Adoption möglich obwohl noch getrennt lebend?

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Erzbengel
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Adoption möglich obwohl noch getrennt lebend?

Hallo,

mich beschäftigt zur Zeit folgendes:

Ich (männlich) bin noch verheiratet, lebe aber seit 5 Jahren getrennt von meiner Frau. Vor einem Jahr, habe ich jemanden neues kennengelernt und wir leben auch zusammen. Sie hat einen Sohn, dessen Vater sich noch vor der Geburt aus dem Staub gemacht hat. Also keine Vaterschaft anerkannt hat.

Ich würde ihren Sohn gern adoptieren wollen. Meine Frage:

Muss ich mich jetzt erst scheiden lassen ?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

* polizeiliches Führungszeugnis
* hausärztliche Bescheinigung
* ausführliche, persönliche Lebensläufe
* Aufenthaltsbescheinigung
* Geburtsurkunden
* Heiratsurkunde
* gegebenenfalls Scheidungsurteil
* Verdienstbescheinigung

Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den o.g. Unterlagen an uns zurücksenden.


Beantwortet das Deine Frage?

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"Liebe Grüße"

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

die Antwort vom Hasen :love: beantwortet die Frage natürlich schon vollumfänglich.

Ich möchte aber etwas zum Nachdenken anregen und fragen, warum Du denn dieses fremde Kind, welches Du seit einem Jahr kennst, adoptieren möchtest? Was soll sich dadurch für das Kind ändern, außer dass es im Fall der Fälle Dir ggü. unterhaltsberechtigt ist.

LG nero

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#3
 Von 
Erzbengel
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstmal vielen Dank. Schonmal gut zu wissen was alles benötigt wird. Das hiesse also, dass eine Adoption nur möglich wäre, wenn ich auch die Mutter heirate. Ich meine aber auch von Ausnahmen gelesen zu haben, wo es keiner Heirat bedarf.

Wenn dem so wäre, wie würde sich meine (Noch)Heirat mit einer anderen Frau auf die Adoption auswirken ?

Wäre dies überhaupt möglich oder müsste erst die Scheidung her ?

Da der leibliche Vater des Kindes keine Vaterschaft anerkannt hat, liegt auch der Gedanke nahe, dass ich einfach die Vaterschaft anerkenne und sich so der Weg einer Adoption erübrigt. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler drin ?

Vielen Dank nochmals ...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.12.2010 08:21:06
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

das was Du da im Ursprung vorhattest nennt man eine Stiefelternadaoption.

Bei dieser Form der Adoption muss man die gleichen Vorraussetzungen erfüllen, wie bei einem fremden Kind nur das hier die KM nicht auch adopitiert und die gleichen Belege vorlegen muss.

Die o. g. Unterlagen sind nur der Anfang.

Das JA wird Euch besuchen und einen Bericht an das Familiengericht geben.

Hier bei versucht das JA zu beurteilen, ob eine Vater-Kind -Beziehung entstanden ist und diese Adoption zum Wohle des Kindes ist.

Mittlerweile werden aber aus der Erkenntnis vieler Studien, diese Adoptionen mit immer mehr Skepsis betrachtet, als noch vor 5 oder 6 Jahren.

Wenn diese Partnerschaft in die Brüche geht, kann das Kind ja nicht dann wieder vom nächsten adoptiert werden.

Es muss eine Noterielle Einverständniserklärung des Abgebenden und des Annehmenden vorliegen.

Da Du schreibst, dass der tatsächliche KV die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann dieses ja gar nicht erfolgen.

Du anstelle dessen, die Vaterschaft anerkennen, halte ich für eine große Lebenslüge von der ich nur abraten kann.

Über die Frage vom lieben Nero :love: , solltet Ihr in Ruhe nachdenken, denn außer auf dem Papier und für Dich die UH-Pflicht ändert sich nicht wirklich etwas, außer, dass das Kind psychischen Schaden nehmen könnte. Denn wir unterschätzen dies häufig.

Spätestens wenn die Kinder in die Pubertät kommen, fangen sie an über sich und Ihre Identität nachzudenken und nicht selten sind auch wenn es von Euch gut gemeint ist, diese Dinge die die Kinder belasten. Sie suchen Ihre Wurzeln, die Ihr verändert habt.

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"Liebe Grüße"

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