Adoption des Stiefkindes

13. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Punica74
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 20x hilfreich)
Adoption des Stiefkindes

Hallo zusammen!

Ich würde gerne meinen Stiefsohn, 17 Jahre, adoptieren.
Soweit ich hier schon gelesen habe, ist das mit seiner Volljährigkeit ohne die Zustimmung der leiblichen Mutter möglich.
Habe aber auch von Adoption nach Erwachsenen- und Kinderrecht gelesen.
Worin besteht der Unterschied, welches Recht würde hier angewendet werden?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten




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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Punica,

richtig, es gibt die Volljährigenadoption und die Adoption im Status eines Minderjährigen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr schon einige Jahre zusammenlebt, dann sollte dieser Art Adoption also grundsätzlich nicht sentgegen stehen.
Bei einer reinen Volljährigenadoption verliert das Kind/der Erwachsene nur die verwandschaftliche Beziehung zum entsprechenden Elternteil, nicht aber zum Rest der Verwandschaft.
Im Minderjährigenstatus verliert es jedoch alle Verwandschaftlichen Beziehungen in die eine Richtung und hat diese dann entsprechend in die Richtung des neuen Elternteils.

Einfach mal beim Notar einen Termin machen bzw. sich erkundigen, welche Unterlagen man braucht und wie das ganze abläuft.

Meine Tochter hat es damals mit 17 versucht, jedoch keine Einwilligung bekommen vom Vater, jedoch alle andere Gespräche mit Jugendamt etc. sind bereits vorher abgelaufen. Am Tag ihres 18. Geburtstags hat sie dann den Antrag erneut gestellt und die Adoption ist im minderjährigen Status durchgeführt worden ohne dass noch jemand dran rütteln konnte.
Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fahro17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle !
Ich habe auch ein Problem.
Würde auch gerne meine Stieftochter, die schon seit Jahren bei mir lebt, adoptieren, doch mir hat man gesagt, daß wir die Unterschrift der leiblichen Mutter brauchen.
Meine Stieftochter ist jetzt noch17 und wird im Juni 18. Mir hat man gesagt, daß man auch wenn sie Volljährig ist, wir immer noch die Unterschrift der leiblichen Mutter brauchen.Weiss jemand da was anderes. Im vorraus schon mal vielen lieben Dank.
Gruß Fahro

1x Hilfreiche Antwort

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