter kein Unterhalt mehr zustehen würde vom KV, aber das ist uns völlig schnuppe, ich will auch gar kein Geld von ihm.

Wäre schön wenn ich ein paar hilfreiche Antworten bekommen könnte.

Danke im Voraus

Gruß lesa23

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Es geht nur mit Zustimmung des KV.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Eine Adoption ist nach deutschem Recht in dem Fall nur möglich, wenn der leibliche Vater sein Einverständnis dazu gibt.

Eine akute Kindeswohlgefährdung, bei der man gegebenenfalls eine Einwilligung durch das Familiengericht ersetzen lassen könnte, liegt in solch einem Fall nicht vor. Ausbleibender Unterhalt und Bierliebhaberei des KV haben da keine Bedeutung...

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

richtig ohne zustimmung geht es nicht...auch w enn er nicht das halbe Soregrecht hat..aber wenn ihm das kind ja eh schnuppe ist und er nichts zahlt wird ihm das vielleicht ja auch recht sein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Dem kann ich nur zustimmen, denn dann entfallen auch die Unterhaltsansprüche gegen ihn.

Ich empfehle ein gemeinsames Gespräch beim JA um den Sachverhalt einvernehmlich zu regeln. Gegebenenfalls könnte man den leiblichen KV damit ködern, ihm den bis dahin geschuldeten Unterhalt auch zu erlassen, denn ich gehe mal davon aus, dass es keine Zahlungen gegeben haben wird aber ein Titel besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1904
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

..wenn das kind dem vater egal ist und er kein unterhlat mehr zahlt, kann ich mich den vorrednern nur anschließen.

aber versuche es doch mit einer direkten ansprache. ihr habt ja mal was für einander empfunden, vielleicht ist das der einfachste weg.

ich würde auch keine bilder oder sowas mitnehem, auch wenn es bestimmt nicht einfach ist, weil du ja mega stolz auf deine kleine bist,

denn wenn der vater dann doch seine gefühle für die kleine findet, dann geht es wahrscheinlich nicht die kleine zu adoptieren.

es ist bestimmt kein einfaches gespräch, weil ich mir schon vorstellen kann, dass der vater in dem moment, wenn du ihn fragst sich seiner versäumnisse dem kind und dir gegenüber bewußt wird.

überlege deshalb gut, ob euer vorhaben nicht auch die gefahr der unruhe mit sich bringt, denn die vergangenheit wird wenig zählen, wenn der vater dann doch noch vater sein will. das recht haben sowohl die kleine als auch der vater nach wie vor.

manchmal ist es besser zu schweigen...

-- Editiert von Neu3u.p. am 30.07.2008 16:55:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Na ja, wir hören hier halt nur EINE Seite der Geschichte.

Manchmal werden Kinder ihrem Vater auch vorenthalten und entfremdet. Und dann entwickeln manche Kindesmütter schon den Wunsch, dieses Kind dem gerade aktuellen Lebensgefährten per Adoption zuzuführen. Vor allem wenn kein Unterhalt fließt. Denn dann hat man ja wieder einen solventen Unterhaltszahler an der Angel.

Wie es sich hier verhält, weiß ich nicht. Aber ohne, dass ich die ANDERE Seite gehört hätte, bilde ich mir da erst mal keine abschließende Meinung.

Eine Adoption ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Kindes. Zum einen muss der Vater dem zustimmen, sonst ist die Sache zunächst mal gegessen. Und zum anderen muss auch das Jugendamt mitspielen. Denn die erhalten für die Dauer der Adoption vom Familiengericht die Amtsvormundschaft.

Was sind die Konsequenzen:

1. Die verwandtschaftliche Beziehung zum Kindesvater erlischt. Sein eigenes Kind ist dann rechtlich gesehen ein fremdes Kind für ihn. Es gibt keine Ansprüche auf Unterhalt und auch keine Erbansprüche mehr.

2. Der Adoptiv-Vater wird rechtlicher Vater des Kindes. Damit wird er unterhaltspflichtig. Das Kind erlangt einen Erbanspruch. Im Alter wird das Kind ggf. für seinen Adoptiv-Vater aufkommen müssen. Selbst wenn die Ehe geschieden werden sollte, bleibt das so.

Wenn der leibliche Kindesvater sich wirklich nicht um das Kind kümmert und sich die übrigen Beteiligten dieser Verantwortung bewusst sind und dazu dann auch lebenslang stehen, dann kann das schon zum Wohl des Kindes sein ...

Grüße

-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen