Adoption eines ausländischen Kindes

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
User User
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)
Adoption eines ausländischen Kindes

Hallo Leute,
ich bin armenischer Staatsbürger und werde in 5 Tagen 18 Jahre alt.
Meine Mutter ist mit einem deutschen Mann verheiratet.
Ist es noch möglich das sie mich adoptieren?

Zusätzliche Informationen:
- Ich bin männlich
- Armenischer Staatsbürger
- Aufenthalt in Deutschland -> 12 Jahre
- Schüler an der Oberstufe eines Gymnasiums
- Habe keinen Nationalpass, da der mir nicht von der armenischen Botschaft ausgehändigt wird, denn die verlangen, dass ich dort den Wehrdienst leiste bevor ich meinen Nationalpass bekomme
- Ich bin im Besitz eines Ausweisersatzes und habe vorerst eine Aufenthaltsgenehmigung bis 2012
- Aufenthaltserlaubnis Rechtsgrundlage: §25 Abs.3 AufenthG Auflage s. S. 6 [u][/u]


Danke für's Lesen

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3 Antworten
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#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Auch als Erwachsener kann man adoptiert werden, kein Problem. Da der Stiefvater Deutscher ist und ihr hier lebt, wird deutsches Recht anzuwenden sein. Dein Stiefvater und Du müsstet gemeinsam beim Notar einen Adoptionsantrag aufnehmen (der berät auch, welche Urkunden alle zusammenzutragen sind). Deine Mutter muss auch zum Notar mitgehen und der Adoption zustimmen, auch diese Erklärung muss der Notar aufnehmen.

Das Verfahren ist sogar etwas einfacher hinsichtlich des leiblichen Vaters als bei Minderährigen.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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#2
 Von 
User User
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 12x hilfreich)

Ist es auch mit einem Fehlenden Nationalpass möglich?

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#3
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Wichtig wird zunächst eine Abstammungsurkunde sein.

Wenn der Antrag läuft, wird bei Auslandsbezug eine hierauf spezialisierte Stelle noch ergänzend Stellung nehmen und darauf hinweisen, wie am besten die Identität der Antragsteller nachgewiesen werden kann. Ich kann mir schon vorstellen, dass das zuständige Gericht auch ohne einen Nationalpass auskommen kann. Letztlich muss sich der Richter darüber im Klaren sein, dass er zwischen den richtigen Personen ein Verwandschaftsverhältnis zustandebringt.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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