Adoption durch leiblichen Vater?

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
mahiba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Adoption durch leiblichen Vater?

Guten Tag,
ich bin 25 Jahre alt und schwanger. Meine Eltern waren nicht verheiratet, als ich auf die Welt gekommen bin, also trug ich den Nachnamen meiner Mutter, bis diese einen anderen Mann heiratete und wir beide dessen Namen annahmen. Als meine Mutter sich wieder scheiden ließ, behielt ich jedoch dessen Namen und heiße nun weder wie meine Mutter, noch wie mein Vater. Gerade jetzt, da ich selbst ein Kind bekommen werde, will ich nicht einen anderen Familiennamen als den meiner leiblichen Familie weitertragen und frage mich nun, ob ich evtl. durch eine Adoption durch meinen leiblichen Vater so heißen kann wie er oder ob es andere Möglichkeiten gibt, den gleichen Nachnamen wie mein Vater zu tragen? Meine Eltern waren nie verheiratet...




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3400 Beiträge, 1142x hilfreich)

Wurde die Vaterschaft zu deinem biologischen Vater rechtlich anerkannt oder festgestellt (d. h. er steht in deiner aktuellen Geburtsurkunde), so kann er dich auch nicht adoptieren.

Ansonsten gibt es in Deutschland ein Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen und eine dazugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift. Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Dies kann man bei der zuständigen Behörde vor Ort, dürfte das Standesamt sein, beantragen.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 37x hilfreich)

Eine Freundin von mir war in der gleichen Situation. Ehelich geboren mit Nachname x, Eltern lassen sich scheiden, Mutter heiratet neu und Kinder bekommen (nach Zustimmung des leiblichen Vaters) Nachname y.
Das Verhältnis zum Stiefvater ist zerrüttet... Nun bekommt sie ein Kind und möchte keinesfalls den Namen des verhassten Stiefvaters ans Kind geben und will ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
Das Standesamt sagt, dass dieser Name "untergegangen" ist durch die Namensänderung. Die Register würden alle rückwirkend auf den Namen y geändert. x ist weder in der Vergangenheit zu finden noch kann man den Namen wieder aufleben lassen.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8611 Beiträge, 4678x hilfreich)

Zitat:
bis diese einen anderen Mann heiratete und wir beide dessen Namen annahmen.

Das nennt man "Einbenennung".
Zitat:
Als meine Mutter sich wieder scheiden ließ, behielt ich jedoch dessen Namen und heiße nun weder wie meine Mutter, noch wie mein Vater.

Das ist das Risiko einer Einbennung. Eine Namensänderung ist nicht möglich.

-- Editiert von cruncc1 am 19.09.2018 18:28

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Hallo mahiba,

Eine Sache geht Ihrem Beitrag für mich nicht deutlich genug hervor und ich will sicherstellen, dass es keine Missverständnisse gibt:

Gilt Ihr leiblicher Vater auch als der rechtliche Vater? Wurde also jemals eine Vaterschaft irgendwie anerkannt/festgestellt? Oder sind Sie laut sämtlichen behördlichen Dokumenten (insbesondere Geburtsurkunde) "vaterlos"? Wenn Ihr leiblicher Vater schon Ihr rechtliche Vater sein sollte, dann gilt tatsächlich das Problem, dass er nicht nochmals Ihr (etwa durch Adoption) zu Ihrem rechtlichen Vater gemacht werden kann.

Die Möglichkeit, den Namen dann doch wieder loszuwerden, sehe ich als rein theoretisch an. SIe sollten nicht damit rechnen, dass es Ihnen gelingt.

Praxisnaher Hinweis:
Wenn Sie und der Vater Ihres Kindes sich einig sind, dann kann das Kind auch den Nachnamen seines Vaters annehmen. Auch wenn SIe nicht miteinander verheiratet sind. Dann haben nur noch Sie einen anderen Namen. Den würden Sie am schnellsten loswerden, wenn Sie den Vater Ihres Kindes heiraten sollten.

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